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Weiterbildung

Informationsblatt zum Lehrerprogramm im Rahmen der Weiterbildungskonzeption

1. INHALT

Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg können für eine Tätigkeit im planerisch-organi­satorischen Bereich an Weiterbildungseinrichtungen zugewiesen werden. Die Zuweisung erfolgt unter Fortzahlung der Bezüge, wo­bei die Weiterbildungseinrichtungen dem Land 50 % der Personalkosten zu erstatten haben.

2. TEILNEHMER/INNEN AM PROGRAMM

a) Lehrerinnen und Lehrer

Für eine Tätigkeit bei Trägern der Weiterbildung kommen Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten in Frage, sofern im Einzelfall nicht schulische Gründe entgegenstehen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Lehrerin/der Lehrer zum Zeitpunkt der Zuweisung an die Weiterbildungseinrichtung im Rahmen des Lehrerprogramms im Schuldienst des Landes befindet.

Lehrkräfte können in der Regel frühestens drei Jahre nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit am Lehrerprogramm teilnehmen.

Lehrerinnen und Lehrer, die aus einer anderen Zuweisung oder Beurlaubung zurückkehren, können sich an dem Programm grundsätzlich ebenso beteiligen wie Lehrerinnen und Lehrer, die mit weniger als einem vollen Deputat beschäftigt sind. Es besteht ferner die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung.

b) Weiterbildungsträger

Eine Zuweisung kann grundsätzlich an alle Einrichtungen der Weiterbildung erfolgen, die dem Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens entsprechen.

Voraussetzung für eine Tätigkeit bei einer Einrichtung der Weiterbildung ist in jedem Einzelfall das Einverständnis der Lehrerin/des Lehrers und des Trägers. Die Entscheidung über die Zuweisung liegt bei der Schulverwaltung; dabei werden schulische Belange entsprechend berücksichtigt.

3. RECHTSVERHÄLTNIS

Es handelt sich um eine Zuweisung mit Bezügen, das Beamtenverhältnis bleibt bestehen. Der Zuweisung liegt eine Zuweisungsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Weiterbildungsträger zugrunde. Für die Zuweisungsvereinbarung ist ein entsprechendes Muster vorgeschrieben.

4. ART DER TÄTIGKEIT

Die Lehrerinnen und Lehrer werden bei den Trägern überwiegend mit Aufgaben der Planung und Organisation von Weiterbildungseinrichtungen beschäftigt. Darüber hinaus ist im geringeren Umfang auch eine Lehrtätigkeit möglich.

5. DAUER

Die Zuweisung der einzelnen Lehrkräfte erfolgt im Einverständnis mit dem Träger und der Lehrerin/dem Lehrer grundsätzlich befristet, in der Regel für einen Zeitraum bis zu sechs Jahren. Eine Verlängerung der Zuweisung über sechs Jahre hinaus um weitere zwei Jahre ist in begründeten Einzelfällen möglich.

6. BEDINGUNGEN

a) Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der Beamten und Richter des Landes (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO) vom 29. November 2005  in der jeweils geltenden Fassung und beträgt derzeit 41Stunden wöchentlich.

b) Urlaub

Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatzurlaub sowie Urlaub für Kuren richtet sich nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.

c) Kündigung

Die vorzeitige Beendigung bedarf der Einwilligung des Landes.

d) Bezüge

Während der Zuweisung werden die Bezüge weiterhin vom Landesamt für Besoldung und Versorgung ausbezahlt.

e) Beurteilung

Der Träger gibt nach fünf Jahren, auf jeden Fall bei Beendigung der Tätigkeit der zugewiesenen Lehrkraft sowie auf gesonderte Anforderung des Landes, einen detaillierten Dienstbericht ab, der die Tätigkeitsfelder, die Qualifizierungsmaßnahmen und eine verbale Leistungsbeurteilung enthält. Dieser Dienstbericht ist analog zum Dienstbericht in der Schule zu sehen.

Vertretern der Schulverwaltung ist die Möglichkeit zu geben, die zugewiesene Lehrkraft an ihrem Arbeitsplatz zu besuchen und sie zu beurteilen.

f) Fortbildung und Begleitung

Um die spätere Rückkehr in die Schule zu erleichtern, sollen die Lehrkräfte seitens der Schulverwaltung und der Weiterbildungseinrichtungen entsprechend begleitet werden.

Bei einer Zuweisung von sechs Jahren sollen das Land und der Weiterbildungsträger den Lehrkräften die Teilnahme an mindestens eine Veranstaltung der Lehrerfortbildung gewährleisten. Die zugewiesenen Lehrkräfte sind gehalten, an mindestens einer von ihnen ausgewählten Lehrerfortbildung teilzunehmen. Der Träger sorgt seinerseits für begleitende Qualifizierungsmaßnahmen im Tätigkeitsfeld.

Das Land bietet jährlich ein Seminar zur Vorbereitung auf die Rückkehr in die Schule an. Für Lehrkräfte mit sechs bis acht Jahren Zuweisung ist die Teilnahme kurz vor Ende der Zuweisung verpflichtend, für solche mit kürzeren Zuweisungszeiten ist eine Teilnahme wünschenswert.

Auf der Homepage des Kultusministeriums, des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowie des Instituts für Bildungsanalysen (IBBW) können sich die zugewiesenen Lehrkräfte über Weiterentwicklungen in der Schule und die Lehrerfortbildung informieren.

Für sämtliche genannten Maßnahmen ist die Lehrkraft von den zugewiesenen Tätigkeiten freizustellen.

7. LEHRERINNEN UND LEHRER, FÜR DIE DAS PROGRAMM VON BESONDEREM INTERESSE IST

Das Programm ist für alle Lehrerinnen und Lehrer geeignet, die sich für Aufgabenstellungen in der Weiterbildung interessieren bzw. einschlägige Erfahrungen vorweisen können. Bestimmte Gruppen von Lehrerinnen und Lehrern können darüber hinaus auch zusätzlichen Nutzen aus dem Programm ziehen, beispielsweise Lehrerinnen und Lehrer, die sich später um eine Funktionsstelle an der Schule bewerben möchten, bei der Kenntnisse in Verwaltungstätigkeit erwünscht sind. Die Schulverwaltung ist gehalten, bei Bewerbungen die erworbenen Qualifikationen zu berücksichtigen.

8. AUSKÜNFTE

Lehrerinnen und Lehrer melden ihr Interesse an diesem Programm auf dem Dienstweg bei dem für sie zuständigen Regierungspräsidium (Abt. 7 Schule und Bildung) an.

Telefonische Auskünfte erteilen die Regierungspräsidien (Abt. 7 Schule und Bildung) unter folgenden Rufnummern:

Stuttgart: 

Tel: 0711/ 904 - 17240
Herr Harald Häußler
E-Mail: Harald.Haeussler@rps.bwl.de

Karlsruhe:

Tel: 072l / 926 - 4450 
Herr Manuel Obert 
E-Mail: Manuel.Obert@rpk.bwl.de

Freiburg:

Tel: 076l / 208 - 6300  
Frau Andrea Dietz
E-Mail: Andrea.Dietz@rpf.bwl.de

Tübingen:

Tel: 07071 / 757 - 2083 
Frau Dr. Patrizia Kleebauer
E-Mail: Patrizia.Kleebauer@rpt.bwl.de  

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