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Schule

Hinweise für Bewerbungen in den Auslandsschuldienst

Ein Mann und eine Frau unterhalten sich.

Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte dar ihre deutschen Unterrichtserfahrungen in andere Bildungssysteme einzubringen und umgekehrt, gute Erfahrungen aus anderen Bildungssystemen nach Deutschland zu transportieren.

Der pädagogische Alltag bekommt durch das Leben in einem anderen kulturellen Kontext bereichernde Aspekte hinzu. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betreut die schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 Deutschen Auslandsschulen in aller Welt. Interessenten finden auf der Homepage der ZfA wertvolle Hinweise, Antworten auf Fragen und Bewerbungsmodalitäten.

Informationen zur Bewerbung

Am Auslandsschuldienst interessierte Lehrkräfte können als Auslandsdienstlehrkräfte (Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und Tarifbeschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag), als Bundesprogrammlehrkräfte und als Ortslehrkräfte tätig werden. Neben diesen Arbeitsmöglichkeiten vermitteln verschiedene Bundesländer Landesprogrammlehrkräfte auch direkt an Schulen im Ausland. Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren.

Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Schulleiterin oder Schulleiter setzt unter anderem voraus, dass Sie sich zurzeit im Schuldienst befinden. Sie müssen deshalb Ihren Dienstherrn um Zustimmung bitten, dass er Sie für den Auslandsschuldienst freistellt.

Die Broschüre "Als Lehrkraft ins Ausland" ist eine Bewerber-Info für Lehrerinnen und Lehrer, die sich für den Auslandsschuldienst interessieren. Sie ist auf dem Internetauftritt der ZfA abrufbar und beinhaltet Informationen über Einsatzmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Fachberaterinnen und Fachberatern sowie von Schulleiterinnen und Schulleitern an Deutschen Auslandsschulen und an vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Abteilung Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - geförderten schulischen Einrichtungen im Ausland. Auch das Bewerbungsverfahren sowie die Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Ausland werden vorgestellt.

In Ergänzung des Merkblatts wird auf Folgendes hingewiesen: die Altersgrenze für eine Bewerbung wird grundsätzlich auf 61 Jahre festgelegt, d. h. die Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft muss vor Vollendung des 61. Lebensjahres begonnen werden. Entsprechende Vorlaufs- und Vermittlungszeiten sind zu berücksichtigen. Bewerbungen müssen deshalb frühzeitig (bis zu 1 Jahr vorher) eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Bewerbung.

Bewerbungen für funktionslose Stellen

  1. Die Bewerbungsunterlagen um zeitweilige Übernahme in einen Schuldienst im Ausland (z. B. an Deutschen Auslandsschulen, Europäischen Schulen, landesprachigen Schulen mit verstärktem Deutschunterricht) sind in dreifacher Fertigung (2 × für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, 1 × für das Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung) auf dem Dienstweg dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen. Der Bewerbung ist ein vollständig ausgefüllter Fragebogen der ZfA beizufügen.
  2. Das Regierungspräsidium fügt der Bewerbung eine Stellungnahme bei, die sich auf eine Anlassbeurteilung stützt. Sie endet mit der Schlussformel „Der Bewerber/die Bewerberin erscheint für den Dienst an einer Schule im Ausland besonders geeignet /gut geeignet/geeignet/nicht geeignet”.
  3. Lautet die Schlussformel „nicht geeignet”, wird die Bewerbung dem Bewerber/der Bewerberin zurückgegeben. Kann das Regierungspräsidium aus Gründen der Unterrichtsversorgung eine Beurlaubung in absehbarer Zeit nicht in Aussicht stellen, so stellt es dem Bewerber/der Bewerberin unter Rückgabe der Bewerbung frei, seine Bewerbung nach Ablauf einer zu nennenden Frist zu erneuern.
  4. Die angenommenen Bewerbungen leitet das Regierungspräsidium an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Abteilung Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Fachbereich ZfA 5 –, Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn – weiter. Es teilt dabei gleichzeitig mit, zu welchem Zeitpunkt frühestens die Bewerberin/der Bewerber freigestellt werden kann.

Bewerbungen für Funktionsstellen (in Kultus und Unterricht ausgeschrieben)

  1. Die Bewerbungsunterlagen für Funktionsstellen (Schulleiter/in, Fachberater/in, Prozessbegleiter/in usw.), die im Amtsblatt „Kultus und Unterricht” ausgeschrieben werden, sind in vierfacher Fertigung (2 × für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, 1 × für das Kultusministerium, 1 × für das Regierungspräsidium, Abteilung Schule und Bildung) auf dem Dienstweg dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen.
    Zusätzlich sind je eine Fertigung ohne Einhaltung des Dienstweges dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Abteilung Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Fachbereich ZfA 5 –, Adenauer Allee 99-103, 53113 Bonn, sowie bei Bewerbungen auf Schulleiterstellen der Vertreterin des Landes im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) im Kultusministerium Baden-Württemberg, Thouretstraße 6, 70173 Stuttgart bzw. Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart, aus Gründen der Vorweginformation zuzuleiten.
    Der Bewerbung ist ein vollständig ausgefüllter Fragebogen der ZfA beizufügen. Das Regierungspräsidium leitet die Bewerbungsunterlagen zusammen mit der mit der dienstlichen Beurteilung und der Stellungnahme nach Ziffer 1.2 an das Kultusministerium (Referat 14) weiter und teilt mit, ob und zu welchem Zeitpunkt der Bewerber/die Bewerberin freigestellt werden kann.
  2. Das Kultusministerium prüft die Bewerbung im Benehmen mit der Vertreterin des Landes im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland. Diese gibt Bewerbern/ Bewerberinnen auf Schulleiterstellen Gelegenheit zu einer Vorsprache (keine Dienstreise; Unfallschutz wird gewährt) und gibt eine eigene Stellungnahme ab. Bei Ehepaaren oder anderen rechtlich anerkannten Lebensgemeinschaften wäre es begrüßenswert, wenn auch der Partner/die Partnerin an der Vorsprache teilnehmen (keine Dienstreise; Unfallschutz wird gewährt) könnte. Beauftragte für das Auslandsschulwesen für Baden-Württemberg ist Claudia Häberlein.
  3. Für das weitere Verfahren gelten die Ziffern 1.3 und 1.4 entsprechend.

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