Navigation überspringen

SCHULE

Kultusministerin übernimmt Schirmherrschaft für Erste Hilfe-Initiativen

Kultusministerin Eisenmann übernimmt Schirmherrschaft für Erste Hilfe-Initiativen (Bild: Clipdealer)
Schon seit 1987 gibt es den Schulsanitätsdienst in Baden-Württemberg. Das Juniorhelferprogramm und das Programm „Löwen retten Leben“ kamen 2013 beziehungsweise 2015 hinzu. Für diese drei Programme hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann die Schirmherrschafft zu übernommen. Sie möchte Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte dazu ermuntern, sich in der Ersten Hilfe schulen zu lassen: „Es kann nicht genug Lebensretter geben.“

In den Bildungsplänen aller Schularten ist das Thema Erste Hilfe verankert. Sei es im Sachunterricht in der Grundschule, in Biologie oder Sport in der Sekundarstufe I, im Curriculum der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) oder an den beruflichen Schulen. Um die Bedeutung der Ersten Hilfe in der Schullaufbahn sowie lebenslang zu unterstreichen, hat Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann die Schirmherrschaft für gleich drei Landesprojekte übernommen. Sie ist nun Schirmherrin des Juniorhelferprogramms, der Initiative „Löwen retten Leben – In Baden-Württemberg macht Wiederbelegung Schule“ sowie des Schulsanitätsdiensts, der den beiden anderen Programmen übergeordnet ist. „Es kann nicht genug Lebensretter geben. Daher möchte ich unsere Schülerinnen und Schüler, aber auch unsere Lehrkräfte für die Bedeutung von Notfall- und Erste-Hilfe-Maßnahmen sensibilisieren und sie motivieren, sich darin schulen zu lassen“, sagt die Ministerin und fügt an: „Das fördert das eigene Verantwortungsbewusstsein sowie die Empathie und Hilfsbereitschaft gegenüber anderen. Und damit kommt die Schule auch ihrem Bildungsauftrag nach, Kinder und Jugendliche zu mündigen und sozial handelnden Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen und ihnen Werte für ein gutes soziales Miteinander zu vermitteln: Davon profitiert am Ende die ganze Gesellschaft.“

Bei den drei erwähnten Programmen, die den gängigen Standards und Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe sowie des Deutschen Rates für Wiederbelebung entsprechen, arbeitet das Kultusministerium mit verschiedenen Partnern aus der Praxis zusammen. Die Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig ermutigt werden, im Rahmen der Ersten Hilfe Verantwortung zu übernehmen. Angst soll ab-, Wissen aufgebaut werden. Das entspricht auch den Zielen des Bildungsplans. So zielt die Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung beispielsweise darauf ab, Notsituationen richtig einschätzen sowie im Notfall richtig reagieren zu können. Die Programme sollen den Schülerinnen und Schülern einen noch intensiveren Praxiskontakt ermöglichen – und obendrein auch noch mehr Lehrkräfte in der Ersten Hilfe weiterzuqualifizieren. So werden zum Beispiel spezielle Ausbildungskurse an der Landesschule des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Pfalzgrafenweiler angeboten. Dort werden jährlich etwa 80 Personen weiterqualifiziert, die dann wiederum als Erste Hilfe-Ausbilder arbeiten können.

Flächendeckend, nachhaltig und qualitativ hochwertig

Die Programme, die Ministerin Eisenmann nun als Schirmherrin unterstützt, sind auch deshalb möglich, weil in Baden-Württemberg zwei Lehrkräfte dem DRK zugewiesen sind, wobei das Deutsche Rote Kreuz die Hälfte der Bezüge zahlt. Entwicklung, Planung und Durchführung von Fortbildungen und Veranstaltungen sind das Kerngeschäft der beiden Lehrer. Dieses Kooperationsmodell zwischen Kultusministerium und DRK ist bundesweit einzigartig. „Das hilft uns, die verschiedenen Programme flächendeckend, nachhaltig und qualitativ auf hohem Niveau durchzuführen“, sagt Eisenmann. Insbesondere lasse sich dadurch die Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur Durchführung von Laienreanimation in den Schulen besser umsetzen.

Die dazu gehörige Initiative „Löwen retten Leben – In Baden-Württemberg macht Wiederbelebung Schule“ ist 2015 gestartet. Die zweistündige Lehrerfortbildung findet in Zusammenarbeit mit dem DRK und der Stiftung Deutsche Anästhesiologie statt, der Sparkassenverband im Südwesten unterstützt das Programm. Auf regionaler Ebene beteiligen sich weitere Hilfsorganisationen. Sie alle vermitteln den Lehrerinnen und Lehrern praktische Kenntnisse der vereinfachten Laienreanimation und nützliche Hinweise, wie man das Thema in den Unterricht integrieren kann. Inzwischen haben alle weiterführenden Schulen im Land eine „Löwen retten Leben“-Tasche mit 15 Übungsmodellen sowie Zubehör erhalten und können an ortsnahen Fortbildungen teilnehmen. Die Initiative hat inzwischen über die Hälfte aller weiterführenden Schulen und 2500 Lehrkräfte erreicht. Neben diesen gibt es mittlerweile auch mehr als 200 „Löwen retten Leben“-Instruktoren, die berechtigt sind, selbst Trainer zu qualifizieren. Dieses Multiplikatorensystem funktioniert über alle Schularten hinweg.

