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Digitalpakt

Digitalpakt von Bund und Ländern

Ein Schüler arbeitet an einem Tablet udn schaut dabei eine Lehrerin an. Diese steht daneben und hat ebenfalls eine Tablet in der Hand. Im Hintergrund ist ein Periodensystem zu sehen.

Mit dem DigitalPakt Schule wollen der Bund und die Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen an Schulen nachhaltig verbessern. 

Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Auf Baden-Württemberg entfallen während der Laufzeit von fünf Jahren rund 650 Mio. Euro.

Zur Umsetzung des DigitalPakt Schule wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung (PDF) geschlossen, die den Rahmen für die jeweilige landesspezifische Umsetzung vorgibt. Die Verwaltungsvereinbarung ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft. Das Kultusministerium hat eine Verwaltungsvorschrift erstellt, in der die Details zur Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg für Investitionen an Schulen geregelt werden. Die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (PDF, barrierefrei; Stand: 13. Dezember 2022) ist am 7. September 2019 in Kraft getreten. Auf Investitionen an Schulen entfallen 90 Prozent der Fördermittel. In Baden-Württemberg sind dies rund 585 Millionen Euro über fünf Jahre.

Neben Investitionen an Schulen können regionale und landesweite Vorhaben sowie länderübergreifende Projekte gefördert werden, für die jeweils fünf Prozent der Gesamtsumme vorgesehen sind. Die Details zur Umsetzung regionaler und landesweiter Vorhaben werden in einer separaten Bekanntmachung (PDF) geregelt, für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen hat der Bund zusammen mit den Ländern eine ländergemeinsame Förderbekanntmachung (PDF) erstellt.

Der Bund stellt den Ländern nach Maßgabe von drei Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 zusätzlich Milliarden Euro Bundesmittel für das Sofortausstattungsprogramm, das Programm Administration (PDF) und das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte bereit. Hieraus entfallen jeweils 65.064.000 Euro auf Baden-Württemberg. Die Förderrichtlinie für das Zusatzprogramm Administration können Sie hier (PDF) abrufen. Die Bekanntmachung zum Programm Leihgeräte für Lehrkräfte (PDF) finden Sie hier.

Das Kultusministerium hat zudem entschieden, den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg 40 Millionen Euro als jeweils schulbezogene Budgets zur Verfügung zu stellen.

Übersicht über Förderprogramme des Kultusministeriums zur Digitalisierung oder im Bereich Digitalisierung (PDF)

Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in den folgenden FAQs.

Digitalpakt/Zusatzvereinbarungen

Digitalpakt

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Zusatzvereinbarung Administration

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Schüler-Sofortausstattungsprogramm 

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Leihgeräte für Lehrkräfte

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Zukunftsland BW

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