Nach Inkrafttreten der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) von 2. April 2022 gelten ab 3. April 2022 für diese Veranstaltungen keine Restriktionen mehr.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden weiterhin generell empfohlen.
Weiterführende Informationen
Coronavirus: Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen
Aktuelle Infos der Landesregierung zur Lage des Coronavirus in Baden-Württemberg (Stand: wird laufend aktualisiert)
Sozial- und Gesundheitsministerium Baden-Württemberg: Aktuelle Informationen zum Coronavirus