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Schuljahr 2020/21

Konzept für Schuljahr 2020/2021

Schüler stehen vor dem Eingang der Schule in einer Schlange.
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat das Konzept für das Schuljahr 2020/2021 vorgestellt. Das Rahmenkonzept verfolgt das Ziel, für alle Schülerinnen und Schüler unter den gegebenen Bedingungen so viel Präsenzunterricht wie möglich zu realisieren und gleichzeitig die Belastungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu begrenzen. „Wir gehen den Schritt der Öffnung aller Schulen aus Überzeugung. Schule ist mehr als Wissensvermittlung“, so Eisenmann.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat heute (8. Juli) der Landespresse in Stuttgart das Rahmenkonzept für das Schuljahr 2020/2021 vorgestellt. Bereits gestern sind alle 4.500 Schulen im Land über die Planungen informiert worden. „Unser Konzept verfolgt das Ziel, für alle Schülerinnen und Schüler unter den gegebenen Bedingungen so viel Präsenzunterricht wie möglich zu realisieren und gleichzeitig die Belastungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu begrenzen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Die Grundschulen sind bereits Ende Juni 2020 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückgekehrt. Mit dem neuen Schuljahr soll dies in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens auch für alle weiterführenden Schularten gelten.

Klassen und Lerngruppen in fester Zusammensetzung

„Die Regelform für den Unterricht im neuen Schuljahr wird der Präsenzunterricht in der Schule sein. Damit sind wir im Einklang mit den Plänen der anderen Länder und dem Beschluss der Kultusministerkonferenz, im Schuljahr 2020/2021 auch an allen weiterführenden Schulen im regulären Schulbetrieb vor Ort zu unterrichten“, erläutert Eisenmann. Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, das Abstandsgebot zu den und zwischen den Schülern aufzuheben. „An die Stelle des Abstandsgebots treten Gruppen in fester Zusammensetzung. Das heißt, es müssen möglichst feste und konstante Gruppen gebildet werden. Wo immer möglich, sollte sich der Unterricht auf die reguläre Klasse oder die Lerngruppe beschränken“, so die Ministerin. So könnten bei Ansteckungen die Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden. „Das neue Schuljahr wird also keineswegs ein ganz normales Schuljahr, so wie wir das noch vor der Corona-Krise kannten. Aus diesem Grund habe ich entschieden, dass wir auch die zentralen Abschlussprüfungen 2021 zeitlich nach hinten verlegen, um für alle Eventualitäten von vornherein einen Puffer und zusätzliche Zeit für Unterricht und Prüfungsvorbereitung zu haben“, erläutert die Ministerin. Je nach Schulart werden die Prüfungen um drei bis vier Wochen verschoben.

Leitlinien und Qualitätskriterien für den Fernunterricht

„Unser Ziel ist so viel Präsenzunterricht wie möglich. Dennoch müssen wir aber weiterhin mit Fernunterricht rechnen und entsprechend planen“, so Eisenmann. Etwa für einzelne Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen nicht den Präsenzunterricht besuchen oder auch im Falle einer erneuten, temporären Schulschließung. „Aus diesem Grund haben wir nun verbindliche Leitlinien und Qualitätskriterien für das digitale Lernen im Fernunterricht festgelegt“, erläutert Eisenmann. Dazu zählt, dass allen am Fernunterricht teilnehmenden Schülern dieselben Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, die Schüler in allen Fächern regelmäßig Aufgaben bekommen und auch Rückmeldungen erhalten, wenn diese bearbeitet wurden. Außerdem muss eine regelmäßige und verlässliche Kommunikation zwischen den Lehrkräften und den Schülern gewährleistet werden. Die Lehrkräfte sind zudem angehalten, das Fernlernen zu dokumentieren. Schülerinnen und Schüler, die über keine digitale Ausstattung oder Anbindung verfügen, sollen von der Schule die notwendige Ausstattung zur Verfügung gestellt bekommen bzw. erhalten an der Schule einen digitalen Zugang, um eigenständig lernen zu können. Diese Unterstützung erfolgt aus dem Sofortausstattungsprogramm im Rahmen des DigitalPakts Schule. Das Land hat den Anteil aus dem Bundesprogramm verdoppelt, so dass hierfür 130 Millionen Euro zur Verfügung stehen, für die die Kommunen und Schulen in freier Trägerschaft nun unbürokratisch, ohne Antragsverfahren insgesamt rund 300.000 Endgeräte beschaffen können.

Start des Schuljahres: Lücken und Förderbedarfe identifizieren

„Durch die Schulschließungen konnten leider nicht alle Schüler in der Form erreicht werden, wie es nötig gewesen wäre. Das müssen wir berücksichtigen“, sagt Eisenmann. Deshalb werden die Schulen für jede Klasse bzw. Lerngruppe bis zum Schuljahresende dokumentieren, welche Inhalte nicht vertieft behandelt werden konnten. Damit daran dann im neuen Schuljahr angeknüpft werden kann und der Lernstand berücksichtigt wird. „Das ist wichtig für die erste Zeit im neuen Schuljahr. Hier geht es zunächst darum, mögliche Lernlücken und Förderbedarfe zu identifizieren und die Ausgangsbasis jedes Schülers zu bestimmen“, sagt Ministerin Eisenmann. Für die Klassen bzw. Lerngruppen 5 setzen in den Fächern Deutsch und Mathematik die Fördermaßnahmen an den Ergebnissen der Lernstandserhebung Lernstand 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik an. Auch das Förderprogramm „Lernbrücken“ in den letzten beiden Wochen der Sommerferien setzt hier an. Die intensiven Förderkurse sollen den Schülern ermöglichen, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen, damit sie Anschluss halten können und gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten können.

