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WEITERBILDUNG

Initiative Baden-Württembergs im Bundesrat erfolgreich

Weiterbildung soll weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Auf Initiative der Landesregierung hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben, in der er sich gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Umsatzsteuer ausspricht. Ziel ist, eine Besteuerung der nicht-beruflichen Weiterbildung zu verhindern. Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Weiterbildung muss möglichst vielen Menschen offen stehen.“

Auf Initiative von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat der Bundesrat heute eine Stellungnahme zur geplanten Umsatzsteuerreform abgegeben und sich dabei eindeutig gegen eine Änderung zulasten der sogenannten nicht-beruflichen Weiterbildung ausgesprochen. „Volkshochschulen, Musikschulen und viele weitere Träger der Weiterbildung leisten einen unabdingbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir hier durch die Neuregelung der Umsatzsteuer keine finanziellen Hürden aufbauen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie habe sich deswegen von Beginn an dafür eingesetzt, dass die „private Weiterbildung“ nicht teurer werde.

Auswirkung auch auf Angebote von Volkshochschulen und Musikschulen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Umsatzsteuerregelung für die Weiterbildung sieht nämlich vor, die bisher von der Umsatzsteuer befreiten Angebote der allgemeinen Weiterbildung mit einer Umsatzsteuer zu belegen. Diese Änderung würde sich auf Angebote unter anderem der Volkshochschulen, der Musikschulen sowie weitere Angeboten der politischen oder der Erwachsenenbildung auswirken und dort wohl zu höheren Kurs- und Teilnahmegebühren führen. „Weiterbildung muss möglichst vielen Menschen offen stehen. Ich freue mich und bin den anderen Bundesländern dankbar, dass sie unsere Initiative im Bundesrat unterstützen. So sprechen wir Bundesländer nun gemeinsam mit einer starken Stimme für eine bezahlbare und weiterhin allgemeine Weiterbildung im eigentlichen Sinne des Wortes“, so die Kultusministerin. Eine Anpassung der Umsatzsteuer ist notwendig, weil diese laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs nicht den EU-Richtlinien entspricht.

Der Gesetzentwurf wird zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Danach befasst sich der Bundesrat im zweiten Durchgang mit dem Gesetzesbeschluss. Da es sich um ein sogenanntes Zustimmungsgesetz handelt, kann das Gesetz ohne die Zustimmung des Bundesrats im zweiten Durchgang nicht beschlossen werden.

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