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Berufliche Schulen

Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1BFS)

Zwei Mädchen schauen auf Holzmodelle von Organen.

Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin“ oder zum „Staatlich anerkannten Altenpflegehelfer“ vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.

Die Ausbildung dauert ein Jahr. Sie umfasst den theoretischen Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und eine praktische Ausbildung insbesondere in Einrichtungen der Altenhilfe. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen; die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin" / "Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer" erworben wird.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe sind:

  1. der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  2. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein (amts-)ärztliches Zeugnis.
  3. der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe.
  4. Sofern der Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 850 Stunden erfolgt in der stationären und ambulanten Pflege. Sie umfasst drei Tage je Unterrichtswoche und kann auch in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler ist nach einem Plan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird. Begleitend unterstützt eine Pflegefachkraft mit berufspädagogischer Weiterbildung die Schülerin bzw. den Schüler während der Ausbildung.

Standortliste öffentlicher Altenpflegehilfeschulen (PDF, barrierefrei)

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