Navigation überspringen

Solidarpakt Sport IV

Land und Landessportverband einigen sich auf Eckpunkte für einen Solidarpakt Sport IV

Ball am Fuß
Der Solidarpakt Sport III, der zum Ende des Jahres 2021 ausläuft, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Kultusministerium, Finanzministerium und der Landessportverband haben sich dazu auf Eckpunkte geeinigt. "Wir stehen zu unseren Sportverbänden und Sportvereinen und schaffen mit dem neuen Solidarpakt Planungssicherheit", sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Auf einer Videokonferenz heute (12. Februar 2021) haben sich die beiden Amtschefs des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und des Ministeriums für Finanzen gemeinsam mit dem geschäftsführenden Präsidium des Landessportverbands Baden-Württemberg e.V. (LSV) auf Eckpunkte zur Fortführung des Solidarpakts Sport geeinigt. 

Der zum Jahresende 2021 auslaufende Solidarpakt III soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Das strukturelle Fördervolumen des neuen Solidarpakts Sport IV (2022 bis 2026) soll von bislang jährlich 87,5 Millionen Euro um jährlich 18 Millionen Euro erheblich aufgestockt werden. Mit diesen strukturellen Mitteln soll unter anderem das gesamte Handlungsfeld des Leistungssports gefördert und deutlich gestärkt werden. Die Mittel für die Bezuschussung der nebenberuflichen Übungsleiterinnen und Übungsleiter sollen ebenfalls bedarfsgerecht erhöht werden. Auch über ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro für den Vereinssportstättenbau wurde eine Einigung erzielt. Über die Finanzierung von überregional bedeutsamen Sportstätten soll eine Entscheidung im Rahmen künftiger Haushaltsberatungen getroffen werden. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und der LSV werden hierzu den Bedarf ermitteln. Das Land wird eine Erhöhung beim kommunalen Sportstättenbau zudem in die Gemeinsame Finanzkommission einbringen.

In einem nächsten Schritt müssen Land und Sport gemeinsam die konkrete Ausgestaltung des Solidarpakts Sport mit allen weiteren Details ausarbeiten. Die Einigung über die genannten Fördersummen des Solidarpakts Sport IV steht zudem unter Vorbehalt der erforderlichen Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Sport ist ein zentrales Bindeglied in unserer Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist die jetzt gefundene Vereinbarung ein starkes Signal des Landes Baden-Württemberg für den Sport. Im Breitensport sind Millionen Bürgerinnen und Bürger in tausenden von Sportvereinen aktiv, viele von ihnen engagieren sich ehrenamtlich und versuchen auch in der Pandemie mit großem Einsatz Angebote wie etwa Online-Kurse anzubieten. Wir alle spüren, wie sehr uns das in diesen Zeiten fehlt. Umso mehr bin ich froh, dass wir nun die klare Botschaft an alle Sportvereine im Land senden: Eure Arbeit ist unverzichtbar.“

Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Das starke Verhandlungsergebnis ist ein wichtiges Zeichen an den Sport - gerade auch in diesen schwierigen Pandemie-Zeiten. Wir stehen zu unseren Sportverbänden und Sportvereinen und schaffen mit dem neuen Solidarpakt Planungssicherheit. Es ist ebenso richtig wie wichtig, dass wir einerseits die strukturelle Unterstützung erhöhen und andererseits ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro auflegen, um den Antragsstau bei Erhalt und Weiterentwicklung der Vereinssportstätten abzubauen.“

Finanzministerin Edith Sitzmann: „Sport tut körperlich und seelisch gut und er bringt Menschen zusammen. Diese besondere Kraft hat ihm selbst Corona nicht nehmen können. Doch die Arbeit der Sportvereine und -verbände wurde durch die Pandemie enorm erschwert. Deshalb war es wichtig, dass wir sie mit Hilfsprogrammen und steuerlichen Erleichterungen unterstützen. Mit dem neuen Solidarpakt Sport geben wir ihnen gerne eine gute Perspektive und Planungssicherheit für die kommenden Jahre.“

Weitere Informationen:

In den vergangenen Monaten gab es umfangreiche Hilfen und steuerliche Verbesserungen für Sportvereine und Sportverbände. So hat das Land ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände aufgelegt, die unverschuldet in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind. Das Programm hatte zunächst ein Volumen von 11,635 Millionen Euro, Ende 2020 wurde es um 7,5 Millionen Euro aufgestockt und bis 30. Juni 2021 verlängert.

Im Gemeinnützigkeitsrecht wurden zahlreiche steuerliche Verbesserungen umgesetzt, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können. So wurde die Übungsleiterpauschale von bislang 2.400 Euro jährlich auf 3.000 Euro erhöht. Die Ehrenamtspauschale wurde von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben. Damit bleiben Vergütungen und Aufwandsentschädigungen beispielsweise für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer von Jugendmannschaften oder für Vorstände in Amateurvereinen bis zu dieser Höhe steuerfrei. Außerdem wurde die Freigrenze für Einnahmen aus sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben auf 45.000 Euro angehoben. Entlastung bringen darüber hinaus die Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis und die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.