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Schule

Corona-Krise: Keine Nachteile bei der Lehrerausbildung

Die Zweite Staatsprüfung bei der Lehrerausbildung wird dieses Jahr in modifizierter Form durchgeführt werden, hat das Kultusministerium nach sorgfältiger Abwägung entschieden. „Angehende Lehrerinnen und Lehrer haben ein Recht darauf, ihre Vorbereitungsdienste erfolgreich zum Abschluss bringen zu können“, begründet dies Kultsministerin Susanne Eisenmann.

In der öffentlichen Wahrnehmung standen bislang die schulischen Abschlussprüfungen im Vordergrund. Das Kultusministerium und die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts in den Regierungspräsidien haben jedoch zeitgleich unter Hochdruck daran gearbeitet, pragmatische Lösungen zur Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen bei der Lehrerausbildung zu finden. „Ich möchte, dass die angehenden Lehrerinnen und Lehrer keine Nachteile durch die aktuelle Krise erleiden. Sie alle haben ein Recht darauf, ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich zum Abschluss bringen zu können. Das ist mir ein wichtiges Anliegen“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. In den vergangenen Tagen hätten das Ministerium viele Anfragen erreicht, wie es angesichts der aktuellen Einschränkungen mit den Prüfungen weitergehe. „Ich kann die Sorge der angehenden Lehrerinnen und Lehrer gut nachvollziehen. Umso wichtiger ist es, dass wir nun Klarheit für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie die Referendarinnen und Referendare schaffen“, so Eisenmann.

Modifizierte Form für Zweite Staatsprüfung

Nach sorgfältiger Abwägung der Gesamtsituation hat das Kultusministerium nun entschieden, dass die Zweiten Staatsprüfungen in modifizierter Form durchgeführt werden. Zentrale Änderung ist dabei, dass noch ausstehende unterrichtspraktische Prüfungen – so genannte Lehrproben – in diesem Jahr nicht als Lehrprobe stattfinden werden. Als Ersatz für die Lehrprobe wird es eine mündliche Präsentation einer geplanten Unterrichtsstunde mit Reflexionsgespräch geben. Das Prüfungsformat wird sich inhaltlich und auch vom Ablauf her an der ursprünglichen Lehrprobe orientieren und analog zu einer Unterrichtsstunde 45 Minuten dauern. Diese Prüfungen werden im Zeitraum 18. Mai bis 1. Juli 2020 unter Einbeziehung der Pfingstferien an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte durchgeführt.

Bereits absolvierte Prüfungen bleiben gültig

Des Weiteren werden bereits absolvierte Prüfungsbestandteile ihre Gültigkeit behalten. Pädagogische und fachdidaktische Kolloquien werden an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte in der Zeit vom 27. April bis 12. Mai 2020 durchgeführt. Für Prüfungsteile, die wegen erstmaligen Nichtbestehens (etwa Hausarbeit, Seminararbeit oder Dokumentation) wiederholt werden müssen, werden individuelle Lösungen mit den Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamtes gesucht.

„Auch wenn wir die Prüfungsformate aufgrund der aktuellen Situation anpassen mussten, so werden diese in jedem Fall bundesweit anerkannt. Die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse haben wir durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz sichergestellt“, sagt Ministerin Eisenmann.

Weitere Informationen

Zur Öffnung der Seminare zum Prüfungsbetrieb ist das Kultusministerium gemäß der Corona-Verordnung (§ 3 Absatz 5) ermächtigt. Selbstverständlich werden dabei die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften beachtet. Darüber hinaus wird das Kultusministerium nun zügig die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung dieser Änderungen schaffen.

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