Das Land Baden-Württemberg fördert 2019 insgesamt 111 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von rund 18,4
Millionen Euro. Darauf haben sich das Kultusministerium, die Regierungspräsidien, die kommunalen Landesverbände und die drei
baden-württembergischen Sportbünde verständigt. „Das Fördervolumen ist gegenüber dem Vorjahr leicht
gestiegen. Wir geben damit erneut ein Bekenntnis zum Sportland Baden-Württemberg ab und schaffen gemeinsam gute Bedingungen für
den Trainings- und Spielbetrieb“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Mit den Geldern werden Neubauten und die Sanierung von
Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen gefördert.
Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs-
und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. „Das ist ein
wichtiger Ansatz der projektbezogenen Förderung von Sportstätten: Schulsport und Vereinssport profitieren
gleichermaßen“, erklärt Eisenmann. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen
Ausgaben.
Rund 75 Prozent der Vorhaben konnten berücksichtigt werden
In der diesjährigen Förderrunde konnten mit 111 Projekten rund 75 Prozent der 151 beantragten Vorhaben berücksichtigt
werden. Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen dabei 38 genehmigte Anträge, der Regierungsbezirk Tübingen ist mit 18, die
Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg sind mit 28 beziehungsweise 27 Anträgen vertreten. Das Programmvolumen von 18,4 Millionen
Euro wird dabei im Verhältnis der Einwohnerzahlen verteilt.
Anträge, die diesmal nicht zum Zuge kamen, können bis zum 31.Dezember 2019 für die nächste Förderrunde erneut
eingereicht werden. Für diese ist im Jahr 2020 ein Fördervolumen von über 17 Millionen Euro vorgesehen. Neben den Mitteln
der Sportstättenförderung für die Kommunen stehen 2019 zusätzlich 90 Millionen Euro des Solidarpakts Sport für
Maßnahmen der Sportvereine und Sportverbände zur Verfügung.