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Schriftliche Abiturprüfung ab 2022 - Neuregelung zu den mündlich geprüften Abiturfächern

Schreiben des Kultusministeriums vom 20. Dezember 2021

Schriftliche Abiturprüfung ab 2022 an den allgemein bildenden öffentlichen und privaten Gymnasien der Normalform und der Aufbauform, Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Bildungsgang Gymnasium in öffentlicher und privater Trägerschaft, Schulen besonderer Art, Freien Waldorfschulen, Abendgymnasien und Kollegs

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wenden wir uns mit einer Neuregelung zu den mündlich geprüften Abiturfächern an Sie:

Gemäß § 27 Absatz 2 Ziffer 3 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform (AGVO) ist die Mindestqualifikation der Abiturprüfung erreicht, wenn u. a. „in keinem der Prüfungsfächer … weniger als vier Punkte bei jeweils vierfacher Wertung erreicht“ werden. Gemäß § 26 Absatz 1 AGVO können Prüflinge „in den schriftlichen Prüfungsfächern auch mündlich geprüft werden […], insbesondere zur Vermeidung der Bewertung einzelner Teile der Abiturprüfung mit 0 Punkten, […]“. Für die mündlich geprüften Fächer besteht eine entsprechende Regelung derzeit nicht, so dass Schülerinnen und Schülern, die in einem mündlich geprüften Fach null Notenpunkte erreichen, die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden kann.

Frau Ministerin Theresa Schopper hat entschieden, dass künftig auch Prüflingen in den mündlich geprüften Fächern eine zweite Chance eröffnet werden soll. Eine entsprechende Änderung der AGVO ist vorgesehen. Dabei sind die Voraussetzungen zur Zuerteilung der Hochschulreife sowohl in der zusätzlichen mündlichen Prüfung im schriftlich geprüften Fach als auch hinsichtlich der (neuen) zusätzlichen mündlichen Prüfung im mündlich geprüften Fach künftig bereits dann erfüllt, wenn nach null Punkten in der ursprünglichen Prüfung mindestens ein Notenpunkt in der zusätzlichen Prüfung erreicht wird.

Die genannten Änderungen werden ab dem Abitur 2022 gelten. Über die Anpassung der AGVO werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Bitte beachten Sie dabei auch den folgenden Hinweis zur Planung und Durchführung zusätzlicher mündlicher Prüfungen im mündlich geprüften Fach:

Bei der Terminierung gegebenenfalls notwendiger zusätzlicher mündlicher Prüfungen in einem mündlich geprüften Fach ist den Prüflingen eine angemessene Nachlernfrist einzuräumen. Daher sind diese Prüfungen in der Regel jeweils eine Woche nach dem ursprünglichen Termin der mündlichen Prüfung durchzuführen.

Diese Regelung gilt nicht für die zusätzlichen mündlichen Prüfungen im schriftlich geprüften Fach; diese finden unverändert im Zeitraum der mündlichen Abiturprüfungen statt.

Wir bitten Sie, die Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge 2022 und 2023 umgehend über die Neuerung zu informieren.

Für die Beratung der Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2024 konnte die Neuerung aufgrund des Redaktionsschlusses leider nicht mehr im Leitfaden berücksichtigt werden. Bitte legen Sie daher bei Ausgabe des Leitfadens 2024 die diesem Schreiben angefügte Ergänzung bei und weisen Sie die Schülerinnen und Schüler auf die Korrektur der Regelung hin.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Referat „Allgemein bildende Gymnasien,
Institute zur Erlangung der Hochschulreife“

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