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Rahmeninformation Beschulung und Betreuung Geflüchteter

III. Deutsch lernen und fördern

Auf dem Boden sitzende Grundschülerinnen und Grundschüler, die einer Lehrerin folgen.

1. Sprachförderung an allgemein bildenden Schulen

Die Bildungssprachkompetenz aller Schülerinnen und Schüler ist ein zentraler Faktor für Lernerfolg und Kompetenzentwicklung in Schule und Unterricht und ermöglicht somit erfolgreiche Bildungsbiographien. Sprachlernen geht Hand in Hand mit dem fachlichen Lernen. Um an den Lernstand der Schülerinnen und Schüler anknüpfen zu können und für diese ein entsprechendes Angebot anbieten zu können, bedarf es einer fachlichen und sprachlichen Niveaudifferenzierung.

Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen im Bereich der allgemein bildenden Schulen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse der in Betracht kommenden Schulart. Sofern dies aufgrund mangelnder Kenntnisse der deutschen Sprache nicht möglich ist, nehmen sie an besonderen Fördermaßnahmen teil. Sprachförderung kann dabei stattfinden in eigens gebildeten Klassen (Vorbereitungsklassen), in einem Kurssystem oder durch sonstige organisatorische Maßnahmen (z. B. durch Teilungsstunden, Förderunterricht) der Schule.

Ein integratives Förderkonzept im Bereich Sprache und Spracherwerb, das Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen beim Besuch der Regelklasse in der sprachlichen Entwicklung unterstützt, nutzt die schulischen Gestaltungsmöglichkeiten von Bildungsplan oder Lehrplan, Stundentafeln und Schulcurriculum. Den Schulen im Rahmen des zugewiesenen Gesamtbudgets zur Verfügung stehende Lehrerstunden sollen auch für Maßnahmen der Sprachförderung verwendet werden. Über flexible Organisationsmodelle (zum Beispiel zeitweilige differenzierende Angebote, Sprachförderangebote im Rahmen des Ganztags) kann der Freiraum vor Ort gestaltet werden. Der Wechsel zwischen der Teilnahme am Unterricht der Regelklasse und einer Fördermaßnahme soll dabei organisatorisch flexibel erfolgen und orientiert sich am jeweiligen Sprachstand und dem individuellen Förderbedarf. Benachbarte Schulen arbeiten nach Möglichkeit im Rahmen der Sprachförderung für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen bei Bedarf zusammen. Auch außerschulische Kooperationspartner/Sprachförderprogramme können in das schuleigene Sprachförderkonzept integriert werden.

Im Rahmen des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“ werden auch Maßnahmen im Bereich Deutsch für Schülerinnen und Schüler in VKL und VABO ermöglicht, da die Gruppe der Zugewanderten oder Geflüchteten als besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen identifiziert wurde. Damit können für diese Gruppen auch Assistenzkräfte oder Kooperationspartner tätig werden. Im Rahmen des Lehrbeauftragtenprogramms ist auch ehrenamtliche Sprachförderung möglich. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) kann hier konzeptionell sowie mit Material unterstützen.

Weitere Informationen zur schulischen Ausgestaltung sind der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ zu entnehmen.

2. Sprachförderung an beruflichen Schulen

Der Spracherwerb an beruflichen Schulen ist neben dem Besuch einer VABO-Klasse durch die Teilnahme an Sprachförderkursen, die die Schulen zusätzlich zum Besuch eines Regelbildungsganges anbieten können, möglich. Zielgruppe der Sprachförderkurse sind Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland, deren Deutschkenntnisse zur Erlangung des Bildungsziels des besuchten Regelbildungsgangs noch nicht hinreichend sind. Ein Förderkurs umfasst vier Schülerwochenstunden und 4,5 Lehrerwochenstunden, da die Sprachförderung auch eine Lernberatung sowie Bildungs-und Berufsplanung umfasst.

Auf der Grundlage des Landessprachförderprogramms VwV Deutsch werden auch in diesem Jahr Intensivsprachkurse durchgeführt. Zielgruppe sind Jugendliche und Erwachsene mit Sprachkenntnissen mindestens auf Niveau A2, die im kommenden Schuljahr eine Ausbildung oder einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang beginnen.

Es werden zwei Kursformate angeboten:

  • Der Sommerintensivkurs umfasst 150 Unterrichtseinheiten und endet mit einer zertifizierten Prüfung (Variante 1).
  • Der Jahresintensivkurs beginnt mit 150 Unterrichtseinheiten in den Sommerferien und wird im anschließenden ersten oder zweiten Schuljahr bzw. Ausbildungsjahr mit in der Regel vier Unterrichtseinheiten pro Woche fortgesetzt und nach insgesamt 300 Unterrichtseinheiten mit einer zertifizierten Prüfung abgeschlossen (Variante 2).

