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Verordnung

Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Der Betrachter blickt über die Schulter eines Jungen, der einen Stift in der Hand hält und auf ein Blatt Papier schreibt.
Mit der Aufhebung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) durch die Landesregierung ist die Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 1. März 2023 aufgehoben.

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