Die Regelungen in Bezug auf Veranstaltungen von Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen in Baden-Württemberg sind in der allgemeinen Corona-Verordnung der Landesregierung niedergeschrieben. Sie ergeben sich insbesondere aus § 13, § 7, § 2, § 3 sowie § 9 und § 10 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 vom 15. September 2021 in der ab dem 23. Februar 2022 gültigen Fassung. Darüber hinausgehende Vorgaben des Kultusministeriums bestehen derzeit nicht.
FAQ zu Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften
Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zu Gottesdiensten, weiteren religiösen Veranstaltungen und Bestattungen in Baden-Württemberg finden Sie auf der dazugehörigen FAQ-Seite.
Weitere Verordnungen der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen
Übersicht über sämtliche Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Weiterführende Informationen
Coronavirus: Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen
Aktuelle Infos der Landesregierung zur Lage des Coronavirus in Baden-Württemberg (Stand: wird laufend aktualisiert)
Sozial- und Gesundheitsministerium Baden-Württemberg: Aktuelle Informationen zum Coronavirus