Wie geht es nach den Ferien los?
In den vergangenen Wochen haben sich Schulen und Unterstützungskräfte beziehungsweise Kooperationspartner auf unserem
virtuellen Marktplatz registriert. Erste Vereinbarungen zur Zusammenarbeit sind getroffen. Das Personal, das bereits an den Schulen
tätig ist, wie Lehrkräfte oder pädagogische Assistentinnen und Assistenten, und das sich für das Förderprogramm
gemeldet hat, kann unmittelbar nach den Herbstferien mit der Förderung beginnen. Sukzessive werden Schulen hinzukommen, weitere
Unterstützungskräfte einbezogen und weitere Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Da das Programm auf zwei Jahre angelegt
ist, können die Schulen ihr Förderkonzept stufenweise entwickeln und stetig an den Bedarf anpassen.
Konkretes Beispiel: An einer beruflichen Schule im Regierungsbezirk Karlsruhe beginnt nun im November die Kooperation mit der
Schülerhilfe vor Ort. Dabei stehen laut Vereinbarung Förderungen in Mathematik, Deutsch und Englisch auf dem Programm. Jeder Kurs
umfasst jeweils zehn Termine mit einer Dauer von 90 Minuten.
Warum beginnen die Maßnahmen sukzessive?
Lernen mit Rückenwind ist so angelegt, dass das Programm sukzessive startet und als Prozess verstanden wird. Es ist ein sehr
detailliertes Programm, bei dem darauf geachtet wurde, die Schulen und Leitungen von Mehraufwand zu entlasten. In der jetzigen Phase werden
nach und nach die Verträge geschlossen. Deshalb startet Lernen mit Rückenwind am Montag mit Kooperationspartnern und
Bestandslehrkräften, aber zum Beispiel noch nicht mit allen Unterstützungskräften. Um die weiteren, noch folgenden
Vertragsabwicklungen unbürokratisch ausführen zu können, wird eine entsprechende Software zur Verfügung gestellt.
Wann startet das Programm dann konkret?
Den konkreten Startpunkt des Programms legen die Schulen vor Ort fest. Zunächst beginnen die Bestandslehrkräfte, es folgen
dann sukzessive die Kooperationspartner und die einzelnen externen Unterstützungskräfte. Zudem bleibt der virtuelle Marktplatz
geöffnet. Somit können auch Schülerinnen und Schüler gefördert werden, deren Förderbedarf sich erst im Laufe
der beiden Schuljahre herausstellt. Mit dieser Flexibilität wollen wir den Kindern und Jugendlichen sowie den Schulen Spielräume
geben, um auf die individuellen Bedingungen und die Voraussetzungen vor Ort eingehen zu können.
Konkretes Beispiel: Schule A hat einen Förderbedarf von 20 Stunden gemeldet. In dieser Schule sind vier Bestandslehrkräfte und
zwei pädagogische Assistentinnen bereit, Förderstunden im Rahmen von LmR zu übernehmen. Damit konnte die Schule bereits vor
den Herbstferien mit der Förderung beginnen. Schule B hat indes eine Vereinbarung mit der Volkshochschule als Kooperationspartner
geschlossen. Der Vertragsbeginn ist auf Mitte November datiert, also beginnen dann die Fördermaßnahmen. Schule C hat auf dem
virtuellen Marktplatz zwei passgenaue Unterstützungskräfte gefunden, und das Matching war erfolgreich. Die Verträge
müssen noch finalisiert werden, und danach – aller Voraussicht nach Ende November – können die additiven
Förderungen beginnen. Und Schule D fördert vor allem mittels Bildungsgutscheinen. Diese stehen den Schülerinnen und
Schülern zur Verfügung, die sie bei den Nachhilfeinstituten vor Ort einlösen.
Wie lauten die aktuellen Teilnehmerzahlen?
