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Schule

Hinweise für Bewerbungen als Landesprogrammlehrkraft

1. Bewerbungsvoraussetzungen

Grundsätzlich kommen zur Entsendung als Landesprogrammlehrkraft Lehrkräfte in Frage, die

  • bereits auf Lebenszeit verbeamtet sind oder unbefristet als Angestellte(r) tätig sind,
  • sich im inländischen Schuldienst mindestens drei Jahre bewährt haben,
  • zum Zeitpunkt des Dienstantritts im Ausland das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gesucht werden insbesondere Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und gegebenenfalls weiteren Fächern.

2. Bewerbungsverfahren

Die Ausschreibung erfolgt jedes Jahr in der Juni- und Oktoberausgabe von Kultus und Unterricht.

Die Bewerbung ist beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg auf dem Dienstweg – über Schulleitung und Schulaufsicht – einzureichen:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Referat 55
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart

Bitte verwenden Sie den dafür vorgesehenen Bewerbungsbogen, der hier angefordert werden kann. Dem Bewerbungsbogen sind ein formloses Anschreiben, ein Lebenslauf und gegebenenfalls Nachweise über Fortbildungen beizufügen.

Mit Abgabe der Bewerbung erklären sich die Lehrkräfte damit einverstanden, dass ihre Bewerbungsunterlagen bei einer beabsichtigten Entsendung über das Auswärtige Amt und die zuständige Auslandsvertretung der anfordernden Bildungseinrichtung zugeleitet werden.

3. Vorbereitung und Entsendung

Das Auswärtige Amt und in seinem Auftrag die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen erarbeiten in enger Abstimmung mit den Ländern jährlich einen Einsatzplan unter Berücksichtigung der Bedarfsanforderung der betreffenden Staaten.

Im Auftrag des Auswärtigen Amts übernimmt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen die kulturpolitische, landeskundliche, pädagogische und administrative Einweisung der Lehrkräfte. Die Länder stellen die Lehrkräfte dafür von ihren Lehrverpflichtungen frei.

4. Einsatz, Stellung und Aufgaben der Lehrkräfte

Einsatz

Landesprogrammlehrkräfte werden an staatlichen Schulen des Gastlandes eingesetzt, um den Unterricht in Deutsch als Fremdsprache (DaF), in Deutsch als Muttersprache (DaM) und den deutschsprachigen Sachfachunterricht zu unterstützen und auf das Deutsche Sprachdiplom vorzubereiten.

Stellung

Unmittelbar nach ihrer Ankunft im Gaststaat schließen die Lehrkräfte mit der zuständigen Behörde beziehungsweise dem Träger der Schule ihres Einsatzortes einen Arbeitsvertrag auf zunächst ein Jahr ab. Er kann mit Zustimmung des innerdeutschen Dienstherrn um ein weiteres Jahr – in der Regel bis auf maximal sechs Jahre – verlängert werden.

Die Lehrkräfte haben damit die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Vertragspartner ist gleichzeitig der Dienstvorgesetzte. Sie unterliegen der Fachaufsicht der zuständigen Schulbehörde der Gaststaaten.

Die Landesprogrammlehrkräfte werden durch den für sie zuständigen, vom Auswärtigen Amt entsandten Fachberater/Koordinator betreut.

Der Fachberater/Koordinator berät alle Gremien und Personen, die an der Verwirklichung des Programms beteiligt sind. Er versucht, in Konfliktfällen und bei administrativen Erfordernissen zu vermitteln.

Die Landesprogrammlehrkräfte sind verpflichtet, seinen Anweisungen, die er im Auftrage der Heimatbehörde oder der Schulbehörde des Gastlandes erteilt, zu folgen.

Die Umsetzung des Programms erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Information.

Das Land Baden-Württemberg bleibt Dienstherr.

Aufgaben

Die Lehrkräfte sind verpflichtet, wöchentlich bis zu 25 Unterrichtsstunden (Stundendeputat) in deutscher Sprache zu erteilen. Sie sind außerdem verpflichtet, soweit erforderlich, Vertretungen zu übernehmen, jedoch nicht mehr als 3 Unterrichtsstunden wöchentlich und insgesamt höchstens 40 Unterrichtsstunden jährlich. Bei Übertragung von Sonderaufgaben verringert sich das wöchentliche Stundendeputat.

Die Landesprogrammlehrkräfte sind verpflichtet, an Fortbildungsveranstaltungen, die vom Fachberater/Koordinator angesetzt werden, auch in der unterrichtsfreien Zeit mitzuwirken bzw. teilzunehmen.

5. Finanzielle Regelungen

Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.

Die Lehrkräfte erhalten vom Schulträger gegebenenfalls ein ortsübliches Lehrergehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.

Im Auftrag des Auswärtigen Amts übernimmt die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen die Kosten für die Dienstantritts- und Rückreise der Lehrkräfte und deren Familienangehörige und gewährt daneben einen Umzugskostenzuschuss. Die Lehrkräfte erhalten von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen einen entsprechenden Zuwendungsbescheid.

6. Vertragsverlängerung

Landesprogrammlehrkräfte werden zunächst für ein Schuljahr beurlaubt. Weiterbeurlaubungen erfolgen in der Regel jahresweise. Die maximale Beurlaubungsdauer darf 6 Jahre nicht überschreiten.

Eine Vertragsverlängerung muss mit dem Fachberater/Koordinator geklärt und beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg bis spätestens 31. Oktober eines Jahres beantragt werden. Dem Antrag ist die Zustimmung der aufnehmenden Schule und das Votum des Fachberaters/Koordinators beizufügen.

Weitere Auskünfte erteilt
Carmen Bock
Tel.: +49 711 279-4111
carmen.bock@km.kv.bwl.de

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