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Aktuelle Hinweise des Innenministeriums

Aktuelle Hinweise des Innenministeriums auf mögliche Ausreisebestrebungen radikalisierter schulpflichtiger Personen nach Syrien

Seit einigen Monaten steht die Problematik der Ausreisen von Personen aus Deutschland zum bewaffneten Kampf nach Syrien, um dort beispielsweise an Kampfhandlungen teilzunehmen oder den Widerstand gegen das Assad-Regime in sonstiger Weise zu unterstützen, stark im Fokus der Sicherheitsbehörden. Ihnen liegen derzeit Erkenntnisse zu inzwischen mehr als 400 islamistisch orientierten Personen aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien ausgereist sind. Vereinzelt kam es dabei bereits zu Todesfällen. Einige der Ausgereisten bzw. Ausreisewilligen sind schulpflichtige

Minderjährige. Auch in Baden-Württemberg wurden bereits mehrere solcher Ausreisen bekannt. Nach sicherheitsbehördlichen Hinweisen sind weitere potenzielle Ausreisen geplant. Die deutschen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, möglichst vielen dieser Ausreiseplanungen frühzeitig zu begegnen. In einigen Fällen führten behördenübergreifende Interventionen auch tatsächlich zur Verhinderung der
Ausreise.

Eltern, Angehörige, Freunde, Mitschüler und Lehrer sind oft die ersten, denen eine Radikalisierung eines jungen Menschen auffällt und gleichzeitig die letzten, zu denen der „Ausreisewillige“ trotz zunehmender Isolierung Kontakt hält. Sollten Ihnen ernsthafte Anzeichen einer islamistisch geprägten Radikalisierung einer (Mit-)Schülerin beziehungsweise eines (Mit-)Schülers oder gar einer möglichen bevorstehenden Ausreise in ein sogenanntes „Jihad“-Gebiet (z. B. afghanischpakistanisches Grenzgebiet, Syrien, Irak) auffallen oder in sonstiger Weise bekannt werden, wenden Sie sich bitte möglichst umgehend an die Kriminalpolizei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Dort können auch ergänzende Hilfsangebote vermittelt werden.

Die Erreichbarkeiten der örtlichen Dienststellen der Polizei Baden-Württemberg können der  Dienststellenübersicht der Polizei BW im Internet entnommen werden.

Beratungs- und  Präventionsangebote sowie Informationen zur Früherkennung von Radikalisierungsprozessen erhalten Sie beim Landesamt für Verfassungsschutz. Dort stehen für Hinweise, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden können, die folgenden Anschlüsse zur Verfügung: 0711 9561-984 (deutsch/englisch), 0711 9544-320 (türkisch), 0711 9544-399 (arabisch). Zudem ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die „Beratungsstelle Radikalisierung“  eingerichtet.

Ratsuchende, die den Verdacht haben, dass ein ihnen nahestehender junger Mensch sich radikalisiert haben könnte, können sich für eine (wenn gewünscht auch anonyme) Erstberatung in mehreren Sprachen an ein kompetentes Beratungsteam wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen (0911 9434343; beratung@bamf.bund.de). Für eine weitergehende persönliche Beratung stehen kompetente Kooperationspartner vor Ort zur Verfügung. Außerdem werden weitere Hilfsangebote, wie z. B. Selbsthilfegruppen bzw. Angehörigentreffen vermittelt.

Allgemeine Informationen zum Thema Islamismus und Salafismus erhalten Sie im Internet (www.verfassungsschutz-bw.de), per E-Mail (info@verfassungsschutzbw.de) oder telefonisch (0711 9544-181/182).

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