Zum Stand 3. November haben sich knapp 4.500 Unterstützungskräfte auf unserem virtuellen Marktplatz registriert. Hinzu kommen
etwa 500 Kooperationspartner sowie 435 Kurse, die auf der Plattform von Schulen direkt ausgeschrieben wurden, also eine Art Stellenanzeige
für Unterstützungskräfte. Für fast 2.000 Förderkurse sind Unterstützungskräfte „gebucht“
worden. Nicht angegeben werden kann die Zahl der Bestandskräfte an Schulen, die nicht über den virtuellen Marktplatz gefunden
werden, sondern mit denen durch die Schulen direkt Vereinbarungen geschlossen werden.
Konkretes Beispiel: In Stuttgart können – Stand 3. November – die Schulen aus knapp 330 Unterstützungskräften
und 75 Kooperationspartnern wählen. Zudem haben zwölf Schulen aus der Landeshauptstadt aktuell Kurse ausgeschrieben, und in
Stuttgart sind aktuell etwa 120 Unterstützungskräfte einem oder mehreren Förderkursen zugeteilt, zum Teil läuft hier
gerade noch der Vertragsabschluss.
Warum ist es schwierig, Zielzahlen zu definieren?
Da das Programm fließend angelegt ist und von der Nachfrage abhängt, ist es nicht möglich, genaue Zielzahlen zu
definieren.
Zudem zeigt das Missverständnis mit der benötigten Anzahl an Unterstützungskräften, warum es schwierig ist, mit Zahlen
zu operieren. Zu Beginn waren 25.000 Unterstützungspersonen als Schätzung kommuniziert worden, die notwendig seien. Das war
falsch, es ging um etwa 25.000 Gruppen. Da eine Person auch mehrere Gruppen übernehmen kann, sind die Zahlen zu unterscheiden. Zudem
waren auch die 25.000 Gruppen eine Maximalkalkulation, die ganz zu Beginn des Programms aufgelegt wurde und mit der das Kultusministerium
mittlerweile nicht mehr operiert. Denn es fließen zu viele Faktoren (freiwillige Nachfrage, Lernstand, Angebot, Länge und
Größe der Kurse, Förderung im Regelbetrieb, etc.) ein – und diese Faktoren können sich auch im Laufe des
Programms verändern. Hinzu kommt, dass auch Bildungsgutscheine zur Förderung verwendet werden können. Wenn ein
Bildungsgutschein verwendet wird, sind dafür keine Unterstützungskräfte bei den Schulen notwendig bzw. auch keine Gruppe,
der Schüler bzw. die Schülerin kann dann direkt beim Kooperationspartner gefördert werden.
Konkretes Beispiel: Wenn wir von einem Förderplatz ausgehen, kann dieser Förderplatz über die Dauer der zwei Jahre von einer
Schülerin oder einem Schüler mit Defiziten besetzt werden oder aber von vier Schülerinnen und Schülern, wenn deren
Förderung jeweils nach einem Quartal beendet ist. Unter dem Strich hätte hier also eine Unterstützungskraft am Ende des
Programms vier Kinder und Jugendliche gefördert oder ein Kind beziehungsweise Jugendlichen.
An was orientiert sich das Kultusministerium dann?
Unser Ansatz ist, denjenigen Schülerinnen und Schülern, die mittels Lernstandserhebungen sowie aufgrund der Expertise der
Lehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler am besten kennen, eine Förderung anzubieten. Hierfür geben wir den
Schulen verschiedene Möglichkeiten an die Hand. Unser Ziel ist es, so viele Lernlücken zu schließen wie möglich.
Wir sprechen von einem Programm über zwei Schuljahre. Erst in der Umsetzung beziehungsweise bei den Evaluationen und Berichten wird
sich zeigen, was die optimale Zielzahl an Unterstützungskräften ist. Der aktuelle Stand mit etwa 4.500
Unterstützungskräften und 500 Kooperationspartnern stimmt zuversichtlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Konkretes Beispiel: Die Schulen melden ihren Bedarf auf unserem virtuellen Marktplatz über die Abfragen Kurse beziehungsweise
Unterrichtstunden. Hier sieht es aktuell – Stand 3. November – in ganz Baden-Württemberg wie folgt aus: Die Schulen im
Südwesten haben an Bedarf
knapp 4.000 Kurse mit bis zu zwei Förderstunden pro Woche, etwa 1.700 Kurse mit drei bis sechs Förderstunden pro Wocheknapp 550
Kurse mit mehr als sechs Förderstunden pro Woche.
gemeldet.
