Das Aufnahmeverfahren – Stärkung der Elternrechte
Jedes Kind ist individuell. Kinder unterscheiden sich in ihrem Leistungsvermögen, ihrer Motivation, ihren Stärken und
Schwächen und damit auch in ihren Erfolgsaussichten auf den unterschiedlichen weiterführenden Schulen. Das
baden-württembergische Schulwesen bietet allen Kindern und Jugendlichen eine ihren individuellen Möglichkeiten angemessene
Schulart an. Doch welche Schulart ist die Richtige?
Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurden die Rechte der Eltern bei der Wahl der weiterführenden
Schulart gestärkt. Sie entscheiden, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Hierzu müssen sie Lernstand und
Entwicklungspotenzial ihres Kindes berücksichtigen.
Informationsveranstaltung für Eltern der 4. Klasse
Im ersten Halbjahr der Klasse 4, in der Regel bis zum Beginn der Herbstferien, veranstaltet die Grundschule einen Informationsabend.
Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren an diesem
Abend über Arbeitsweisen, Leistungsanforderungen, Abschlüsse und Anschlüsse ihrer Bildungseinrichtungen.
Die Grundschulempfehlung
Am Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen,
welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine
pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und
Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt.
Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den
einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart
entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen,
wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der
Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht
wurde.
Die Grundschulempfehlung wird gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 ausgegeben.
Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule muss die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. Bei einer abweichenden
Grundschulempfehlung kann die Schulleitung der weiterführenden Schule den Eltern ein Beratungsgespräch anbieten.
Das besondere Beratungsverfahren
Wenn nach der Ausgabe der Grundschulempfehlung noch eine weitere Entscheidungshilfe gewünscht wird, können Eltern das
besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Beratung durch eine dafür
besonders qualifizierte Beratungslehrkraft. Gegebenenfalls können allgemeine Begabungstests durchgeführt werden. Die
Testergebnisse werden mit den Eltern besprochen.
Terminplan für das Aufnahmeverfahren an weiterführende Schulen
- Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 über die jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl: bis Ende Januar, im Schuljahr 2022-2023 bis Freitag, 27. Januar 2023.
Grundschulempfehlung
- Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschulempfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 jeweils im Zeitraum: Ende erstes Schulhalbjahr, im Schuljahr 2022-2023 bis Mittwoch, 8. Februar 2023.
- Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen und Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule: spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.
Besonderes Beratungsverfahren
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Das besondere Beratungsverfahren im Rahmen des Übergangs von der Grundschule auf eine weiterführende Schulart kann von Eltern v.a. bei noch offenen Fragen zur geeigneten Schulart für das eigene Kind in Anspruch genommen werden.
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Üblicherweise wird nach der Anmeldung ein Erstgespräch mit der zuständigen Beratungslehrkraft durchgeführt. Kann dabei das zentrale Elternanliegen geklärt werden, ist die Beratung beendet. Sollte eine Testung als sinnvoll erachtet werden, werden hierfür und für ein Ergebnisrückmeldegespräch gesonderte Termine vereinbart. Inhalte von Gesprächen sowie Ergebnisse möglicher Testungen unterliegen der Schweigepflicht.
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Bei Bedarf kann das Beratungsgespräch auch telefonisch oder digital durchgeführt werden. Eine mögliche Testung ist grundsätzlich in Präsenz durchzuführen.
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Eltern, die das ,,besondere Beratungsverfahren" in Anspruch nehmen, sollten ihr Kind grundsätzlich an der von ihnen gewünschten Schule zum regulär vorgesehenen Termin (8. bzw. 9. März 2023) anmelden, auch wenn die Beratung noch nicht abgeschlossen ist und sie sich ggf. noch anders entscheiden werden. Sie können spätestens bis Samstag, 1. April 2023 eine Ummeldung vornehmen.
- Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft: Ende März, im Schuljahr 2022-2023 bis Mittwoch, 29. März 2023.
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen
- Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Anfang März., im Schuljahr 2022-2023 am Mittwoch, 8. März 2023 und Donnerstag, 9. März 2023.
- Für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Anfang April, im Schuljahr
2022-2023 Samstag, 1. April 2023.