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Corona

Stellungnahme zu Schutzmasken für Lehrkräfte

Schutzmasken
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann nimmt zur Pressemitteilung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zu Schutzmasken für Lehrkräfte Stellung.

Zur Pressemitteilung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zu Schutzmasken für Lehrkräfte sagt Ministerin Dr. Susanne Eisenmann:

„Ich habe Verständnis für die Sorgen der Lehrerinnen und Lehrer im Hinblick auf die Qualität der gelieferten Masken. Als uns Sozialminister Lucha rund zehn Millionen FFP2-Masken aus dem Lagerbestand des Landes für Lehrkräfte anbot, sind wir natürlich davon ausgegangen, dass es sich um einwandfreie und zertifizierte Ware handelt. Das Testergebnis des Philologenverbands erweckt erhebliche Zweifel an der Qualität der Masken. Ich halte es deshalb für dringend geboten, dass wir unseren Lehrerinnen und Lehrern an den weiterführenden Schulen vollwertige FFP2-Masken zur Verfügung stellen.“

Die Masken stammen - wie von Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Minister Manfred Lucha angekündigt - aus dem Lagerbestand des Landes. Das Kultusministerium hat lediglich den Versand organisiert, die Ware kam bereits konfektioniert aus dem Lager, das wiederum in der Ressortzuständigkeit des Sozialministeriums liegt. Da uns mehrere kritische Rückfragen zu den Masken erreicht haben, hatten wir das Sozialministerium wiederholt gebeten, Stellung zur Qualität der Masken aus dem Lager zu nehmen - zuletzt auf Ebene der Amtschefs.

Stellungnahme des Sozialministeriums

Die Darstellung des Sozialministeriums lautet folgendermaßen:

„Zu den vom Land gelieferten Atemschutzmasken erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen bezüglich der Verwendbarkeit. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Daher möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die Hintergründe der Beschaffung informieren.

Aufgrund des zu Beginns der Pandemie stark gestiegenen Bedarfs und der Tatsache, dass ein Großteil der Produktion von Schutzmasken außerhalb Europas angesiedelt ist, wurde mit Schreiben der Bundesregierung vom 13.03.2020 auf Empfehlung der EU-Kommission vom 13.03.2020 für den Infektionsschutz bestimmte Persönliche Schutzausrüstung als verkehrsfähig angesehen, die grundsätzlich dem Sicherheitsstandard der EU entspricht, nicht jedoch den formalen Vorgaben (z.B. fehlende CE Kennzeichnung). Für Produkte aus den USA, Kanada, Australien und Japan konnte dies darüber geschehen, dass Ware, die in diesen Staaten als verkehrsfähig gilt, auch für die Bereitstellung auf dem Europäischen Binnenmarkt ausnahmsweise als verkehrsfähig anerkannt wurde. Diese Ausnahme wurde entsprechend auch für den chinesischen Standard KN95 angewendet. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards der EU konnte bei Einfuhr durch Zertifikate bzw. andere erforderliche Nachweise für die Verkehrsfähigkeit in den oben genannten Staaten erfolgen. 

Zu Beginn der Pandemie mussten hierfür beispielsweise Prüfprotokolle vorgelegt werden, welche von Prüfinstituten mit staatlichen Akkreditierungen, z. B. durch die China National Accreditation Service for Conformity Assessment (CNAS), ausgestellt sein mussten. Später wurde eine durch ein deutsches Prüfinstitut erfolgreich durchgeführte Schnellprüfung nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA Prüfgrundsatz) verlangt.

Für die von Seiten des Ministeriums für Soziales und Integration beschafften Atemschutzmasken wurden dem Ministerium für Soziales und Integration alle notwendigen Zertifikate vorgelegt und die Masken einer technischen Prüfung auf Filtration und Atemwiederstand unterzogen, erst danach wurden die Atemschutzmasken ausgeliefert. Die über den Bund gelieferten Masken wurden dort einer Zertifikatsprüfung und technischen Nachprüfung unterzogen. 

Zu einzelnen Masken gibt es im Internet Informationen zur Qualität. Hier bitten wir zu berücksichtigen, dass es dort Produkte mit identischer Marken- und Produktbezeichnung gibt, von denen aber keine direkten Rückschlüsse auf die Masken aus der Landesbeschaffung abgeleitet werden können.“

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zu Corona

Informationsschreiben des Kultusministeriums zu Corona

Häufige Fragen und Antworten zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen 

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