Bitte beachten Sie bezüglich der Aussagekraft der Daten: Diese Zahlen sind vorläufig und stellen lediglich den bisher im
Online-Tool gemeldeten Bedarf der Schulen an Kursen mit externen Kräften dar, Kurse mit Bestandslehrkräften sind hier
beispielsweise nicht eingerechnet. Genauso fehlt eben noch der Bedarf der Schulen, die sich noch nicht gemeldet haben.
Welche Möglichkeiten gibt es, um Schülerinnen und Schüler zu fördern?
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler integrativ im Unterricht und additiv, also außerhalb des
Regelunterrichts gefördert werden.
Es können Unterstützungskräfte im Unterricht den Lehrerinnen und Lehrern helfen und sich um Einzelpersonen oder Gruppen
kümmern. Zudem können Förderkurse an der Schule angeboten werden, sodass beispielsweise eine Fördergruppe eine Stunde
länger Unterricht hat. Darüber hinaus können die Fördermaßnahmen im Rahmen des Ganztags implementiert werden, und
die Schülerinnen und Schüler können mittels Bildungsgutscheinen bei Nachhilfeinstituten eine Förderung erhalten. Auch
hier zeigt sich die Vielfalt an Möglichkeiten, um passend auf die Bedarfe vor Ort und die Voraussetzungen bei den Schülerinnen
und Schülern zu reagieren.
Konkretes Beispiel: Eine Schülerin oder ein Schüler mit identifiziertem Förderbedarf im Fach Mathematik der 10. Klasse
Realschule kann abhängig vom Lerngegenstand, von den eigenen Voraussetzungen, den schulischen Rahmenbedingungen
unterrichtsintegrativ durch den Einsatz einer Unterstützungskraft nach Vorgabe der zuständigen Lehrkraft gefördert
werden;unterrichtsadditiv in einer Lerngruppe nach Vorgaben der zuständigen Lehrkraft im Rahmen einer Hohlstunde an der Schule
gefördert werden;unterrichtsadditiv in einer Lerngruppe nach Vorgaben der zuständigen Lehrkraft bei einem Kooperationspartner,
beispielsweise einem Nachhilfeinstitut, gefördert werden,mit einem oder mehreren Bildungsgutscheinen zu einem Kooperationspartner,
beispielsweise Volkshochschule, gehen und nach Vorgabe der zuständigen Lehrkraft Förderung erhalten.
Wie sehen die aktuellen Erkenntnisse bezüglich des Lernstands und der daraus resultierende Förderbedarf
aus?
Sowohl die vorläufigen Ergebnisse von Lernstand 5 als auch die der Lernstandserhebungen VERA 3 und 8 verdeutlichen, dass der
Förderfokus auf den Schülerinnen und Schülern liegen muss, denen das Lernen auch unabhängig von Corona ohnehin
schwerfällt. Im Schnitt sind etwa 20 bis 25 Prozent aller Schülerinnen und Schüler besonders förderbedürftig.
Dabei haben die „untersten“ fünf Prozent unter der Pandemie auch in Bezug auf ihren Lernfortschritt besonders gelitten.
Die Ergebnisse zeigen zudem, dass Corona Lücken gerissen hat, wenngleich diese im zweiten Corona-Schuljahr generell nicht
größer geworden sind. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler
besser mit dem Fernunterricht zurechtgekommen sind.
Diese Lernstandserhebungen sind aber nur ein Teil der Diagnoseinstrumente zur Feststellung des pandemiebedingten Förderbedarfs.
Schulen setzen insbesondere auch vor Ort etablierte Methoden unter Einbeziehung der Expertise ihrer Lehrerinnen und Lehrer ein, die ihre
Schülerinnen und Schüler am besten kennen. Hierbei helfen beispielsweise schriftliche und mündliche Lernstandsfeststellungen
sowie Beobachtungen der Kinder und Jugendlichen.
