Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragen und Antworten, die sich für den Bereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren aufgrund der Corona-Pandemie ergeben.
Neue Fragen- und Antwortblöcke werden sieben Tage lang nach ihrer Veröffentlichung mit drei Sternchen (***) markiert.
Letzte Aktualisierung: 27. März 2023
An den Schulen in Baden-Württemberg besteht keine Testpflicht mehr.
Es besteht keine Testpflicht mehr. Auch die Pflicht, den Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal an
- Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie
körperliche und motorische Entwicklung,
- Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten,
- Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang
geistige Entwicklung sowie
- entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft
regelmäßig ein Testangebot zu machen, besteht ab dem 1. März 2023 nicht mehr. Noch vorrätige Tests können bei Bedarf aber noch bis zu den Osterferien angeboten bzw. an die berechtigten Personen ausgegeben werden.
Auf die Ausführungen zu „Können positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am Präsenzunterricht teilnehmen?“ wird verwiesen.
Zur Unterstützung der freiwilligen Testungen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Schulkindergärten hat die Landesregierung beschlossen, die Schulträger weiterhin bei der Umsetzung der Teststrategie in besagten Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Damit fördert das Land weiterhin die Bezahlung unterwiesener Assistenzen und die dafür notwendige Schutzausrüstung. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig.
Die Mittel werden den öffentlichen und privaten Schulträgern für den Zeitraum vom 9. Januar bis 5. April 2023 antragslos auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen in den oben genannten Einrichtungen zugeteilt und durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt auf der Basis von eingereichten Verwendungsnachweisen.
Weitere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte der FAQ-Liste zur Teststrategie an Schulen und Kitas.
Die Landesregierung bietet ausführliche Hinweis und Erklärungen sowie Fragen und Antworten rund um die Testungen auf dem Landesportal.