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Schule

Durchzahlung der Sommerferien beschlossen

Eine Lehrerin zwischen einem Schüler und einer Schülerin in einem Klassenzimmer
Befristete Arbeitsverträge für Lehrerinnen und Lehrer enden künftig nicht mehr grundsätzlich vor den Sommerferien, sondern werden entlang eines Stichtagsmodells auch den Zeitraum der Sommerferien umfassen.

Der Ministerrat hat gestern beschlossen, dass befristete Arbeitsverträge für Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr grundsätzlich vor den Sommerferien enden. Arbeitsverträge von befristet eingestellten Lehrkräften werden demnach künftig entlang eines Stichtagsmodells auch den Zeitraum der Sommerferien umfassen. Voraussetzung dafür ist, dass die befristete Beschäftigung spätestens bis zum Stichtag 31. Dezember beginnt und sich der Einsatz der Lehrkraft im Unterricht unmittelbar bis zum Beginn der Sommerferien erstrecken soll – sie also den überwiegenden Teil des Schuljahres beschäftigt sind. 

Dies ist ein wichtiger Beitrag, um den Lehrerberuf im Land noch attraktiver zu machen. Die Änderung gibt den betroffenen Lehrkräften Sicherheit und Verlässlichkeit. Das ist auch deshalb wichtig, weil befristet eingestellte Lehrkräfte eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Unterrichtsversorgung spielen.

Befristet beschäftigte Lehrkräfte, die bereits von der Durchzahlung der Sommerferien 2023 profitieren, werden direkt informiert und müssen sich nicht selbständig melden. Insgesamt sind dies fast 2.800 Personen. Zur Finanzierung der Mehrkosten werden ab dem Doppelhaushalt 2023/24 strukturell fast 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

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