Wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erwerben will, ohne Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums zu sein, kann die Abiturprüfung als außerordentliche Teilnehmerin oder außerordentlicher Teilnehmer (Schulfremder) ablegen.
Informationen erhalten Sie im Informationsblatt über die Schulfremdenprüfung an den allgemein bildenden Gymnasien.
Informationsblatt
für die Abiturprüfung für Schulfremde ab dem Schuljahr 2020/2021
Erlass für die Abiturprüfung: Schulfremde 2021
Erlass für die Abiturprüfung: Schulfremde 2022
Beispielaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung auf Basisfachniveau: Mathematik
Die Beispielaufgaben für das Fach Deutsch können jeweils nach Anmeldeschluss zur Schulfremdenprüfung über das zuständige Regierungspräsidium bezogen werden.