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13.01.2016

Seit Kindergartenjahr 2015/16: Rahmenbedingungen zur raschen Integration von Flüchtlingskindern verbessert


Staatssekretärin Marion v. Wartenberg: Durch die Anpassung der SPATZ-Richtlinie können Flüchtlingskinder sofort in die Sprachförderung aufgenommen werden. Damit stärken wir auch die Arbeit der Kinder- und Familienzentren im Land.

Seit dem Kindergartenjahr 2015/2016 ermöglicht das Land im Rahmen des stark nachgefragten SPATZ-Programms (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) Sprachförderung und Eltern-Kind-Programme speziell für Flüchtlingskinder und ihre Familien. Neue Rahmenbedingungen lassen es zu, dass Kinder mit Fluchterfahrungen, die nach Beginn des Kindergartenjahrs in die Einrichtungen kommen, flexibel in bestehende Gruppen aufgenommen oder neue Gruppen gebildet werden können. Das Kultusministerium hat im aktuellen Kindergartenjahr zum ersten Mal eine zweite Bewilligungsrunde eingerichtet, in der die Träger bis zum 15. Februar 2016 Anträge für neu hinzukommende Flüchtlingskinder stellen können. „Flüchtlingskinder sollen nicht auf Sprachförderung bis zum nächsten Kindergartenjahr warten müssen. Deshalb haben wir die SPATZ-Richtlinie flexibilisiert und können den ankommenden Flüchtlingskindern umgehend Sprachförderung anbieten, in Kitas, in Mütterzentren, in Kinder- und Familienzentren“, betont Staatssekretärin Marion v. Wartenberg.

Insgesamt stellt das Land für die Jahre 2015 und 2016 zusätzlich 7,8 Millionen Euro speziell für Flüchtlingskinder und ihre Familien sowie für die Unterstützung des pädagogischen Fachpersonals in den Einrichtungen zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen auch, dass Kindertageseinrichtungen kleine Sprachfördergruppen mit maximal vier Kindern bilden können. Das erleichtert die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher, aber vor allem profitieren die Kinder von der intensiveren Zuwendung. „Sprachförderung bei Kindern ist ein wichtiges Element zur Integration der gesamten Familie in unsere Gesellschaft“, erläutert Staatssekretärin Marion v. Wartenberg.

Nach der novellierten Richtlinie müssen die Anträge für Sprachangebote für Flüchtlingskinder bis spätestens 1. März 2016 bei der L-Bank vorliegen. Bis zum 30. November 2015 wurden in einer ersten Antragsrunde bei der L-Bank Anträge für das Sprachförderprogramm SPATZ gestellt. Die Auszahlung der bewilligten Anträge durch die L-Bank an die Träger für die Sprachförderung SPATZ läuft momentan. Tendenzen und erste Auswertungen der L-Bank zeigen, dass die Anträge insgesamt zugenommen haben. Insbesondere die großen Träger, wie etwa die Städte Stuttgart und Mannheim, haben im Vergleich mit dem Vorjahr weiteren Bedarf angemeldet.

Seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 kann das Sprachförderprogramm SPATZ auch in Kinder- und Familienzentren und Mütterzentren angeboten werden. Damit werden diese Einrichtungen gezielt gestärkt. Dass im zweiten Jahr dieser Erweiterung verstärkt Kinder- und Familienzentren unter den Antragsstellern sind, freut Staatssekretärin Marion v. Wartenberg, „weil Kinder- und Familienzentren niederschwellige Angebote machen und oftmals als erste Anlaufstellen von Eltern aufgesucht werden.“ Bereits in der ersten Bewilligungsrunde zeigte sich, dass Flüchtlingskinder auch dort in das Sprachförderprogramm aufgenommen wurden. So stellt die L-Bank fest, dass sehr häufig ein bis zwei Kinder in die Gruppen integriert werden, aber auch getrennte Sprachfördergruppen für Flüchtlingskinder geschaffen worden sind.

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