Verankerung in Bildungsplänen und Programmen

Besonders auf die Grundschule zielt das Juniorhelferprogramm ab, das 2013 an den Start ging. Grundschüler werden hier spielerisch an die Maßnahmen der Ersten Hilfe herangeführt, an nahezu allen DRK-Standorten in Baden-Württemberg erfreut sich das Programm großer Beliebtheit. Die Kleinen können etwaige Unsicherheiten früh abbauen und ihr Wissen für den Ernstfall verbessern. Die Lehrerinnen und Lehrer werden in speziellen eintägigen Fortbildungskursen qualifiziert, um das Thema in den Regelunterricht zu integrieren. Bis heute sind etwa 400 Schulen und 650 Lehrkräfte im Rahmen des Juniorhelferprogramms fit für die Erste Hilfe gemacht worden. Die qualifizierten Lehrerinnen und Lehrer können Elemente der Ersten Hilfe kindgerecht in der Grundschule unterrichten, jährlich kommen etwa 100 Lehrkräfte hinzu. 2019 ist die Nachfrage so groß, dass statt der regulären zehn Kurse 19 Kurse angeboten werden. Knapp 50 Ausbilder, so genannte Instruktoren, sind derzeit qualifiziert, um diese Kurse in Baden-Württemberg zu leiten. Etwa zehn mehr werden es pro Jahr.

Das älteste Programm in der Reihe der Erste Hilfe-Kooperationen zwischen Kultusministerium und der Hilfsorganisation DRK ist der Schulsanitätsdienst. 1987 begonnen, ist das Programm an etwa 850 weiterführenden Schulen etabliert und hat fast 11.000 ausgebildete Schulsanitäter hervorgebracht. Die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Jugendlichen ist vorbildhaft, sie übernehmen die Erstversorgung, wenn es auf dem Schulgelände zu Unfällen kommt, bei Schulfesten, im Sportunterricht, bei Ausflügen und in den Pausen. Und nebenbei bietet der Schulsanitätsdienst eine gute Gelegenheit, sich auch für den Erste Hilfe-Kurs  weiterzubilden, der zum Erwerb des Führerscheins notwendig ist. Der Schulsanitätsdienst ist als pädagogisches Programm zu verstehen, das nicht nur Wissen vermittelt, sondern sich auch positiv auf das Klima einer Schule auswirkt und dort einen Beitrag zur Unfallverhütung, Gesundheitserziehung und Sicherheit leistet. Die Schulsanitäter werden fortlaufend trainiert und entweder von einem außerschulischen Partner oder einer Lehrkraft betreut, die in aller Regel einen einwöchigen Kurs beim DRK absolviert hat. Die BARMER Baden-Württemberg finanziert die Schulsanitätsrucksäcke, die jede teilnehmende Schule erhält – unter anderem mit Handschuhen, Verbandszeug und Rettungsdecke. „Es ist gut und wichtig, dass das Thema Erste Hilfe in Baden-Württemberg neben den Bildungsplänen auch durch Programme und Initiativen qualitativ hochwertig und nahezu flächendeckend verankert ist“, sagt Susanne Eisenmann. „Hier müssen wir weiter dranbleiben, denn es darf nicht sein, dass einem Mitbürger aufgrund von Unkenntnis nicht geholfen werden kann.“

Weitere Informationen

Dem Land Baden-Württemberg ist es wichtig, dass alle Lehrkräfte in Erster Hilfe ausgebildet sind, daraus resultieren folgende Regelungen:

  • Vor dem Schuldienst: Bewerber für den Vorbereitungsdienst müssen in Baden-Württemberg einen Erste Hilfe-Kurs vorweisen (im Umfang von mindestens neun Unterrichtseinheiten), der maximal zwei Jahre zurückliegt. Bewerber für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit dem Fach Sport müssen zudem das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Silber oder Gold vorweisen.
  • Im Schuldienst: Pro Schule müssen mindestens zwei Lehrkräfte (beziehungsweise fünf Prozent des Kollegiums an allgemein bildenden und zehn Prozent an beruflichen Schulen) Ersthelfer sein und den Nachweis durch den Besuch entsprechender Fortbildungen nach Ablauf von spätestens zwei Jahren erneuern.
  • Generell: Lehrer haben die Verpflichtung, Erste Hilfe-fähig zu sein. Dies sicherzustellen, obliegt der Eigenverantwortung jeder Lehrkraft. Sie muss keinen Nachweis erbringen.

Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Schulsanitätsdienst e.V. (BAGSSD) unter

Informationen zum Thema Sicherheit und Unfallschutz auf dem Landesbildungsserver

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.