Ende der Woche schließt das Antragsfenster für die DigitalPakt-Mittel - und die Schulträger in Baden-Württemberg
haben in den vergangenen Tagen noch eine Vielzahl von Anträgen eingereicht. Stand heute (28. April) sind mittels Antrag 523 Millionen
Euro gebunden. Das entspricht einer Mittelbindung von beinahe 90 Prozent beim zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen in Höhe von
585 Millionen Euro, die auf den Südwesten aus dem DigitalPakt Schule entfallen. Hinzuzufügen sind hier noch etwa 200
Anträge, die bei der für die Anträge zuständigen L-Bank allein aufgrund der Fülle der Anträge noch nicht
bearbeitet werden konnten.
„Baden-Württemberg ist bei der Mittelbindung sehr gut dabei, das ist erfreulich. Die vielen Anträge zeigen, dass unsere
Schulen und Schulträger trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und die Fluchtbewegung aus der Ukraine die
zukunftsfähige Ausstattung unserer Schulen im Blick haben“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und ergänzt: „Das
ist gut und wichtig. Denn ein Ziel der Investitionen ist es schließlich, die Bildung der Schülerinnen und Schüler noch
besser mit den Mitteln des Hier und Heute zu gewährleisten sowie die Lehrkräfte dabei zu unterstützen. Daher ein herzliches
Dankeschön an die Schulen und Schulträger für deren großen Einsatz.“
Großteil fließt in Netz, W-LAN und Präsentationsausstattung
Die Schulträger in Baden-Württemberg mit aus dem DigitalPakt förderfähigen Schulen haben reichlich von dem Angebot
Gebrauch gemacht. Sollten Mittel übrigbleiben, werden diese gemäß der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule nach
„einem noch festzulegenden Verfahren auf die Schulträger verteilt“. Dieses Verfahren wird nach Ende der Antragsfrist unter
Einbindung der kommunalen Spitzenverbände zeitnah besprochen.
Etwa ein Drittel der Mittel wollen die Schulträger verwenden, um Netze und W-LAN an den Schulen auszubauen. Ungefähr ein
weiteres Drittel der Investitionen soll in die Präsentationsausstattung der Unterrichtsräume fließen. Das sind
beispielsweise interaktive Displays, Whiteboards oder Beamer. Etwa zehn Prozent entfallen auf mobile Endgeräte und weitere
ungefähr zehn Prozent auf digitale Arbeitsgeräte im naturwissenschaftlichen Bereich (Robotik, Smarte Technologie für
Versuchsaufbauten, berufsbezogene Ausstattung an beruflichen Schulen). „Ausgehend von den Anträgen ist damit zu rechnen, dass
die Schulen in Baden-Württemberg nach der Fertigstellung ihrer Maßnahmen über eine gute digitale Infrastruktur verfügen
werden. Das ist Grundvoraussetzung, um eine gute und zeitgemäße Bildung für die Kinder und Jugendlichen gewährleisten
zu können“, sagt Staatssekretärin Sandra Boser MdL, die am Kultusministerium für die Digitalisierung zuständig
ist.
„Der Weg ist geebnet“
Überdies zeigt die aktuelle Auswertung, dass sich die Schulen auch systematisch und akribisch mit dem DigitalPakt Schule
auseinandergesetzt haben, trotz der großen Herausforderungen in den zurückliegenden Jahren. So haben 4.024 Schulen
Medienentwicklungspläne eingereicht - davon sind fast alle (3.996) bereits zertifiziert. Das Landesmedienzentrum sowie die Kreis- und
Stadtmedienzentren haben die Schulen und Schulträger bei der Erstellung der Medienentwicklungspläne begleitet und beraten. Eine
weitere Hilfe zur Erstellung waren die Digitalisierungshinweise.