Schule ist mehr als Wissensvermittlung

„Wir gehen den Schritt der Öffnung aller Schulen aus Überzeugung. Schule ist mehr als Wissensvermittlung, sie gibt Struktur und ist auch elementar für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder- und Jugendlichen und ein soziales Miteinander“, betont die Ministerin und ergänzt: „Aber wir sollten uns bewusst sein, dass wir immer noch eine Pandemie haben. Auch wenn das Infektionsgeschehen stabil ist, bedeutet das nicht, dass es keine Infektionen an Schulen geben wird. Es wird immer ein Restrisiko geben. Das betrifft alle Lebensbereiche und damit auch die Schulen.“

Die üblichen Hygieneregeln, etwa eine gründliche Händehygiene, Husten- und Niesetikette, der Verzicht auf enge körperliche Kontakte wie Umarmungen und Händeschütteln sowie eine regelmäßige Desinfektion von Oberflächen bestehen weiterhin. Wenn in einer Schule ein Coronavirus-Fall auftritt, übernimmt das örtliche Gesundheitsamt in enger Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs. Dabei treffen die Gesundheitsämter Einzelfallentscheidungen, die von der jeweiligen Situation an der Schule und dem Hintergrund des Falles abhängen.

Freiwillige Testmöglichkeiten für Lehrkräfte

„Wichtig ist für mich auch, dass wir die Öffnung von Schulen mit freiwilligen Testmöglichkeiten für alle Lehrkräfte begleiten. Der Gesundheitsschutz unserer Lehrerinnen und Lehrer hat höchste Priorität für mich. Mein Ziel ist, dass wir uns noch vor der Sommerpause auf ein vernünftiges Konzept einigen“, sagt Eisenmann. Das Konzept soll überdies auch die Erzieherinnen und Erzieher in den Blick nehmen.

Schulen handeln mit großer Verantwortung, Pragmatismus und Umsicht

Auf der Pressekonferenz dankte Ministerin Eisenmann den Schulleitungen und Lehrkräften für ihr Engagement in den vergangenen Monaten: „Die Schulschließung und die erforderlichen Neuplanungen haben Lösungen erforderlich gemacht, für die wir keine Erfahrungswerte hatten. Ich danke den Schulen herzlich dafür, dass sie mit größtem Engagement und mit großer Verantwortung, mit Pragmatismus und Umsicht ein Maximum an Lernen und Bildung für die Schülerinnen und Schüler möglich gemacht haben“, sagt Eisenmann und fügt an: „Die Schulleitungen waren dabei besonders gefordert. Den Schulalltag unter Corona-Bedingungen und die Abschlussprüfungen unter den Zwängen von Abstandsgebot, Hygienevorschriften zu organisieren, den Personaleinsatz im Hinblick auf Risikogruppen zu planen – war und ist eine herausragende Leistung.“ Schule sei eine Gemeinschaftsaufgabe in der Verantwortung von vielen Beteiligten. Gemeinsam mit den Schulen und den Kommunen als Schulträgern werde das Land Sorge dafür tragen, dass der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gut vorbereitet ist.

Weitere Informationen:

Schreiben der Kultusministerin zu den Planungen für das Schuljahr 2020/21 an allgemein bildenden Schulen (7. Juli, PDF)
Konzept für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten in Baden-Württemberg (7. Juli 2020, PDF)
Anlage Prüfungen (7. Juli 2020, PDF)
Anlage Ganztag (7. Juli 2020, PDF)

Schreiben der Kultusministerin zu den Planungen für das Schuljahr 2020/21 an den Grundschulen und sonderpädagogischen Beratungszentren (7. Juli, PDF)

Schreiben der Kultusministerin zu den Planungen für das Schuljahr 2020/21 an den beruflichen Schulen (7. Juli 2020, PDF)
Anlage Planungsschreiben (7. Juli 2020, PDF)
Anlage Prüfungstermine berufliche Schulen (7. Juli 2020, PDF)

Termine für die Abschlussprüfungen 2021 an allgemeinbildenden Schulen

Hauptschulabschlussprüfung:
Haupttermin: 8. Juni bis 15. Juni 2021
Nachtermin: 25. Juni bis 29. Juni 2021
Mündliche Prüfungen: 12. Juli bis 16. Juli 2021

Werkrealschulabschlussprüfung:
Haupttermin: 8. Juni bis 18. Juni 2021
Nachtermin: 25. Juni bis 1. Juli 2021
Mündliche Prüfungen: 12. Juli bis 16. Juli 2021

Realschulabschlussprüfung:
Haupttermin: 8. Juni bis 18. Juni 2021
Nachtermin: 25. Juni bis 1. Juli 2021
Mündliche Prüfungen: 12. Juli bis 16. Juli 2021

Abitur:
Haupttermin: 4. Mai bis 21. Mai 2021
Nachtermin: 8. Juni bis 23. Juni 2021
Mündliche Prüfungen: 12. Juli bis 23. Juli 2021

Weiterführende Links:

Coronavirus: Informationen für Schulen und Kitas 

Coronavirus: Häufige Fragen und Antworten

Pressemitteilung: Förderprogramm „Lernbrücken“ in den Sommerferien (3. Juli 2020)

Pressemitteilung: Sofortausstattungsprogramm (24. Juni 2020)

Pressemitteilung: Alle Kinder dürfen wieder in Kitas und Kindertagespflege (16. Juni 2020)

Pressemitteilung: Rückkehr zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an Grundschulen (16. Juni 2020)

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