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Abschlussprüfungen

Neue Prüfungsverordnung für Abschlussprüfungen an Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen tritt in Kraft

Foto: Clipdealer
Zum neuen Schuljahr tritt die neue Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen an Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen in Kraft. „Mit den überarbeiteten Regelungen harmonisieren wir die Abschlussprüfungen und können sie so noch besser vergleichen", sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. 

Vom neuen Schuljahr 2019/20 an werden die Schülerinnen und Schüler an den Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg die Hauptschulabschlussprüfung erstmals nach der neuen Prüfungsordnung ablegen. Ein Jahr später, zum Schuljahr 2020/21, folgt dann die Umstellung der Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfung auf die überarbeitete Prüfungsordnung. „Im Bildungsplan 2016 wurden Standards für die inhaltsbezogenen Kompetenzen der Schüler festgelegt, damit an den verschiedenen Schularten vergleichbare Inhalte angeboten werden. Da ist es nur konsequent, dass wir nun dafür sorgen, dass sich das auch bei den Abschlussprüfungen widerspiegelt“, erklärt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Bislang gab es zum Teil Unterschiede in Aufbau und Format der Abschlussprüfungen. Mit den neuen Abschlussprüfungen gehört das der Vergangenheit an: Die Prüfungsformate wurden harmonisiert, damit die Prüfungsergebnisse noch besser vergleichbar sind.“ Hinzu kommen einheitliche Regeln zum Prüfungszeitraum.

Die Hauptschulabschlussprüfung beinhaltet schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. In Englisch gibt es zusätzlich noch eine Kommunikationsprüfung, bei der Aussprache und Verständigung getestet werden. Eine optionale mündliche Prüfung können die Schüler in Deutsch und Mathematik ablegen.

Hinzu kommen einheitliche Regelungen für die Projektarbeit: „Anstatt der bisherigen fächerübergreifenden Kompetenzprüfung wird es zukünftig die Projektarbeit geben, in der sich sowohl Elemente der fächerübergreifenden Kompetenzprojektprüfung und als auch der themenorientierten Projektprüfung wiederfinden“, erklärt die Ministerin. Bei der Projektarbeit wird ein Thema in Kleingruppen projektorientiert bearbeitet und am Ende präsentiert. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in Klassenstufe 9 an der Projektarbeit teil. Für den Hauptschulabschluss ist die Projektarbeit Teil der Prüfungsleistung. Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/20 den Hauptschulabschluss am Ende von Klasse 10 anstreben und die bisherige themenorientierte Projektprüfung bereits im Schuljahr 2018/19 abgelegt haben, wird diese Projektprüfung für die Hauptschulabschlussprüfung in Klasse 10 übernommen. Für Schülerinnen und Schüler, die den Werkrealschul- beziehungsweise den Realschulabschluss anstreben, ist die Projektarbeit hingegen Teil der Jahresleistung des Fa-ches Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) in Klasse 9.

Die Werkrealschulabschlussprüfung beinhaltet ab 2021 eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. „Zur Steigerung der Aussagekraft der Prüfungen wird es zusätzlich zu den bereits bisher geprüften Fächern Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache künftig auch schriftliche Prüfungen in den Wahlpflichtfächern geben“, sagt Kultusministerin Eisenmann. Bei den Wahlpflichtfächern können sich die Schüler für die Fächer Technik oder Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES) entscheiden. Im gewählten Wahlpflichtfach muss zudem eine praktische Prüfung abgelegt werden, im Fach Englisch noch eine Kommunikationsprüfung. Außerdem können die Schülerinnen und Schüler eine optionale, mündliche Prüfung in Deutsch und Mathematik ablegen.

Bei der Realschulabschlussprüfung gibt es ab 2021 in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Pflichtfremdsprache eine schriftliche Prüfung, ebenso wie in ei-nem der Wahlpflichtfächer. Diese sind Technik, AES und die zweite Fremdsprache.

In Technik und AES wird zudem noch in eine praktische Prüfung durchgeführt, in der Pflichtfremdsprache und der zweiten Fremdsprache eine Kommunikationsprüfung. Wie bei der Haupt- und der Werkrealschulabschlussprüfung können die Schüler in Mathematik und Deutsch optional ebenfalls noch eine mündliche Prüfung ablegen.

Um den Schulen die Arbeit organisatorisch zu erleichtern, werden die Termine der Prüfungen angeglichen beziehungsweise verschoben. „Für die neuen Abschlussprüfungen soll der Prüfungszeitraum soweit als möglich an das Ende des Schuljahres gelegt werden, um die Lernzeit in den Prüfungsklassen zu verlängern. Damit können Qualität und Leistung in den Abschlussklassen wesentlich gesteigert werden“, so die Kultusministerin. Ab 2021 sollen die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und im Wahlpflichtfach für den Hauptschulabschluss, den Werkrealschulabschluss und den Realschulabschluss jeweils an denselben Prüfungstagen stattfinden. Neu ist ebenso die Art und Weise der Korrektur: Diese erfolgt bei allen schriftlichen Prüfungen durch eine Lehrkraft der Schule und anschließend durch einen Lehrer oder eine Lehrerin einer Partnerschule. Das geschieht auch über Schularten hinweg, wenn die andere Schule denselben Schulabschluss anbietet.

Weitere Informationen

Die neuen Abschlussprüfungen sind auf die Standards des neuen Bildungsplans abgestimmt. Das Ministerium hat die Schulverwaltung, die Schulleitungen und die Lehrer in den vergangenen Monaten kontinuierlich über die Neuerungen der Prüfungsordnung informiert. Den Schulen wird eine Handreichung zur Verfügung gestellt, die gedruckt und digital abrufbar ist. Darüber hinaus gibt es für die Lehrerinnen und Lehrer Fortbildungen, in denen unter anderem Musteraufgaben für die schriftlichen Prüfungen vorgestellt und besprochen werden. Die Handreichung, einen Foliensatz sowie eine Liste der häufig gestellten Fragen (FAQs) zur Novellierung der Abschlussprüfungen finden sich hier.

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