Seit einigen Monaten steht die Problematik der Ausreisen von Personen aus Deutschland zum bewaffneten Kampf nach Syrien, um dort beispielsweise an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterstützen, stark im Fokus der Sicherheitsbehörden. Ihnen liegen derzeit Erkenntnisse zu inzwischen mehr als 400 islamistisch orientierten Personen aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien ausgereist sind. Vereinzelt kam es dabei bereits zu Todesfällen. Einige der Ausgereisten bzw. Ausreisewilligen sind schulpflichtige
Minderjährige. Auch in Baden-Württemberg wurden
bereits mehrere solcher Ausreisen bekannt. Nach
sicherheitsbehördlichen Hinweisen sind weitere potenzielle
Ausreisen geplant. Die deutschen Sicherheitsbehörden sind
bestrebt, möglichst vielen dieser Ausreiseplanungen
frühzeitig zu begegnen. In einigen Fällen führten
behördenübergreifende Interventionen auch
tatsächlich zur Verhinderung der
Ausreise.
Eltern, Angehörige, Freunde, Mitschüler und Lehrer sind oft die ersten, denen eine Radikalisierung eines jungen Menschen auffällt und gleichzeitig die letzten, zu denen der „Ausreisewillige“ trotz zunehmender Isolierung Kontakt hält. Sollten Ihnen ernsthafte Anzeichen einer islamistisch geprägten Radikalisierung einer (Mit-)Schülerin beziehungsweise eines (Mit-)Schülers oder gar einer möglichen bevorstehenden Ausreise in ein sogenanntes „Jihad“-Gebiet (z. B. afghanischpakistanisches Grenzgebiet, Syrien, Irak) auffallen oder in sonstiger Weise bekannt werden, wenden Sie sich bitte möglichst umgehend an die Kriminalpolizei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Dort können auch ergänzende Hilfsangebote vermittelt werden.
Die Erreichbarkeiten der örtlichen Dienststellen der Polizei Baden-Württemberg können der Dienststellenübersicht der Polizei BW im Internet entnommen werden.
Beratungs- und Präventionsangebote sowie Informationen zur Früherkennung von Radikalisierungsprozessen erhalten Sie beim Landesamt für Verfassungsschutz. Dort stehen für Hinweise, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden können, die folgenden Anschlüsse zur Verfügung:
(deutsch/englisch), (türkisch), (arabisch). Zudem ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die „Beratungsstelle Radikalisierung“ eingerichtet.Ratsuchende, die den Verdacht haben, dass ein ihnen nahestehender junger Mensch sich radikalisiert haben könnte, können sich für eine (wenn gewünscht auch anonyme) Erstberatung in mehreren Sprachen an ein kompetentes Beratungsteam wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen (). Für eine weitergehende persönliche Beratung stehen kompetente Kooperationspartner vor Ort zur Verfügung. Außerdem werden weitere Hilfsangebote, wie z. B. Selbsthilfegruppen bzw. Angehörigentreffen vermittelt.
;Allgemeine Informationen zum Thema Islamismus und Salafismus erhalten Sie im Internet (www.verfassungsschutz-bw.de), per E-Mail (info@verfassungsschutzbw.de) oder telefonisch ( ).