Bundesweiter Lockdown
HINWEIS: Aufgrund steigender Infektionszahlen haben der Bund und
die Länder ab dem 16. Dezember 2020 einen bundesweiten
Lockdown beschlossen. Dieser wurde zwischenzeitlich mehrfach
verlängert. Zuletzt haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am am 3. März
2021 entschieden, die bundesweiten Einschränkungen bis zum 28.
März grundsätzlich zu verlängern. Ein Stufenplan zeigt
auf, was bei sinkenden Inzidenzen wann wieder möglich sein soll.
Bisherige Schulöffnungen seit dem 22. Februar
Bereits am 22. Februar 2021 sind die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie die Abschlussklassen im Land mit einem Wechselbetrieb aus Fern- und Präsenzunterricht gestartet. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege haben seitdem wieder mit einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen begonnen.
Weitere Schulöffnungen ab dem 15. März
Ab dem 15. März 2021 werden nun die Grundschulen in einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten. Auch die Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen werden mit einem eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen beginnen. In den Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen werden dabei alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht einbezogen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 bleiben - mit Ausnahme der Abschlussklassen - bis nach den Osterferien im Fernunterricht. Für Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 wird weiterhin Notbetreuung angeboten, ebenso gilt, dass die Präsenzpflicht weiterhin ausgesetzt bleibt. Die Abschlussklassen bleiben im Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht.
Allgemeine Corona-Verordnung hat Vorrang
Die Vorschriften Bestimmungen der §§ 1b bis 1h der allgemeinen Corona-Verordnung der Landesregierung haben ab dem 16. Dezember Vorrang vor den übrigen Regelungen der Corona-Verordnung und der bisherigen aufgrund der Corona-Verordnung erlassenen Rechtsverordnungen, soweit diese abweichende Vorgaben enthalten. Die Corona-Verordnungen des Kultusministeriums sind davon abgesehen jedoch weiterhin gültig.
Häufige Fragen und Antworten
Antworten auf sämtliche Fragen, die sich aus den Lockdown-Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung ab dem 16. Dezember 2020 ergeben, finden Sie auf dem Landesportal. Das beinhaltet Fragen zu Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen, zur Ausübung von Sport und Musik sowie zu religiösen Veranstaltungen.
Weitere häufigen Fragen und Antworten zu Corona in Zusammenhang mit Schule und Kita/Kindergarten finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Kitas und Kindertagespflegestellen
Archiv: Ältere Informationsschreiben des Kultusministeriums
Mehr (Hinweis: Teilweise nicht mehr gültig)
Aktuelle Statusmeldungen zu den digitalen Plattformen
Das Kultusministerium veröffentlicht jeweils montags, mittwochs und freitags die aktuellen Statusmeldungen zu den digitalen
Plattformen für den Fernunterricht, die das Land und weitere Partner zur Verfügung stellen. Mehr
Corona-Rechtsverordnungen der Landesregierung
Corona-Hauptverordnung
Aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung
Zum Kita- und Schulbetrieb:
Corona-Verordnung Schule vom 7. Dezember 2020 (gültig ab 8. Dezember 2020)
Musikschulen und Jugendkunstschulen:
Sport und Bäder:
Corona-Verordnung Bäder und Saunen vom 3. September 2020 (gültig ab 14. September 2020)
Religiöse Angelegenheiten
Verordnungen anderer Ressorts:
Übersicht sämtlicher Corona-Verordnungen der Landesregierung
Weiterführende Links
Universität Heidelberg: Studie zum Infektionsgeschehen von COVID19 bei Kindern
Aktuelle Infos der Landesregierung zur Lage des Coronavirus in Baden-Württemberg (Stand: wird laufend aktualisiert)
Sozial-
und Gesundheitsministerium Baden-Württemberg: Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Bundesgesundheitsministerium: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Wirtschaftliche Folgen des Coronavirus