Die Medienentwicklungspläne zeigen auch, dass sich die Schulen schon mitten in der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen befinden
beziehungsweise die notwendigen Vorbereitungen bereits getroffen sind, damit die digitale Technik auch auf Basis eines pädagogischen
Konzepts zum Einsatz kommt, denn nur so ist es sinnvoll. „So ist der Weg geebnet, dass die DigitalPakt-Mittel zügig in die
Maßnahmen fließen und diese auch alsbald möglich umgesetzt werden können, damit die Schülerinnen und Schüler
sowie Lehrkräfte schnellstmöglich davon profitieren können“, sagt Staatssekretärin Boser.
Weitere Informationen
Der Bund stellt den Ländern außerdem nach Maßgabe von drei Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule 2019
bis 2024 zusätzlich weitere Mittel für das Sofortausstattungsprogramm Schülerendgeräte, das Programm Administration und
das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte bereit. Hieraus entfallen jeweils etwa 65 Millionen Euro auf Baden-Württemberg,
die das Land beim Sofortausstattungsprogramm auf 130 Millionen Euro verdoppelt hat. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, den
öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg 40 Millionen Euro als jeweils schulbezogene Budgets zur Verfügung zu
stellen, die in die Digitalisierung fließen können.
Weitere Informationen zum DigitalPakt Schule und zu den Förderprogrammen finden Sie unter Digitalpakt.
Bitte beachten Sie zur Einordnung der Zahlen rund um den DigitalPakt und der Tabelle
Generell: Über den DigitalPakt Schule sollen primär Investitionen, welche die digitale Infrastruktur an Schulen
verbessern, wie etwa die Einrichtung einer W-LAN-Infrastruktur oder schuleigene Server, gefördert werden. Dabei handelt es sich auch
um Maßnahmen, die bauliche Veränderungen an den Schulen sowie die dafür erforderlichen Planungs- und Verwaltungsarbeiten
erforderlich machen. Solche Maßnahmen müssen teilweise auch noch von den kommunalen Gremien beschlossen werden. Das alles
erfordert Zeit. Nicht zu vergessen ist auch der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Schulen und die Kommunalverwaltungen, die dadurch mit
einer Vielzahl von anderen Themen beschäftigt waren und sind. Dies hat bei einigen Trägern zu einer Verschiebung der Planungen
der DigitalPakt-Maßnahmen geführt.
Zu den beantragten Fördermitteln und deren Differenz zu den bewilligten Fördermitteln: Die Abwicklung der Anträge,
also auch deren Prüfung läuft über die L-Bank. Hier ist zu berücksichtigen, dass die L-Bank auch für die
Antragsverfahren in einigen Corona-Hilfsprogrammen zuständig ist bzw. war, wie zum Beispiel die Überbrückungshilfen,
November/Dezember-Hilfen für Unternehmen, die Neustarthilfe für Soloselbstständige, Liquiditätskredite und noch einige
mehr.
Zu den bewilligten Fördermitteln: Aufgrund der Vorgaben des Bundes und den entsprechenden Absprachen zwischen Land und
Kommunen müssen für eine Bewilligung der Mittel zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss der Schulträger ein
Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorlegen. Zum anderen muss ein zwischen Schule und
Schulträger abgestimmtes pädagogisches Konzept zum Einsatz der digitalen Technik vorliegen (ein sogenannter
Medienentwicklungsplan), den das Landesmedienzentrum freigibt. Der Medienentwicklungsplan konnte bis zum 31. Dezember 2021 allerdings auch
nachgereicht werden. Dafür ist sowohl eine enge Abstimmung innerhalb der Schule als auch zwischen den Schulträgern und den
Schulen erforderlich. Dies erfordert ebenfalls Zeit.
Zu den ausgezahlten Fördermitteln: Für den Abruf, also die Auszahlung der Mittel beim Bund, müssen Schulträger finanziell zunächst in Vorleistung gehen. Die bereitgestellten Mittel können in der Regel erst abgerufen werden, wenn die Maßnahme vor Ort durchgeführt wurde und eine Endabrechnung erfolgt ist. Die Frist hierfür läuft noch bis Ende 2024.