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Berufliche Schulen

Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)

Grafik,die den Weg zum Berufsabschluss für spzialpädagogishe Assistenz aufzeigt.

Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt. Der vom Träger der Einrichtung gewährte Jahresurlaub kann nur in den Ferien genommen werden.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus einer erziehungspraktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erworben.

Aufnahmevoraussetzungen

  1. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
  2. das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit 
    1. einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
    2. einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder
    3. einem abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung sowie
  3. der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung.

Der Schulleiter kann in begründeten Ausnahmefällen ein später erworbenes Schulzeugnis mit besseren Noten berücksichtigen.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Praktische Ausbildung:

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 1.500 Stunden.

Für die praktische Ausbildung schließt die Schülerin oder der Schüler einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung. Die praktische Ausbildung dient der Anwendung und Vertiefung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.

Die praktische Ausbildung hat in Einrichtungen zu erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer sozialpädagogischen Assistentin oder eines sozialpädagogischen Assistenten entsprechen und die nach der personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet sind. Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht werden. Die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin oder dem Schüler.

Die praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen im Umfang von zwei Tagen je Unterrichtswoche oder in Praxisblöcken. Der Träger der Einrichtung benennt der Schule zu Beginn der Ausbildung die von ihm ausgewählten für die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Einrichtung verantwortlichen und geeigneten Fachkräfte.

Weiterführende Dokumente

Flyer: Ausbildung zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin /zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistent - Mitgestalten an der Zukunft unserer Kinder

Eckpunktepapier zur Implementierung einer praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten in Baden-Württemberg

Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)

Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 i. d. F. vom 25.06.2020)

Bildungsplan der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)

Kampagne: Erzieher in BW

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