Navigation überspringen

frühkindliche bildung

Sprach-Kitas werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz fortgeführt

Eine Erzieherin liest einem Mädchen ein Bilderbuch vor
Das Land wird das erfolgreiche Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ mit Mitteln aus dem KiTa-Qualitätsgesetz fortführen. „Es ist wichtig, dass die Kitas und die Fachkräfte jetzt für einen längeren Zeitraum Planungssicherheit haben. Sprachförderung ist entscheidend für die weitere Entwicklung der Kinder“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta MdL.

Nach der Ankündigung des Bundes, das erfolgreiche Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ nicht weiter zu finanzieren, und der Verlängerung durch den Bund bis zum 30. Juni 2023, besteht nun in Baden-Württemberg für einen längeren Zeitraum Klarheit. Staatssekretär Volker Schebesta MdL hat die Träger und Einrichtungen am Montag (20. März) per Schreiben darüber informiert, dass das Land das Programm mit Mitteln aus dem KiTa-Qualitätsgesetz über das vorrangige Handlungsfeld „Sprachliche Bildung“ fortführen wird. Damit kann das Programm bis zum 31. Dezember 2024 weiterlaufen.

„Es ist wichtig, dass die Kitas und die Fachkräfte jetzt für einen längeren Zeitraum Planungssicherheit haben. Sprachförderung ist entscheidend für die weitere Entwicklung der Kinder und effektiver, je früher sie durchgeführt wird. Deswegen wollen wir die wichtige Arbeit der Sprach-Kitas fortführen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta MdL. Er bedankt sich bei allen, die an den Sprach-Kitas mitgewirkt haben: „Allen Fachkräften, den Fachberaterinnen und Fachberatern, den Trägern und den Kita-Leitungen spreche ich meinen Dank aus. Letzten Endes sind Sie es, die für die Erfolge des Programms gesorgt haben.“

Antragstellung über die L-Bank

Die Verlängerung bedeutet, dass bereits bestehende Sprach-Kitas weiterhin eine Förderung erhalten können. Die Kitas wurden bisher mit einer halben Fachkraftstelle und einer halben Fachberatungsstelle gefördert. Die Anträge zur Förderung können bei der L-Bank gestellt werden, welche die finanzadministrative Abwicklung übernimmt. Weitere Informationen zum Förderverfahren erhalten die Kindertageseinrichtungen ab Ende Mai. Da die Finanzierung über Mittel des KiTa-Qualitätsgesetzes erfolgt, hängt die Auszahlung der Mittel noch von den Vertragsunterzeichnungen der Länder zum KiTa-Qualitätsgesetz ab. Deswegen ist mit der Auszahlung der Mittel voraussichtlich ab Herbst 2023 zu rechnen.

Auch inhaltlich ist eine Kontinuität sichergestellt. Die fachlich-inhaltliche Begleitung und Beratung übernimmt das Forum Frühkindliche Bildung. Darüber hinaus hat der Bund signalisiert, dass den Sprach-Kitas die Inhalte und Materialien der Web-Plattform des Bundesprogramms weiter zur Verfügung stehen werden. „Dadurch, dass auf die Inhalte zurückgegriffen werden kann und die Expertinnen und Experten des Forums Frühkindliche Bildung eingebunden werden, können wir die Weiterführung der guten Qualität der Sprach-Kitas sicherstellen“, erklärt Staatssekretär Schebesta.

Weitere Informationen

Informationen zur Sprachförderung in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Informationen zur Weiterführung des Programms bis Juni 2023 sowie zum Programm generell finden Sie beim Bundesfamilienministerium.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.