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Aktuelles aus dem Kultusministerium

13. Wettbewerb um den Jugendfilmpreis 2016 in Stuttgart


1. bis 4. Dezember 2016, Stuttgart

Im Rahmen der Filmschau Baden-Württemberg findet der jährliche Wettbewerb um den Jugendfilmpreis in Stuttgart statt. Jugendliche aus ganz Baden-Württemberg reichen ihre selbst gedrehten Filme ein und bekommen parallel zu den Vorführungen der Wettbewerbsfilme in Workshops bei Referentinnen und Referenten wertvolle Tipps zur Produktion (zum Beispiel Regie, Schnitt, Kamera) eigener Filmprojekte. Auf großer Leinwand laufen zahlreiche Filme von jugendlichen Filmemacherinnen und -machern im Wettbewerb.

Bis zum 31. August 2016 können alle, die in Baden-Württemberg wohnen und das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihren Film einreichen. Im Rahmen des Berufsinformationstages können sich Jugendliche zudem über Berufe im Film- und Medienbereich informieren. Informationen zu allen Veranstaltungen, Anmeldeformulare für Filmeinreichungen, Teilnahme an den Workshops und für Schulklassen gibt es unter www.jugendfilmpreis.de.

Nach § 4 Abs. 5 der Schulbesuchsverordnung liegt die Entscheidung über eine Beurlaubung der Schülerinnen und Schüler, die an einem Wettbewerb teilnehmen möchten, bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, im Falle einer Beurlaubung von mehr als zwei Tagen bei der Schulleitung. Dort sollten die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler selbst den Antrag auf Beurlaubung rechtzeitig schriftlich stellen. Das Kultusministerium empfiehlt, Schülerinnen und Schülern die Teilnahme zu ermöglichen, sofern keine zwingenden schulischen Gründe entgegenstehen.

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