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Streik

Auswirkungen des Bahn-Streiks auf die Abschlussprüfungen

Ein leerer Bahnsteik an einem Bahnhof.
Informationen des Kultusministeriums zum geplanten Bahnstreik und dessen Auswirkung auf die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I und an beruflichen Schulen am 15. Mai 2023.

Für den kommenden Sonntag (14. Mai 2023) bis zum Dienstag (16. Mai 2023) ist von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft ein Warnstreik geplant. In diesem Zeitraum, nämlich am Montag (15. Mai 2023), starten ebenfalls die Haupt-, Werkreal- und Realschulabschlussprüfungen mit dem Fach Deutsch. Außerdem sind Prüfungen an den beruflichen Schulen in diesem Zeitraum terminiert. Die Prüfungen werden nicht verschoben.

Für den Umgang mit dem Streik ist dabei grundsätzlich zu beachten, dass die Schulpflicht auch bei einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs gilt. Es steht den Schülerinnen und Schülern also nicht frei, einfach zu Hause zu bleiben. Allerdings sollten die Schulen die Situation vor Ort berücksichtigen: Aus Gründen der Fürsorge kann es erforderlich sein, sofern Schülerinnen und Schüler streikbedingt nicht zumutbar zur Schule bzw. nach Hause kommen können, sie vom Unterricht zu befreien. 

Abschlussprüfungen

Für die Prüfungen gilt: Die Abschlussprüfungen an den Haupt-, Werkreal- und Realschulen sowie die Prüfungen an den beruflichen Schulen finden statt und beginnen pünktlich. Für das Zu-Spät-Kommen zu den Prüfungen gilt eine Toleranzgrenze von etwa 30 Minuten. Wird die Grenze nicht überschritten, darf die Prüfung noch mitgeschrieben werden.

Wird die Grenze überschritten oder ist der Schüler bzw. die Schülerin verhindert und die Schule entscheidet, dass er oder sie streikbedingt nicht zumutbar zur Schule kommen kann, muss der jeweilige Nachtermin der Prüfung wahrgenommen werden. Für die Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung im Fach Deutsch ist dies Montag, der 19. Juni 2023.

Für den Hörverstehensteil des KMK-Fremdsprachenzertifikats an beruflichen Schulen gilt folgende Regelung: Schülerinnen und Schüler, die verspätet zum Hörverstehensteil erscheinen, können die Prüfung nicht unmittelbar beginnen. Diese Schülerinnen und Schüler sind in einem gesonderten Raum zu beaufsichtigen und beginnen die Prüfung mit dem zweiten Prüfungsteil. Das Hörverstehen wird für diese Schülerinnen und Schüler im Anschluss daran wiederholt. Hierbei ist sicherzustellen, dass zwischen den Prüflingen kein Informationsaustausch stattfinden kann.

Weitere Informationen

Regelungen hierzu finden Sie in der Schulbesuchsverordnung, Paragraph 2.

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