Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger bei ihren Schulbau- und Schulsanierungsprojekten im Jahr 2021 mit insgesamt 206 Millionen Euro. Dabei entfallen rund 115 Millionen Euro auf 82 Schulbauprojekte sowie 85 Millionen Euro auf 107 Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulgebäuden. Dazu kommen über 6 Millionen Euro für 15 Bauprojekte von Ganztagsschulen. „Wir unterstützen die Schulträger dabei, ihre Schulgebäude für die Zukunft fit zu machen – auch hinsichtlich Digitalisierung und Ganztag. Mit der Förderung der vielfältigen Baumaßnahmen an Schulen durch das Land investieren die Schulträger in ein modernes und zukunftsorientiertes Lehr- und Lernumfeld“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Mit den Fördermitteln für den Schulhausbau werden neben fertig gestellten Schulbaumaßnahmen auch Baumaßnahmen gefördert, die sich derzeit bereits im Bau befinden oder innerhalb des nächsten Jahres begonnen werden. Die Auswahl der jetzt geförderten Baumaßnahmen erfolgte unter Mitwirkung eines Beirates aus Vertretern der Kommunalen Landesverbände und der jeweils zuständigen Regierungspräsidien.
Bau und Sanierung: Förderung von Bauprojekten
Im Schulbauprogramm werden schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen gefördert, die unter längerfristigen Gesichtspunkten erforderlich sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Schülerzahlen gestiegen sind oder Schulräume nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen und für diese Ersatzbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen. Mit dem Sanierungsprogramm unterstützt das Land Baumaßnahmen, die dazu dienen, den baulichen oder technischen Standard an bereits bestehenden Gebäuden wiederherzustellen oder zu verbessern, zum Beispiel bei Fenstern, Heizungen oder Sanitäranlagen.
Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen
Wie in den Vorjahren unterstützt das Land auch in diesem Jahr den Aufbau von Ganztagangeboten an Schulen. Dafür müssen
die Schulen belegen, dass sie einen Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden
durchführen. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss der Schulträger ein Mittagessen anbieten. Die Betreuungsangebote müssen
unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden, und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept
für den Ganztagsbetrieb verfügen. Gefördert werden die für einen Ganztagsbetrieb zusätzlich erforderlichen
Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, und Freizeitbereich.
Weitere Informationen
Im Jahr 2020 wurde die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) mit dem Ziel neu gefasst, die Schulträger
dauerhaft bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen. Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurden die Schulbauförderung und die
Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt.
Seit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 pro Jahr jeweils 100 Millionen
Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur
Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des
jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden. Das Land sorgt mit dieser Regelung dafür, dass die verfügbaren
Fördermittel in vollem Umfang den öffentlichen Schulträgern zur Verfügung stehen. Hierdurch kann auch der teilweise
bestehende Antragsstau abgebaut werden, so dass sich für Schulträger kürzere Wartezeiten bis zu einer Bewilligung ergeben
können. Insgesamt unterstützt das Land Baden-Württemberg die kommunalen Schulträger in den Jahren 2020 und 2021 mit
insgesamt 400 Millionen Euro.
Übersicht
über die Förderungsprogramme (PDF):
Detaillisten
zum Schulbauförderungsprogramm 2021 (PDF)
Detaillisten
zum Schulsanierungsförderungsprogramm 2021 (PDF)
Detaillisten
zum Förderprogramm für Baumaßnahmen an Schulen mit ganztägigen Angeboten 2021 (PDF)