Navigation überspringen

Infodienst Eltern 104

Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“

Mit dem „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ reagieren Bund und Länder auf die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft. Schülerinnen und Schüler sollen digitale Medien selbstbestimmt und eigenverantwortlich nutzen können. Dazu sind u. a. eine angemessene digitale Infrastruktur der Schulen und geeignete pädagogische Konzepte notwendig.

Von den fünf Milliarden Euro Bundesmitteln erhält Baden-Württemberg 650 Millionen Euro über die Gesamtlaufzeit des Förderprogramms. Neben Investitionen an Schulen können regionale und landesweite Vorhaben sowie länderübergreifende Projekte gefördert werden, für die jeweils fünf Prozent der Gesamtsumme vorgesehen sind. Auf Investitionen an Schulen entfallen 90 Prozent der Fördermittel des Bundes oder rund 585 Millionen Euro über fünf Jahre. Zwischenzeitlich hat das Kultusministerium die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit ab dem 1. Oktober 2019 die Schulträger bei der L-Bank Förderanträge stellen können.

Damit die Schulträger Planungssicherheit haben und zusammen mit ihren Schulen in Ruhe die Investitionen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur planen und umsetzen zu können, wurden Budgets auf Basis von Schülerzahlen ermittelt. Die Budgets stehen den Schulträgern bis zum 30. April 2022 reserviert zur Verfügung.

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen sind bewusst weit gefasst. So soll sichergestellt werden, dass Schulen gemäß den Bedürfnissen vor Ort Gestaltungsspielräume haben. Förderfähig sind beispielsweise die Vernetzung im Schulgebäude, WLAN sowie digitale Endgeräte. Die Beschaffung von Smartphones ist generell von der Förderung ausgeschlossen.

Mit der Bereitstellung von Technik allein ist es aber nicht getan. Um einen pädagogisch sinnvollen Einsatz der Technik sicherzustellen müssen die Schulen einen sogenannten Medienentwicklungsplan erarbeiten. Dieser beschreibt, wie und unter welchen Bedingungen der Einsatz von digitalen Medien im Unterricht erfolgen soll. Aus den Zielen des Medienentwicklungsplans leitet sich dann unter Berücksichtigung der vorhandenen Technik die benötigte IT-Ausstattung ab. Dabei haben Schulen, die besonders weit mit der Digitalisierung sind, andere Anforderungen als Schulen, die noch ganz am Anfang des Prozesses der Digitalisierung stehen. Damit folgt die Technik der Pädagogik. Und umgekehrt ermöglicht die große Bandbreite der Technik eine wachsende Vielfalt didaktischer Konzepte im Unterricht vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.km-bw.de/Digitalpakt.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.