All diese Ergebnisse sind Grundlage für das Förderkonzept der jeweiligen Schule. Und vor allem zeigen sie: Der Ansatz von Lernen
mit Rückenwind ist richtig, das Programm zielt auf diejenigen Kinder und Jugendlichen ab, bei denen die Corona-Pandemie Lücken
gerissen hat.
Konkretes Beispiel: Eine Gemeinschaftsschule im Regierungsbezirk Tübingen hat zwei Unterstützungsschwerpunkte definiert, demnach
den Förderbedarf angemeldet und darauf aufbauend den Förderplan angelegt:
Die Grundschülerinnen und -schüler der Klassenstufe drei, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben in der
Sprachförderung in Zeiten des Fernunterrichts besonders gelitten. Hier nehmen nun acht Kinder an einem Förderkurs teil. Diesen
bietet eine Lehramtsstudentin, die als Schulpraktikantin bereits an der Schule tätig war, nach den Herbstferien vier
Unterrichtsstunden pro Woche an.Die Ergebnisse der Lernstandserhebung VERA 8 haben in Mathematik gezeigt, dass der Erwerb mathematischer
Kompetenzen in Zeiten des Fernunterrichts besonders gelitten hat. Zur Vorbereitung auf die Hauptschulabschlussprüfung werden daher
Schülerinnen und Schüler am Ende von Klasse neun in Mathematik gefördert. So erhalten 15 Neuntklässlerinnen und
-klässler vier Förderstunden von einem Mathematik-Lehrer, der bereits im Ruhestand ist. Ein vergleichbares vierstündiges
Förderangebot macht die Unterstützungskraft auch für zehn Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10, die in
diesem Schuljahr den mittleren Bildungsabschluss erwerben wollen.
Wie steht Baden-Württemberg im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aufholen nach Corona“ da?
Der Bund hat viel Geld in die Hand genommen, um die Lücken bei Kindern und Jugendlichen zu schließen. Baden-Württemberg hat den Anteil der Fördermittel, die auf den Südwesten fallen, verdoppelt, um den Kleinen und Kleinsten der Gesellschaft zu helfen. Bei Lernen mit Rückenwind liegt der Fokus auf einer passgenauen Förderung der Kinder und Jugendlichen sowie darauf, die Schulen so gut es geht beim damit einhergehenden Organisationsaufwand zu entlasten. Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung benötigen, sollen diese erhalten – unabhängig von ihrem Alter, ihrer Schulart oder ihrem Wohnort. Denn es geht bei Lernen mit Rückenwind nicht nur grundsätzlich um Chancengerechtigkeit, diese soll auch in der Umsetzung eine Rolle spielen. Da sich beispielsweise auch bei LmR zeigt, dass die Versorgung mit Unterstützungskräften in ländlichen Gebieten schwieriger ist als im urbanen Raum, fußt das Förderkonzept auf mehreren Säulen. So können in Regionen, in denen sich weniger Unterstützungskräfte melden, beispielsweise Bildungsgutscheine zum Tragen kommen, um den Förderbedarf zu decken.
Sind Bewerbungen weiterhin möglich?
Ja. Der virtuelle Marktplatz ist weiterhin geöffnet. Demnach können sowohl Unterstützungskräfte und
Kooperationspartner als auch Schulen weiterhin aktiv werden. Denn Lernen mit Rückenwind ist auf zwei Jahre angelegt und es ist auch so
angedacht, dass hier noch länger Bewegung drin sein wird.
Konkretes Beispiel: Sollte bei Schülerinnen oder Schülern erst im kommenden Schuljahr ein Förderbedarf festgestellt werden,
so können diese selbstverständlich auch von LmR profitieren. Hierzu können Schulen den Bedarf nachmelden. Unter anderem um
diesen sich ändernden Bedarf decken zu können, bleibt daher auch das Registrierungsportal geöffnet und interessierte
Unterstützungskräfte oder Kooperationspartner können dann auch im kommenden Schuljahr Angebote unterbreiten.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Aufholprogramm sind auf der Website von „Lernen mit Rückenwind“ unter http://www.lernen-mit-rueckenwind.de abrufbar.
Direkt zur Bewerbung über das Portal www.lobw.de des
Landes geht es hier.