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Nachtragshaushallt

Budget für Klassenfahrten verdoppelt

Im Nachtrag zum Haushalt 2018/2019 sind zusätzliche 3,87 Millionen Euro für außerunterrichtliche Aktivitäten eingeplant. Das Gesamtbudget für Ausflüge und Klassenfahrten wird verdoppelt, auf rund 7,32 Millionen Euro.

Positive Nachricht für alle Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg: Im Nachtrag zum Haushalt für 2018/2019 hat die Landesregierung zusätzliche 3,87 Millionen Euro für die Erstattung der Kosten außerunterrichtlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Damit wird das Gesamtbudget für Ausflüge und Exkursionen verdoppelt, von rund 3,44 Millionen Euro auf insgesamt 7,32 Millionen Euro.

Bisherige Praxis nicht mehr zulässig

Mit der Erhöhung des Budgets reagiert die Landesregierung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 23. Oktober diesen Jahres. Danach dürfen Schulleiter und Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr auf die Erstattung ihrer Ausgaben bei Exkursionen oder Aufenthalten in Schullandheimen verzichten. Den Schulen steht ein fester Betrag für diese außerunterrichtlichen Veranstaltungen zur Verfügung, der zu Beginn des Schuljahres nach einem festgelegten Schlüssel auf die Regierungspräsidien und dann auf die Schulen verteilt wird. Bislang haben die Lehrerinnen und Lehrer oftmals auf die Erstattung verzichtet um das Gesamtbudget zu erhöhen. Diese Praxis ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr zulässig.

Ausflüge und Klassenfahrten sind wichtig für Schüler und Lehrer. Sie dienen der besonderen Vertiefung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur weiteren Entfaltung der einzelnen Schülerinnen und Schüler bei. Da die meisten Schulen für das kommende Jahr bereits alle Ausflüge geplant hatten, wären sie Gefahr gelaufen, das Budget zu sprengen und Exkursionen wären ausgefallen.  

Insgesamt 7,32 Millionen Euro für Ausflüge und Klassenfahrten 

Um das zu verhindern, hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann zusätzliche Mittel eingefordert. „Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts habe ich bei den Regierungsfraktionen und dem Finanzministerium den Vorstoß unternommen, über den Nachtragshaushalt den Etat für Reisekosten zu verdoppeln. Ich freue mich sehr, dass das geklappt hat und dass die Schulen damit jetzt Planungssicherheit haben. Dass Klassenfahrten und Schullandheime in diesem Schuljahr nun stattfinden können, ist mir sehr wichtig.“ 

Für eine zukünftige Regelung zur Erstattung von Reisekosten über dieses Schuljahr hinaus wartet das Kultusministerium auf die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts ab.

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