Mit dem Inkrafttreten der neuen Bildungspläne zum kommenden Schuljahr rücken Sicherheitsfragen vor allem für
Lehrkräfte im naturwissenschaftlich-technischen Bereich erneut verstärkt in den Blick.
Allgemein gilt: Im Schulbereich gelten nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Schülerinnen und Schüler als Beschäftigte,
für deren Sicherheit und Schutz bestimmte Sicherheitsverordnungen gelten.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die
Biostoffverordnung (BioStoffV) regeln die Verwendung und den Umgang der Beschäftigten mit Arbeitsmitteln (Werkzeuge,
Geräte und Maschinen), Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen.
Diese Vorschriften beschreiben verbindliche Grundmaßnahmen zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer wie auch der Schülerinnen und
Schüler, mit dem Ziel, Risiken so gering wie möglich zu halten.
Dies bedeutet für den Unterricht, dass von den Lehrerinnen und Lehrern Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten mit
Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen und speziellen Arbeitsmitteln zu erstellen sind. Bei Gefahrstoffen bestehen je nach Alter bzw.
Klassenstufe Tätigkeitsverbote für Schülerinnen und Schüler und es besteht eine grundsätzliche
Substitutionspflicht durch den Einsatz von Ersatzstoffen.
Werkzeuge, Geräte und Maschinen sind dem Alter der Schülerinnen und Schüler gemäß auszuwählen und
einzusetzen, auch hier sind entsprechende Tätigkeitsverbote zu beachten.
Gegebenenfalls sind persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Die Schulleitungen sind im Rahmen ihrer Aufsichts-und Organisationsverantwortung für die Information der Lehrkräfte im Hinblick
auf die rechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung verantwortlich. Zudem informieren sie schulintern über bestehende
Unterstützungsangebote.
Weitere Informationen zur Sicherheit im Unterricht:
www.arbeitsschutz-schule-bw.de
www.gefahrstoffe-schule-bw.de
www.sicherheit-ls.de
www.praevention-schule-bw.de
www.sichere-schule.de
publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/sr-2003.pdf
publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/sr-2004.pdf
www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1994/1994_09_09-Sicherheit-im-Unterricht.pdf
(in Baden-Württemberg noch nicht verbindlich, kann aber Orientierung bieten).
www.uk-bw.de/fileadmin/ukbw/media/dokumente/praevention/betriebsart/schulen/UKBW_Broschuere_Gefahrstoffe_in_der_Grundschule_Endfassung.pdf
www.gefahrstoffe-schule-bw.de/,Lde/3094227
www.uk-bw.de/praevention/betriebsart/schulen.html
www.bad-gmbh.de/sicher_gesund/willkommen.html
Die hier aufgeführten Links erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Hilfestellungen und Informationen geben auch die Homepages verschiedener Berufsgenossenschaften und der Kultusministerien anderer
Bundesländer.
Informationen zur Bildungsplanreform 2016 unter: www.km-bw.de.
Die neuen Bildungspläne unter: www.bildungsplaene-bw.de.
Sicherheit im Unterricht
