Navigation überspringen

Verordnung

Verordnung über die Wiederaufnahme des Betriebs der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung

Eine Lehrerin in einer grünem Weste zeigt auf die Tafel.
Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wiedeaufnahme des Betriebs der Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung und freien schulischen Bildung vom 21. Mai 2020 ist seit dem 1. Juli 2020 aufgehoben.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.