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Gemeinschaftsschule

Schullaufbahnentscheidung

Drei Mädchen sitzen nebeneinander und sind über ein Buch gebeugt.

Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsschule haben ein breites Angebot, ihrem Leistungsstand entsprechend einen Schulabschluss abzulegen.

In der Gemeinschaftsschule lernen die Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen. Diese können sich von Fach zu Fach unterscheiden. Erst im Abschlussjahr der Sekundarstufe I, d. h. im neunten oder zehnten Schuljahr, lernen sie über alle Fächer hinweg einheitlich nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses. Dabei führt das grundlegende Niveau (Niveau G) zum Hauptschulabschluss, der am Ende von Klassenstufe 9 oder 10 abgelegt werden kann und das mittlere Niveau (Niveau M) zum Realschulabschluss, der am Ende von Klassenstufe 10 abgelegt wird. Das erweiterte Niveau (Niveau E) führt zum Abitur, das über eine gymnasiale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule, einem allgemein bildenden oder einem beruflichen Gymnasium erreicht werden kann. Das verpflichtend in Klassenstufe 8 und 9 durchgeführte Beratungsverfahren zur Schullaufbahnentscheidung unterstützt die Eltern dabei, den passenden Schulabschluss für Ihr Kind zu finden.

Im Schullaufbahnberatungsgespräch wird zwischen den zuständigen Lehrkräften und den Erziehungsberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern mögliche Bildungsabschlüsse und Anschlussmöglichkeiten thematisiert. Dabei werden der Lernentwicklungsbericht des Halbjahres bzw. das Halbjahreszeugnis, die individuellen Lernfortschritte des Kindes, das Lernverhalten, das beispielsweise auch im Lerntagebuch dokumentiert ist, aber auch weitere dokumentierte Erkenntnisse hinzugezogen. Auch Aspekte der Berufs- und Studienorientierung werden berücksichtigt.

Zeitlicher Ablauf zum Schullaufbahnberatungsverfahren

Infoveranstaltungen: Oktober bis Dezember

Beratungsgespräche: bis 1. März

Erstellung der Schullaufbahnempfehlung: bis 15. März

Entscheidung der Erziehungsberechtigten: bis 1. April

Entscheidung der Erziehungsberechtigten bei Inanspruchnahme zusätzlicher Beratung durch eine Beratungslehrkraft: bis 15. Juni

Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend

  • in Klassenstufe 8, ob ihr Kind in Klassenstufe 9 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben soll oder nicht.
  • in Klassenstufe 9, ob ihr Kind ...
    • nach erfolgreichem Hauptschulabschluss die schulische Laufbahn an der Gemeinschaftsschule abschließen soll,
    • nach erfolgreichem Hauptschulabschluss in Klassenstufe 9 diese Klassenstufe erneut besuchen soll, dann auf mittlerem oder erweitertem Niveau, mit dem Ziel, die Realschulabschlussprüfung oder die Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung anzustreben.
  • in Klassenstufe 10 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben soll,
  • in Klassenstufe 10 die Realschulabschlussprüfung anstreben soll oder
  • in Klassenstufe 10 die Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung anstreben soll.

Sofern kein Hauptschulabschluss in Klassenstufe 9 abgelegt wird, kann in Klassenstufe 10 also entweder der Hauptschulabschluss oder der Realschulabschluss oder die Versetzung auf gymnasialem Niveau angestrebt werden.

Sofern in Klassenstufe 9 der Hauptschulabschluss abgelegt wird, kann also entweder direkt nach Klassenstufe 10 gewechselt werden, um den Realschulabschluss oder die Versetzung auf gymnasialem Niveau anzustreben, oder es kann dazu auch die Klassenstufe 9 wiederholt werden.

Broschüre Schullaufbahnentscheidung (PDF)

Fächer

Bildungsplan 2016

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Wahlpflicht- und Profilfächer

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Fremdsprachen

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Kompetenzanalyse Profil AC

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Pädagogisches Konzept

Sekundarstufe I

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Gymnasiale Oberstufe

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Schullaufbahnentscheidung

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Berufs- und Studienorientierung

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Abschlussprüfungen

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Übergang gymnasiale Oberstufe

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Materialien und Präsentationen

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Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (Sekundarstufen I und II)

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