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Bilingualer Unterricht an der Realschule

Einrichtung eines bilingualen Zuges

Im Schuljahr 2010/2011 wurde in jedem Staatlichen Schulamt eine Realschule mit bilingualem Zug genehmigt. In den Folgejahren können bilinguale Züge an bis zu 20 Prozent der Realschulen im Land genehmigt werden (jährlich zwei weitere Standorte pro Regierungspräsidium).

Bilingualer Unterricht gibt den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die Fremdsprache
im Unterricht verschiedener Fächer und Fächerverbünde anzuwenden. Ziel ist es, den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im jeweiligen Sachfach mit der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit in einer Fremdsprache zu verknüpfen.

Bilingualer Unterricht möchte hierbei die traditionellen Fachgrenzen überwinden und den Spracherwerbsprozess bei der gleichzeitigen Aneignung von Fachkompetenzen intensivieren.

Aus der Sicht der Sachfächer stehen deren fachliche, methodische sowie sozialpersonale
Ziele im Vordergrund. Dies ist ein Anspruch, den es im bilingualen Unterricht zu erfüllen gilt, und der für die Akzeptanz bei den Sachfachkolleginnen und -kollegen von größter Bedeutung ist.

Einrichtung eines bilingualen Zuges

In jeder Klassenstufe wird in einer bilingualen Klasse durchgängig bilingual unterrichtet (im Endausbau in sechs Klassen, z. B. in Klasse 5a bis 10a).

In mindestens zwei Sachfächern pro Klassenstufe werden insgesamt mindestens zwei Stunden pro Woche bilingual unterrichtet (pro Schuljahr mindestens 80 Wochenstunden).

Die betreffenden Fächer werden in der Regel teilweise in Deutsch und anteilig bilingual unterrichtet. Wichtig ist die Entwicklung eines Gesamtcurriculums für den bilingualen Zug. 

Weiterführende Links

Ausweitung von bilingualen Zügen an Realschulen - Runde 8 (PDF)

 

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