Nachfolgend finden Sie Informationen zur Umsetzung der Teststrategie an SBBZ, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege. Das
beinhaltet FAQ zur Teststrategie, Informationen zur Förderrichtlinie zur Umsetzung der Teststrategie sowie Kontaktdaten von
Rettungsorganisationen.
An den Schulen in Baden-Württemberg besteht keine Testpflicht mehr.
Es besteht keine Testpflicht mehr. Auch die Pflicht, den Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal an
- Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie
körperliche und motorische Entwicklung,
- Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten,
- Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang
geistige Entwicklung sowie
- entsprechenden Einrichtungen in freier Trägerschaft
regelmäßig ein Testangebot zu machen, besteht ab dem 1. März 2023 nicht mehr. Noch vorrätige Tests können bei Bedarf aber noch bis zu den Osterferien angeboten bzw. an die berechtigten Personen ausgegeben werden.
Auf die Ausführungen zu „Können positiv getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am Präsenzunterricht teilnehmen?“ wird verwiesen.
Zur Unterstützung der freiwilligen Testungen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Schulkindergärten hat die Landesregierung beschlossen, die Schulträger weiterhin bei der Umsetzung der Teststrategie in besagten Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Damit fördert das Land weiterhin die Bezahlung unterwiesener Assistenzen und die dafür notwendige Schutzausrüstung. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig.
Die Mittel werden den öffentlichen und privaten Schulträgern für den Zeitraum vom 9. Januar bis 5. April 2023 antragslos auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen in den oben genannten Einrichtungen zugeteilt und durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt auf der Basis von eingereichten Verwendungsnachweisen.
Weitere Informationen zum Programm entnehmen Sie bitte der FAQ-Liste zur Teststrategie an Schulen und Kitas.
Die Landesregierung bietet ausführliche Hinweis und Erklärungen sowie Fragen und Antworten rund um die Testungen auf dem Landesportal.
Wie funktioniert ein Antigen-Selbsttest?
Im Internet finden sich zahlreiche Videos und Erklärmaterial zum Umgang mit Selbsttests. Die Stadt Stuttgart hat folgende Videos bereitgestellt.
Unterstützung vom Äffle und Pferdle
Das Äffle und Pferdle unterstützen die Schulen beim Testen:
Förderrichtlinie zur Umsetzung der Teststrategie
Zur Unterstützung der freiwilligen Testungen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Schulkindergärten hat die Landesregierung beschlossen, die Schulträger weiterhin bei der Umsetzung der Teststrategie in besagten Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Damit fördert das Land weiterhin die Bezahlung unterwiesener Assistenzen und die dafür notwendige Schutzausrüstung. Die Unterstützung soll schnell und unbürokratisch ankommen, daher ist eine Antragsstellung nicht notwendig.
Die Mittel werden den öffentlichen und privaten Schulträgern für den Zeitraum vom 9. Januar bis 5. April 2023 antragslos auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen in den oben genannten Einrichtungen zugeteilt und durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung erfolgt auf der Basis von eingereichten Verwendungsnachweisen.
Eine Übersicht über die Förderprogramme „Selbsttests an Schulen“ des Kultusministeriums
finden Sie hier
(PDF, Stand: 21. Dezember 2022).
Förderzeitraum 12. September bis 20. Dezember 2022
Die Förderrichtlinie für die Corona-Selbsttests an SBBZ im Kalenderjahr 2022 können Sie hier (PDF, Stand: 7. September 2022) herunterladen. Die dazugehörigen FAQs finden Sie hier (PDF, Stand: 7. September 2022).
Förderzeitraum 9. Januar bis 5. April 2023
Die Förderrichtlinie für die Corona-Selbsttests an SBBZ im Kalenderjahr 2023 können Sie hier
(PDF, Stand: 21. Dezember 2022) herunterladen. Die dazugehörigen FAQs finden Sie hier
(PDF, Stand: 21. Dezember 2022).
Ausgewählte Kontaktdaten von Rettungsorganisationen für weitere Informationen
ASB-Landesschule
Bockelstraße 146,
70619 Stuttgart
Tel.:
Fax: 0711 44013-47210
Email: landesschule@asb-bw.de
Internet: www.asb-bw.de
Informationen
zum Seminar Durchführung Antigen-Schnelltest des ASB
Deutsches Rotes Kreuz
DRK-Landesverband
Badisches Rotes Kreuz e.V.
Schlettstadter Str. 31
79110 Freiburg
Tel.:
E-Mail: info@drk-baden.de
Ansprechpersonen
Schulungen des DRK Baden
Landesschule Baden-Württemberg gGmbH
Peter Hasselwander
Karl-Berner-Str.6
72285 Pfalzgrafenweiler
Tel.:
E-Mail: p.hasselwander@drk-ls.de
Ansprechpersonen
DRK Baden-Württemberg
Homepage der Landesschule
Baden-Württemberg
Malteser Hilfsdienst e.V.
Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Ulmer Str. 231,
70327 Stuttgart
Telefon:
E-Mail: mbz.bw@malteser.org
Homepage des Malteser Bildungszentrums
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Laura Weiß
Landesverband Baden-Württemberg
Eichwiesenring 9
70567 Stuttgart
Telefon:
E-Mail: laura.weiss@johanniter.de
Ansprechpartner
Johanniter Unfallhilfe