Entsprechend der Empfehlung der Kultusministerkonferenz für einen sprachsensiblen Unterricht an beruflichen Schulen vom 5. Dezember 2019 wird sprachsensibler Unterricht als Aufgabe aller Fächer, Lernfelder und Lernbereiche und somit als Querschnittsaufgabe von Schule verstanden. Im sprachsensiblen Fachunterricht geht es um den Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen. Mit der Verbindung von fachlichem und sprachlichem Lernen sollen Schülerinnen und Schüler mit den fachlichen Inhalten zugleich auch die alters- und situationsadäquaten sprachlichen Mittel für deren Verständnis und Anwendung erwerben. Sprachsensibler Fachunterricht verknüpft das Fachlernen mit Sprachlernen. Weitere Informationen liefert der dazugehörige Leitfaden (PDF).

3. Weitere Sprachförderangebote

Im Rahmen des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“ werden auch Maßnahmen im Bereich Deutsch für Schülerinnen und Schüler in VKL und VABO ermöglicht, da die Gruppe der Zugewanderten oder Geflüchteten als besonders von den Folgen der Corona-Pandemie identifiziert wurde. Damit können für diese Gruppen auch Assistenzkräfte oder Kooperationspartner tätig werden. Im Rahmen des Lehrbeauftragtenprogramms ist auch ehrenamtliche Sprachförderung möglich. Das ZSL kann hier konzeptionell sowie mit Material unterstützen.

Ferienschul-Modul „Deutsch als Zweitsprache“ in den Herbstferien 2022 und in den Oster- und Pfingstferien 2023

Zur Unterstützung des Spracherwerbs und einer besseren Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben wird beginnend mit der Herbstferienschule 2022 das Modul „Deutsch als Zweitsprache“ aufgenommen. Das Modul ist offen für alle geflüchteten und aus anderen Gründen aus dem Ausland zugezogenen Schülerinnen und Schüler, die sich in den ersten zwei Jahren des Spracherwerbs befinden. Die teilnehmenden Schulen erhalten für die Kombination des Unterrichts „Deutsch als Zweitsprache“ mit ergänzenden Erlebnisangeboten - ebenso wie bei den Unterrichtsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch - ein Budget, mit dem sie Personal- und Sachkosten für die Durchführung eines Ferienangebotes tragen können. Das Angebot soll für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei bleiben. Das Modul „Deutsch als Zweitsprache“ kann durch das Kultusministerium bereits ab einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Schülerinnen und Schülern bewilligt werden 

Antragsfrist für die Osterferien ist der 10. Februar 2023 und für die Pfingstferien der 31. März 2023. 

Deutsch-Kurse im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms

Zusätzlich zum regulären Jugendbegleiter-Programm wurde ein ergänzendes Modul „Deutsch-Kurse“ geschaffen. Diese stehen allen Kindern und Jugendlichen offen, die Deutsch als Fremdsprache lernen. Zielgruppe sind also Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern, die neu in Deutschland sind und ihre deutschen Sprachkenntnisse noch verbessern müssen, um in den normalen Schulalltag gut integriert werden zu können.  

Teilnehmen können alle öffentlichen Schulen, die im Schuljahr 2021/22 oder 2022/23 aktive Jugendbegleiter-Schule waren bzw. sind.

Ein Kurs ist immer auf maximal 20 Zeitstunden angelegt und läuft danach automatisch aus. Es ist möglich, direkt im Anschluss einen Folgekurs aufzulegen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist auch möglich, den Kurs teilweise oder vollständig in Ferienzeiten abzuhalten. Kurstermine, die parallel zu Unterrichtszeiten der Teilnehmenden stattfinden, sind nur dann möglich, wenn der Schulleiter die betreffenden Personen für diese Zeiten von ihrer Schulbesuchs- bzw. Unterrichtspflicht befreit. Dies ist von der Schulleitung nach Lage des Einzelfalls zu entscheiden, wobei insbesondere berücksichtigt werden soll, ob die bereits vorhandenen Deutschkenntnisse der Sprachkursteilnehmenden einen Lern- oder Integrationseffekt bei der Teilnahme am regulären Unterricht realistisch erscheinen lassen.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt fünf Personen.

Die Kurse werden von Personen ab 16 Jahren mit Deutschkenntnissen umgesetzt, die bereits als Jugendbegleiterin oder -begleiter aktiv sind oder es neu werden. Die Kursleitung erfolgt gegen eine ehrenamtliche Aufwandsentschädigung.

Die Anmeldung der Deutschkurse erfolgt über ein Formular auf www.jugendbegleiter.de/deutschkurse. Die Schule kann einen oder mehrere Deutschkurse anmelden, sobald für einen Kurs eine geeignete Kursleitung zur Verfügung steht und mindestens fünf Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer feststehen. Anmeldungen sind bis 15. November 2022 jederzeit möglich.

Weitere Informationen befinden sich auf der Website der Jugendstiftung unter www.jugendbegleiter.de/deutschkurse. Dort sind außerdem Formulare zur Anmeldung und Durchführung der Kurse eingestellt.

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