Mit dem DigitalPakt Schule wollen der Bund und die Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen an Schulen nachhaltig verbessern.
Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel werden nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Auf Baden-Württemberg entfallen während der Laufzeit von fünf Jahren rund 650 Mio. Euro.
Zur Umsetzung des DigitalPakt Schule wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung (PDF) geschlossen, die den Rahmen für die jeweilige landesspezifische Umsetzung vorgibt. Die Verwaltungsvereinbarung ist seit dem 17. Mai 2019 in Kraft. Das Kultusministerium hat eine Verwaltungsvorschrift erstellt, in der die Details zur Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg für Investitionen an Schulen geregelt werden. Die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ (PDF, barrierefrei; Stand: 13. Dezember 2022) ist am 7. September 2019 in Kraft getreten. Auf Investitionen an Schulen entfallen 90 Prozent der Fördermittel. In Baden-Württemberg sind dies rund 585 Millionen Euro über fünf Jahre.
Neben Investitionen an Schulen können regionale und landesweite Vorhaben sowie länderübergreifende Projekte gefördert werden, für die jeweils fünf Prozent der Gesamtsumme vorgesehen sind. Die Details zur Umsetzung regionaler und landesweiter Vorhaben werden in einer separaten Bekanntmachung (PDF) geregelt, für länderübergreifende Investitionsmaßnahmen hat der Bund zusammen mit den Ländern eine ländergemeinsame Förderbekanntmachung (PDF) erstellt.
Der Bund stellt den Ländern nach Maßgabe von drei Zusatz-Verwaltungsvereinbarungen zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024
zusätzlich Milliarden Euro Bundesmittel für das Sofortausstattungsprogramm, das Programm
Administration (PDF) und das Programm Leihgeräte für Lehrkräfte bereit. Hieraus entfallen
jeweils 65.064.000 Euro auf Baden-Württemberg. Die Förderrichtlinie für das Zusatzprogramm Administration können Sie hier
(PDF) abrufen. Die Bekanntmachung zum Programm
Leihgeräte für Lehrkräfte (PDF) finden Sie hier.
Das Kultusministerium hat zudem entschieden, den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg 40 Millionen Euro als
jeweils schulbezogene Budgets zur Verfügung zu stellen.
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie in den folgenden FAQs.
FAQs zum Digitalpakt
Förderanträge können ab dem 1. Oktober 2019 bei der L-Bank gestellt werden. Dennoch können Schulträger bereits jetzt mit ihren Investitionen starten, da der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern (17. Mai 2019) zugelassen wird. Der Beginn erfolgt allerdings auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung.
Auch Maßnahmen, die vor dem 17. Mai 2019 begonnen wurden, aber noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen sind,
können gefördert werden, wenn im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte
einer laufenden Maßnahme handelt.
Förderfähig sind u.a.:
- Investitionen in den Aufbau oder die Verbesserung digitaler Infrastrukturen von Schulen, wie z.B. die digitale Vernetzung bzw. Verkabelung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände,
- WLAN,
- Anzeige- und Interaktionsgeräte, wie z.B. Displays und interaktive Tafeln, einschließlich Steuerungsgeräte
- digitale Arbeitsgeräte (insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung),
- lokale schulische Serverlösungen unter bestimmten Bedingungen (z.B. als Pufferspeicher bei unzureichender Bandbreite),
- Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern.
- Auch Investitionen in mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, Tablets) sind förderfähig, wenn die Infrastruktur (Verkabelung und WLAN) vorhanden oder beantragt ist. Für allgemeinbildende Schulen ist eine Deckelung der Ausgaben für mobile Endgeräte auf 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens pro Schulträger oder 25.000 Euro je Einzelschule vorgesehen. Die Beschaffung von Smartphones ist von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen nach § 2 Absatz 1 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) und Träger von Ersatzschulen nach § 3 des Privatschulgesetzes (PSchG), denen Zuschüsse nach §§ 17 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 1 PSchG gewährt werden, sowie Schulen für Berufe des Gesundheitswesens gemäß § 2 Nummer 1a Buchstabe e bis g des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Träger von Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz können ab dem 1. Januar 2020 Zuwendungen erhalten. Freie Schulträger können ihre Förderanträge direkt, ohne Beteiligung ihrer Gebietskörperschaft stellen.
Die Prüfung und Abwicklung der Anträge übernimmt die L-Bank. Anträge können ab dem 1. Oktober 2019 bei der L-Bank gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragsstellungen finden Sie unter www.l-bank.de/digitalpakt
Um den Schulträgern Planungssicherheit zu geben und eine Verteilung der Fördergelder nach dem „Windhundprinzip" zu vermeiden, wurden Budgets auf Basis der Schülerzahlen gebildet, die den Schulträgern bis 30. April 2022 reserviert zur Verfügung stehen. Dabei steht es Schulträgern selbstverständlich frei, ihr Gesamtbudget je nach Investitionsbedarf zwischen ihren Schulen zu verteilen. Durch die reservierten Budgets soll auch den Schulen, die sich erst jetzt auf den Weg in die digitale Zukunft machen, die notwendige Zeit für eine gründliche Planung gegeben werden.
Das „DigitalPakt Schule-Budget" wird auf Basis der Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen eines Trägers
berechnet, wobei Schüler der Primarstufe einschließlich der Grundstufe an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
(Klasse 1 bis 4) mit dem Faktor 0,7 gewichtet werden, alle anderen Schüler mit dem Faktor 1,0.
In Baden-Württemberg ist eine Eigenbeteiligung der kommunalen Schulträger in Höhe von 20 Prozent vorgesehen. Die
Kofinanzierung wird den kommunalen Schulträgern zum Teil aus Landesmitteln refinanziert, so dass sie faktisch einen Eigenanteil von
5,4 Prozent für Investitionen im Rahmen des DigitalPakt Schule selbst erbringen müssen. Dementsprechend wurde der Eigenanteil
für Träger von freien Schulen ebenfalls auf 5,4 Prozent festgesetzt.
Zu den Antragsvoraussetzungen zählt u.a. eine Bestätigung der Träger, dass der Betrieb und IT-Support gesichert ist sowie die Vorlage eines Medienentwicklungsplans, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält. Das Landesmedienzentrum und die Medienzentren im Land unterstützen und beraten die Schulträger und die Schulen bei der Medienentwicklungsplanung; zudem steht ein Online-Tool zur Erstellung der Pläne bereit. Weitere Informationen zum Medienentwicklungsplan finden Sie auf der Website des LMZ.
Das Landesmedienzentrum (LMZ) und die Kreis- und Stadtmedienzentren (MZen) beraten und begleiten Schulen und Schulträger bei der
Erstellung der Medienentwicklungspläne (MEP). Bei MEPen, die mit Begleitung der Medienzentren erstellt werden, achten die Beraterinnen
und Berater der MZen bereits im Erstellungsprozess darauf, dass alle Kriterien eingehalten werden und geben die Unterlagen
abschließend frei. Für bereits erstellte MEPe und MEPe, die ohne oder mit externer Begleitung erstellt werden, erteilt das LMZ
eine Freigabeempfehlung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des
LMZ. Eine weitere Hilfe zur Erstellung sind die Digitalisierungshinweise.