Verbindliche Deputatsstunden für Verbindungslehrkräfte
Verbindungslehrerinnen beziehungsweise Verbindungslehrer, die an jeder Schule nach §68 des Schulgesetzes vorgesehen sind, sind für die Nachhaltigkeit und Arbeitsfähigkeit der SMVen von substantieller Bedeutung. Sie vermitteln zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, sorgen für eine ordnungsgemäße Übergabe der SMV-Arbeit zwischen den Amtsperioden, unterstützen und beraten die SMVen aktiv.
Für diese Arbeit, welche die engagierten Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer in Baden-Württemberg tagtäglich leisten und die viel Zeit in Anspruch nimmt, fordern wir, der Landesschülerbeirat, deshalb die verbindliche Zurverfügungstellung von mindestens einer Deputatsstunde für jede Verbindungslehrerin beziehungsweise jeden Verbindungslehrer und die Herausnahme der möglichen Anrechnung der Verbindungslehrerarbeit aus dem Allgemeinen Entlastungspool (AE) der Schulen.
Dadurch könnte man die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer im Land in ihrer Arbeit erheblich entlasten, ihre Arbeit
endlich gebührend anerkennen, die Attraktivität des Amts erhöhen und somit die SMV-Arbeit an den Schulen aktiv
vorantreiben.