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25.02.2015

Landesregierung regelt die Besoldung der neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer im Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule: Künftig sollen alle Lehrerinnen und Lehrer, die ihr Studium aufgrund des im Jahr 2011 neu gestalteten Lehramtes absolviert haben, einheitlich nach A 13 besoldet werden.

Der Ministerrat hat Auftrag zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes erteilt.
Kultusminister Stoch: "Wir sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung der jungen Lehrerinnen und Lehrer."

Die Landesregierung will die Besoldung neu einzustellender Lehrerinnen und Lehrer im Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule verbessern. Der Ministerrat hat gestern (24.2.2015) das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft beauftragt, eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vorzubereiten.

Das neue Konzept sieht vor, dass diejenigen Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, die entsprechend der Lehrerbildungsreform von 2011 an den Pädagogischen Hochschulen ausgebildet worden sind, zukünftig einheitlich nach Besoldungsgruppe A 13 besoldet werden. Bislang wurden Pädagoginnen und Pädagogen an Haupt- und Werkrealschulen nach A 12, ihre Kolleginnen und Kollegen an Realschulen nach A 13 besoldet.

"Die vorherige Landesregierung hat zwar die Weichenstellung für die reformierte Lehrerbildung gestellt, es aber unterlassen, die besoldungsrechtlichen Konsequenzen zu regeln. Das holen wir jetzt nach“, sagt Kultusminister Stoch. Geplant sei, dass künftig die Lehrkräfte mit neuer Ausbildung, die an Haupt-, Werkreal- und Realschulen unterrichten, ausnahmslos nach A 13 vergütet werden. Minister Stoch: „Mit der jetzt auf den Weg gebrachten veränderten Lehrerbesoldung sorgen wir für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung der jungen Lehrerinnen und Lehrer.“

Bis zum Wintersemester 2011/2012 wurde das Verbundlehramt Grund-, Haupt- und Werkrealschule mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern und das Lehramt an Realschulen mit einer Regelstudienzeit von sieben Semestern studiert. Ab dem Wintersemester 2011/2012 wurde ein neues Lehramt Grundschule sowie ein Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule geschaffen und für beide Lehrämter die Regelstudienzeit auf acht Semester erhöht.

Der Ministerrat hat weiterhin entschieden, dass diese besoldungsrechtliche Festlegung auch gilt, wenn zum Wintersemester 2015/2016 alle Lehramtsstudiengänge auf die Bachelor- und Masterstruktur umgestellt werden. Das entsprechende Lehramt mit identischem Einsatz an Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen wird nach der Reform 2015/2016 nach A 13 dotiert sein.

Die besoldungsrechtlichen Verbesserungen erfordern auch Verbesserungen bei den Funktionsämtern kleinerer Haupt- und Werkrealschulen bzw. kleinerer Grund- und Haupt- sowie Grund- und Werkrealschulen. Auch dieses Vorhaben wurde vom Ministerrat mitbeschlossen. 

Außerdem hat der Ministerrat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport beauftragt zu prüfen, welche Weiterqualifizierungsmöglichkeiten mit dem Ziel eines Laufbahnwechsels Grund- und Hauptschullehrkräften mit alter Ausbildung, die an anderen Schularten eingesetzt werden, angeboten werden können.

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