Ziel sonderpädagogischen Handelns ist, dass Schülerinnen und Schüler, die dieser Unterstützung bedürfen, das für sie bestmögliche Bildungsziel erreichen.
Um den Zugang zu Bildung zu sichern, benötigen Schülerinnen und Schüler mit weitreichenden Beeinträchtigungen des Lernens und der geistigen Entwicklung, Beeinträchtigungen des Sehens und Hörens, Störungen in der sprachlichen und motorischen Entwicklung, massiven Belastungen in der sozial-emotionalen Entwicklung und Schülerinnen und Schüler mit schwersten Mehrfachbehinderungen besondere Rahmenbedingungen. Schule und Unterricht müssen so angelegt werden, dass das einzelne Kind und der oder die einzelne Jugendliche durch Bildung für sich ein Höchstmaß an Aktivität und Teilhabe erreichen können.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die Sonderpädagogik spezifische Fachkonzepte entwickelt und bringt ihre Fachexpertise in das Netzwerk der Partner ein. Sowohl in der Diagnostik als auch in der Unterrichtsgestaltung haben die professionelle Form der Beziehungsgestaltung und die Beratungskompetenz der Lehrkräfte einen hohen Stellenwert.
Die Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) beschreibt dabei die für das Kind und den Jugendlichen relevanten Bildungsziele. Das Bildungsangebot orientiert sich an den Bildungsplänen der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte sowie je nach Bildungsgang an den Bildungsplänen der allgemeinen Schulen. Die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung sind eigenständige Bildungsgänge mit eigenständigen Schulabschlüssen.
Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterscheiden sich nach den Förderschwerpunkten
- Lernen
- Sprache
- emotionale und soziale Entwicklung
- Sehen
- Hören
- geistige Entwicklung
- körperliche und motorische Entwicklung
- Schüler in längerer Krankenhausbehandlung
Sie stellen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Die Angebote unterscheiden sich je nachdem, ob sie sich an Schülerinnen und Schüler richten, die mit Unterstützung des
sonderpädagogischen Dienstes dem Bildungsangebot der allgemeinen Schule folgen können oder ob die Schülerinnen und
Schüler einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben. Ferner unterstützen die sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) die allgemeinen Schulen bei der Ausgestaltung von inklusiven Bildungsangeboten.
Sie halten selbst Bildungsangebote vor und können in enger Zusammenarbeit mit allgemeinen Schulen kooperative Formen des gemeinsamen Unterrichts einrichten. In diesem Fall wird eine Klasse eines SBBZ an einer allgemeinen Schule unterrichtet, so dass gemeinsamer Unterricht mit einer Partnerklasse vor Ort ermöglicht werden kann. Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren können nach § 15 Absatz 5 SchG auch Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufnehmen, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren führen ein Internat.
Weiterführende Informationen:
Sonderpädagogische Bildungspläne
Bereich Sonderpädagogische Bildung auf dem Landesbildungsserver (Materialien, Handreichungen)