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SCHULE

Übergangsquoten zum Schuljahr 2019/2020 bleiben stabil

Ein Mädchen streckt im Unterricht die Hand und meldet sich.
Die Übergangsquoten von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2019/2020 haben sich auf Landesebene im Vergleich mit dem Vorjahr kaum verändert. Insgesamt wechselten vergangenen Herbst knapp 91.600 Schülerinnen und Schüler auf eine weiterführende Schule.

Wie bereits in den Jahren 2017 und 2018 sind die Übergangsquoten von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen stabil. Die Übergangsquoten zum Schuljahr 2019/2020 haben sich auf Landesebene im Vergleich mit dem Vorjahr kaum verändert. 

Insgesamt wechselten vergangenen Herbst knapp 91.600 Schülerinnen und Schüler und damit 1,6 Prozent weniger als im Vorjahr auf eine weiterführende Schule. Von diesen Schülern entschieden sich 43,3 Prozent für den Übergang auf ein Gymnasium, was exakt der Quote des Vorjahrs entspricht. Bei den Realschulen ist die Übergangsquote im Vergleich mit dem Vorjahr nahezu unverändert und liegt bei 34,7 Prozent (Vorjahr: 34,9 Prozent). 

Auch bei den Gemeinschaftsschulen ist die Übergangsquote nahezu unverändert und liegt nun bei 13,0 Prozent (Vorjahr: 12,8 Prozent. „Dieser Trend bei den Gemeinschaftsschulen freut mich, er zeigt die insgesamt positive Entwicklung dieser Schulart auf einem stabilen Niveau“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Im neuen Schuljahr wird an der Gemeinschaftsschule Graf Soden in Friedrichshafen eine weitere gymnasiale Oberstufe an den Start gehen, es ist die vierte im Land. Das zeige, dass die Schulart Perspektiven hat und auch bietet. 

Wie bei den Gymnasien ist die Übergangsquote bei den Haupt- und Werkrealschulen ebenfalls unverändert gegenüber dem Vorjahr und liegt bei 5,9 Prozent. „Zum zweiten Mal in Serie stabilisiert sich bei den Haupt- und Werkrealschulen die Übergangsquote. Dem negativen Trend der vergangenen Jahre konnten wir offenbar etwas entgegensetzen“, sagt die Ministerin und fügt hinzu: „Ich gehe davon aus, dass wir diese Entwicklung auch durch die vom Ministerrat auf den Weg gebrachte Schulgesetzänderung bei der regionalen Schulentwicklung stärken können. Unsere Haupt- und Werkrealschulen leisten hervorragende Arbeit und werden weiterhin gebraucht.“ 

Übergänge 2019 in Verbindung mit den Grundschulempfehlungen

Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Gemeinschaftsschule wechselten, hatten 65,0 Prozent (Vorjahr: 65,4 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule, 26,3 Prozent (Vorjahr: 26,0 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Realschule und 8,7 Prozent (genau wie im Vorjahr) eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium. 

Von den Übergängen auf das Gymnasium brachten 1,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler (genau wie im Vorjahr) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule mit, 10,1 Prozent der Schüler (Vorjahr: 10,3 Prozent) kamen mit einer Empfehlung für die Realschule und 88,8 Prozent (Vorjahr 88,5 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für das Gymnasium. 

Von den Schülerinnen und Schülern, die auf eine Realschule wechselten, hatten 23,8 Prozent (Vorjahr: 24,2 Prozent) eine Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule, 56,6 Prozent (Vorjahr: 55,9 Prozent) eine Empfehlung für die Realschule und 19,5 Prozent (Vorjahr: 20,0 Prozent) eine Empfehlung für das Gymnasium. 

Schülerinnen und Schüler, die sich für eine Werkreal-/Hauptschule entschieden hatten, kamen mit folgenden Empfehlungen: 92,3 Prozent (Vorjahr: 91,5 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für die Werkreal-/Hauptschule, 6,7 Prozent (Vorjahr: 7,5 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für die Realschule und 1,0 Prozent (Vorjahr: 0,9 Prozent) mit einer Grundschulempfehlung für das Gymnasium. 

Mehr Verbindlichkeit und Transparenz im Übergangsverfahren

Diese Zahlen lassen den Schluss zu, dass die Beratungsgespräche und die verpflichtende Vorlage der Grundschulempfehlung seit dem Schuljahr 2018/2019 dazu geführt haben, dass Eltern dem Urteil der Grundschullehrkräfte mehr Vertrauen schenken. „Die Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung, die nicht leichtfertig erstellt wird, sondern auf einer intensiven vierjährigen Arbeit der Lehrkräfte mit dem Kind beruht“, betont Eisenmann und ergänzt: „Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung in der vergangenen Legislaturperiode war ein Fehler. Insofern ist es ein Fortschritt, dass wir zumindest die Vorlagepflicht der Grundschulempfehlung bei der Anmeldung wieder eingeführt haben.“ Das Kultusministerium arbeite nun an einem Konzept für mehr Verbindlichkeit der Empfehlung und für mehr Transparenz im gesamten Übergangsverfahren. „Wir wollen die Verbindlichkeit stärken, die Beratung ausbauen und wir brauchen eine durchgängige Beobachtung des einzelnen Schülers“, erläutert die Ministerin. Es gehe darum, den weiterführenden Schulen möglichst passgenaue Informationen an die Hand zu geben, damit ein guter Start an der neuen Schule gelingt und die Lehrkräfte die Kinder dort von Anfang an gezielt fördern können.

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