Leistungsrückmeldungen haben nachweislich Einfluss auf die Lernmotivation von Schülerinnen und Schülern. Sie können die Lernmotivation stärken und Schülerinnen und Schüler so zu besseren Leistungen und erfolgreichem Lernen antreiben. Um herauszufinden, ob differenzierte Leistungsrückmeldungen sich positiv auf die Lernmotivation auswirken und so auch das Lernen verbessern können, startet das Kultusministerium im kommenden Schuljahr einen Schulversuch mit dem Titel ‚Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule‘. Dabei bekommen die Grundschulkinder keine Noten. Stattdessen werden ihre Leistungen kontinuierlich im Unterricht und in regelmäßigen Lernentwicklungsgesprächen mit ihnen erörtert. Grundlage für die Beurteilung sind regelmäßige Lernstandsdiagnosen. Um den Schülerinnen und Schülern die Rückmeldungen verständlich zu machen, sollen die Leistungen möglichst auch visualisiert werden. Mindestens am Ende jedes Schulhalbjahres muss mit den Kindern und ihren Eltern außerdem ein Lernentwicklungsgespräch geführt werden. Damit setzt das Kultusministerium auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
35 Grundschulen haben einen Antrag auf Teilnahme im kommenden Schuljahr gestellt, weitere Schulen interessieren sich für die
Teilnahme am Schulversuch im kommenden Schuljahr. Bei der Auftaktveranstaltung gestern (14. Juli) hat das Kultusministerium die Schulen
über die Rahmenbedingungen, begleitende Unterstützungsangebote und den Ablauf der wissenschaftlichen Evaluation zum Schulversuch
informiert.
„So hat die Note 3 in Deutsch relativ wenig Aussagekraft. Sie gibt den Grundschülerinnen und -schülern keine
Rückmeldung, wie gut sie jeweils in den Teilbereichen in Deutsch, also im Lesen, Schreiben oder in der Rechtschreibung sind. Wir
wollen mit dem Schulversuch ‚Lernförderliche Leistungsrückmeldung in der Grundschule‘ deswegen untersuchen, wie es
sich auswirkt, wenn Schülerinnen und Schüler differenzierte Leistungsrückmeldungen bekommen“, sagt Kultusministerin
Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Der Modellversuch wird evaluiert und am Ende wollen wir vergleichen, wie es um die
Unterrichtsqualität und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bestellt ist. Da insbesondere leistungsschwächere
Schülerinnen und Schüler durch Ziffernoten demotiviert werden können, interessiert mich, ob gerade bei diesen
Grundschulkindern der Ansatz dazu beiträgt, die Lernmotivation hoch zu halten. Und ob der Ansatz bei leistungsstarken Kindern hilft,
noch mehr aus ihrem ohnehin schon großen Potential heraus zu holen.“ Auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler
können also von dem Schulversuch profitieren. Sie erhalten ebenfalls ein differenziertes Feedback, das Ihnen aufzeigt, in welchen
Teilbereichen sie sich noch verbessern können.
Schulversuch ist auf vier Jahre angelegt
Der Schulversuch wird im kommenden Schuljahr 2022/2023 in den Klassen 1 und 2 der teilnehmenden Grundschulen beginnen. Er ist auf vier
Jahre ausgelegt. In den folgenden Schuljahren bis 2025/2026 wird der Schulversuch in den bereits teilnehmenden Klassen fortgeführt und
jeweils um die neuen ersten Klassen der Schulen erweitert. Über drei Jahre wird der Schulversuch evaluiert, im vierten Jahr wird dann
der Evaluationsbericht erstellt. Auch eine Teilnahme ab dem Schuljahr 2023/2024 am Schulversuch ‚Lernförderliche
Leistungsrückmeldung in der Grundschule‘ ist noch möglich, dann muss mit dem Schulversuch in den Klassen 1 und 2 begonnen
werden.
Weitere Informationen
Beim Schulversuch wird am Ende der jeweiligen Klassenstufe keine Versetzungsentscheidung ausgesprochen. Am Ende der Grundschule wird
festgestellt, ob das Ziel der Grundschule erreicht wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die erreichten Kompetenzen die erfolgreiche
Teilnahme am Unterricht einer auf der Grundschule aufbauenden Schulart erwarten lassen.
Voraussetzung für die Teilnahme einer Grundschule am Schulversuch ist ein Antrag der Schule, die Zustimmung der
Gesamtlehrerkonferenz und der Schulkonferenz sowie die Beratung des Schulversuchs im Elternbeirat. Ferner wird sichergestellt, dass der
Schulversuch nicht gegen den Willen der Eltern stattfindet. Sollten einzelne Eltern nicht wollen, dass ihr Kind am Schulversuch teilnimmt,
ist ausnahmsweise der Wechsel an eine andere Grundschule gestattet, wenn dies die Aufnahmekapazitäten der Schule erlauben und ohne
Bildung einer weiteren Klasse möglich ist. Unter diesen Bedingungen ist auch ein Wechsel an eine Schule möglich, die an dem
Schulversuch teilnimmt.
Eine Liste der Schulen, die einen Antrag zur Teilnahme am Schulversuch im kommenden Schuljahr gestellt haben, finden Sie hier
(PDF, barrierefrei).