Navigation überspringen

Impfpflicht

Hilfestellung bei der Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Eine Ärztin gibt einem kleinen Mädchen eine Spritze in den Arm.

Von 1. März 2020 an gilt bundesweit die verpflichtende Masernschutzimpfung für alle Kinder, die in die Schule oder eine Kita gehen. Das Kultusministerium gibt den Schulen mit einer Handreichung Hilfestellung bei der Umsetzung des Gesetzes.  

Von 1. März 2020 an gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Ziel des Gesetzes ist, Kinder wirksam vor Masern zu schützen. Um die Schulleiterinnen und Schulleiter bei der Umsetzung der Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu unterstützen, stellt das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sozialministerium eine Handreichung für Schulen zur Verfügung. Die Handreichung gibt einen kompakten Überblick darüber, was Schulleitungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes veranlassen müssen. Darüber hinaus stehen den Schulleiterinnen und Schulleitern Musterschreiben zur Verfügung, zum Beispiel ein Schreiben für die Eltern, um diese über die Vorgaben des Masernschutzgesetzes zu informieren.

Weiterführende Dokumente

Handreichung zum Masernschutzgesetz (PDF)

Merkblatt Masernschutzgesetz (PDF)

Bundesgesetzblatt: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) (PDF)

Dokumentation über die Vorlage von Impfnachweisen (PDF)

Musteranschreiben Gesundheitsamt (Word-Dokument) 

Liste der Gesundheitsämter (PDF)

Musterschreiben für neu aufzunehmende Schülerinnen und Schüler (verschiedensprachig)

Musterschreiben für bereits aufgenommene Schülerinnen und Schüler (verschiedensprachig)

Musterschreiben für an der Schule tätige Personen

Weiterführende Links

Gelbe Sammlung

Erweiterung des Angebots im Landesrecht BW

Die Firma juris hat ihr Angebot im Landesrecht BW erweitert. Die Gelbe Sammlung ist die umfangreiche schulverwaltungsrechtliche Vorschriftensammlung für die Schulen und Schulverwaltungen des Landes Baden-Württemberg.

Die Pflege erfolgt durch die Firma juris aufgrund der monatlichen Veröffentlichung des Amtsblatts Kultus und Unterricht-Ausgabe A.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.