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Beratung und Unterstützung

Krisensituationen an Schulen - Vorsorge, Intervention und Nachsorge

Ein Schulflur mit gelben Schließfächern

Aufbau/Organisation:

Krisenteams der Regierungspräsidien/der Staatlichen Schulämter

In jeder Abteilung 7 „Schule und Bildung" der vier Regierungspräsidien gibt es ein Krisenteam, das sich aus Pädagoginnen und Pädagogen, Juristinnen und Juristen und dem Pressesprecher bzw Pressesprecherin des jeweiligen Regierungspräsidiums zusammensetzt.

Vorsorge:

Die Leitungen der Krisenteams der Regierungspräsidien senden jährlich ein Schreiben an alle Schulleitungen in ihrem Regierungsbezirk mit aktuellen Kontaktdaten sowie wichtigen Informationen, beispielsweise zu dem an der jeweiligen Schule einzurichtenden schulinternen Krisenteam.

Weitere Unterstützung bietet das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) in Form von Schulungen für schulinterne Krisenteams an. Informationen dazu erhalten Sie bei den Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung oder bei der zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstelle. Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen in den vorgenannten Stellen.

In der VwV Gewaltvorfälle und Schadensereignisse mit Rahmenkrisenplan (in der derzeit geltenden Fassung, Aktualisierung erfolgt am 1. April 2024) sind die Verfahrensweisen und Maßnahmen bei Eintritt von Gewaltvorfällen und Schadensereignissen aufgeführt. Ergänzend wurde die Broschüre mit CD „Handlungshilfe für Schulleitungen" an alle öffentlichen und privaten Schulen verschickt (2012). Schulen können sich mit der Handlungshilfe praxisnah auf 32 unterschiedliche Krisensituationen vorbereiten. Schulleitungen können bei der Unfallkasse Baden-Württemberg bis zu fünf Exemplare der Krisenpläne mit Sofortmaßnahmen nachbestellen (Kontakt: Druckschriftenversand@ukbw.de ). Für weitere Auskünfte: Link auf ZSL-Webseite: Ansprechpartner nennen

Intervention:

Bei Eintreten eines Krisenereignisses werden die schulinternen Krisenteams gebeten, das Krisenteam der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums bzw. die Staatlichen Schulämter zu informieren sowie diese bei schulaufsichtlichen, juristischen und pädagogischen Fragestellungen sowie für die Übernahme der Pressearbeit zu kontaktieren.

In Akutsituationen erhalten Betroffene bei Bedarf psychosoziale Unterstützung durch die regional zuständige Organisation der Psychosozialen Notfallversorgung.

Schulleitungen und schulinterne Krisenteams können sich an die Schulpsychologische Beratungsstelle für eine telefonische Erstberatung sowie bei Fragen zu Gestaltung der Krisennachsorge wenden.

Die Schulpsychologischen Dienste unterstützen die Schulaufsichtsbehörden in psychologisch-pädagogischen Fragen und stehen in Kontakt mit den Krisenteams der Regierungspräsidien.

Die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg wurden mit Pagern (Alarmierungsgeräten) ausgestattet, um sie bei einem bestätigten Gewalt- oder Schadensereignis an einer Schule, bspw. einer Amoktat an einer Schule - z. B. auch bei Flucht eines Amoktäters -, zuverlässig warnen sowie Verhaltenshinweise geben zu können. Auch einige Schulen in freier Trägerschaft sind in das Pager-Alarmierungssystem eingestiegen. Schulleitungen können sich auf dem Mitarbeiterportal der Kultusverwaltung zu wichtigen Inhalten über die Pager-Alarmierungsgeräte informieren (Anwendungen / Onlinebereitstellungen / Pager). (Bezüglich der Verwendung von Pagern an Schulen wird ab dem 1. April 2024 eine neue Regelung gelten. Eine Aktualisierung dieser Seite wird zu diesem Zeitpunkt erfolgen.)

Nachsorge

Schulleitungen bzw. schulinterne Krisenteams können sich für Unterstützung an das Krisenteam der Abteilung 7 des Regierungspräsidiums bzw. an das zuständige Staatliche Schulamt wenden.

Das System der Schulpsychologie bietet neben der telefonischen Erstberatung der Schulleitung bei Bedarf im Rahmen der Krisennachsorge Unterstützung für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an.

Hier finden Sie die Ansprechpersonen.

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