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Berufliche Schulen

Berufsfachschule für Pflege (3BFP)

Eine junge Krankenschwester spricht mit einer alten Frau im Rollstuhl.

Die Ausbildung in der Pflege führt zur Erlangung von Kompetenzen, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen erforderlich sind.

Dies umfasst insbesondere:

  • die verantwortliche Organisation, Gestaltung, Durchführung und Evaluation von Pflegeprozessen und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen
  • die Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen in kurativen Prozessen
  • die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im täglichen Pflegehandeln
  • das sichere Handeln in Akutsituationen
  • die Anwendung von Konzepten zur Rehabilitation in interprofessionellen Teams
  • die Begleitung von Menschen aller Altersgruppen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase
  • die Anwendung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
  • die Förderung von Entwicklung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen
  • die lebensweltorientierte Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen in ihrer Lebensgestaltung
  • die personenzentrierte Unterstützung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen
  • die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege,
  • die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen und ihren Bezugspersonen in Pflegesituationen
  • die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger
  • die Reflexion berufsethischer Werthaltungen und Einstellungen

Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Pflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Pflege stehen.

Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.

Ablauf der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 2100 Stunden und wird an einer öffentlichen Berufsfachschule für Pflege (PDF, barrierefrei) durchgeführt. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden. Sie erfolgt in den allgemeinen Versorgungsbereichen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege sowie im Bereich der pädiatrischen Pflege und im Bereich der psychiatrischen Pflege.

Die theoretische und praktische Ausbildung kann an Schultagen oder in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die/der Auszubildende ist nach einem Ausbildungsplan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird. Die praktische Ausbildung erfolgt durch anleitende Pflegefachkräfte und wird durch regelmäßige Besuche einer Lehrkraft der Pflegeschule begleitet und unterstützt.

Der Ausbildung richtet sich nach einem verbindlichen landeseinheitlichen Bildungsplan für die Pflegeausbildung, dem die Bundesrahmenlehrpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG zugrunde liegen sowie der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ erworben wird.

Durch eine gewählte Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, die Ausbildung als Altenpflegerin/Altenpfleger oder als Gesundheit- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger abzuschließen. Die Wahl einer Spezialisierung erfolgt zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Über die Wahlmöglichkeiten können sich Auszubildende beim Träger der praktischen Ausbildung und in der Pflegeschule informieren.

Voraussetzung der Ausbildung

  • der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe oder
  • eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.
  • der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer praktischen Einrichtung
  • gesundheitliche Eignung
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer praktischen Einrichtung
  • Sofern der Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
  • gesundheitliche Eignung

Liegen abgeschlossene Berufsausbildungen oder Tätigkeiten im Bereich der Pflege und Betreuung vor, können Ausbildungsverkürzungen möglich sein. Informieren Sie sich hierüber bei den öffentlichen Berufsfachschulen für Pflege (PDF, barrierefrei) in Ihrer Nähe.

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