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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kultus-Ministerium Baden-Württemberg
ist zuständig für diese Internet-Seite.

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Grafik von einem Gesetzbuch
Die Abkürzung ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Auch Menschen mit Behinderungen sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.
Aber: Das ist viel Arbeit.
Darum wird das einige Zeit dauern.

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Sie können die Internet-Seite an verschiedenen Geräten benutzen.
    Aber die Darstellung funktioniert auf manchen Geräten schlecht.
    Dann fehlen zum Beispiel Teile der Internet-Seite.
  • Blinde Menschen benutzen zum Lesen von Texten
    ein besonderes Programm.
    o Das Programm kann einige Elemente der Seite
    nicht erkennen.
    Zum Beispiel Elemente zum Bedienen der Seite.
    o Das Programm kann einige Teile der Seite
    nicht richtig lesen.
    Zum Beispiel Tabellen.
    o Das Programm kann Wörter aus einer anderen Sprache
    nicht erkennen.
    Darum werden die Wörter falsch vorgelesen.
    o Auf der Internet-Seite gibt es einen Slider.
    Das sind Fotos,
    die automatisch wechseln.
    Zu den Fotos gibt es Text.
    Den Text kann das Programm nicht erkennen.
  • Manchmal müssen Sie Daten von sich angeben.
    Dazu gibt es Text-Felder.
  • Zu den Text-Feldern gibt es keine weiteren Erklärungen.
    Zum Beispiel ein Bild.
  • Videos:
    Eine Beschreibung der Videos fehlt.
    Das heißt:
    Es gibt keinen Text zum Lesen und keinen Text zum Hören.
  • Hör-Texte:
    Dazu gibt es keine geschriebenen Texte.
  • Einige Dokumente,
    die wir nach dem 23. September 2018 erstellt haben
  • Einige Formulare
  • Es gibt keine Beschreibung von Grafiken,
    Bildern oder ähnlichen Dingen.
  • Blinde Menschen nutzen ein EDV-Programm zum Lesen von
    Texten im Internet.
    Tabellen auf unserer Seite können von dem EDV-Programm nicht gelesen werden.
  • Auf der Internet-Seite gibt es Bedien-Elemente.
    Es gibt keine Texte zur Erklärung dieser Bedien-Elemente.

Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Damit Menschen mit Behinderungen bald alle Teile
der Internet-Seite gut lesen können.

1.3 Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,
die nicht barrierefrei sind.
Im Gesetz steht:
Das dürfen wir so lassen.
Aber nur dann:

  • Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018 erstellt haben und
  • Wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit
    nicht mehr benutzen.

2. Prüfung der Internet-Seiten und Erklärung zur Barriere-Freiheit
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit haben wir selbst erstellt
und selbst geschrieben.
Das haben wir am 9. Juni 2021 getan.
Die Erklärung haben wir am 9. Juni 2021 überprüft.

3. Information an uns
Sie haben noch andere Probleme auf der Internet-Seite gefunden?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.

Das ist unsere Adresse:
Kultus-Ministerium Baden-Württemberg
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 0
E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de

4. Durchsetzungs-Verfahren
Es ist dem Kultus-Ministerium Baden-Württemberg wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Darum können Sie sich melden und uns sagen:
Der Teil der Seite ist auch nicht barrierefrei.

Sie haben etwas gemeldet oder etwas gefragt?
Dann müssen wir uns innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen melden.

Wir haben uns nicht gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Und zwar bei der Landes-Behindertenbeauftragten.

Das ist die Adresse der Landes-Behindertenbeauftragten:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 33 60
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

In bestimmten Fällen kann ein Verband Klage vor Gericht erheben.

Das alles steht im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.


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