Im Schuljahr 2010/2011 wurde in jedem Staatlichen Schulamt eine Realschule mit bilingualem Zug genehmigt. In den Folgejahren können bilinguale Züge an bis zu 20 Prozent der Realschulen im Land genehmigt werden (jährlich zwei weitere Standorte pro Regierungspräsidium).
Bilingualer Unterricht gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die
Fremdsprache
im Unterricht verschiedener Fächer und Fächerverbünde anzuwenden. Ziel ist es, den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten
und Fertigkeiten im jeweiligen Sachfach mit der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit in einer Fremdsprache zu
verknüpfen.
Bilingualer Unterricht möchte hierbei die traditionellen Fachgrenzen überwinden und
den Spracherwerbsprozess bei der gleichzeitigen Aneignung von Fachkompetenzen intensivieren.
Aus der Sicht der Sachfächer stehen deren fachliche, methodische sowie
sozialpersonale
Ziele im Vordergrund. Dies ist ein Anspruch, den es im bilingualen Unterricht zu erfüllen gilt, und der für die Akzeptanz bei den
Sachfachkolleginnen und -kollegen von größter Bedeutung ist.
Einrichtung eines bilingualen Zuges
In jeder Klassenstufe wird in einer bilingualen Klasse durchgängig bilingual unterrichtet (im Endausbau in sechs Klassen, z. B. in Klasse 5a bis 10a).
In mindestens zwei Sachfächern pro Klassenstufe werden insgesamt mindestens zwei Stunden pro Woche bilingual unterrichtet (pro Schuljahr mindestens 80 Wochenstunden).
Die betreffenden Fächer werden in der Regel teilweise in Deutsch und anteilig bilingual unterrichtet. Wichtig ist die Entwicklung eines Gesamtcurriculums für den bilingualen Zug.
Weiterführende Links
Ausweitung von bilingualen Zügen an Realschulen - Runde 8 (PDF)