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SCHULE

Neuerungen zum Schuljahr 2019/20

Zum neuen Schuljahr 2019/20 treten zahlreichen Neuerungen in Kraft. (Foto: © KM)
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat heute die Schwerpunkte für das neue Schuljahr vorgestellt. Unter anderem startet für die Schülerinnen und Schüler die neue gymnasiale Oberstufe, die Realschulen erhalten weitere Poolstunden und die Fächer Ethik und Informatik werden ausgeweitet. „Leistungsfähigkeit und Qualität sind Kernelemente unseres Schulsystems. Im neuen Schuljahr greifen daher wieder neue Maßnahmen, damit wir uns hier nachhaltig weiterentwickeln“, sagt die Ministerin.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat heute die Neuerungen und Schwerpunkte für das neue Schuljahr vorgestellt. „Leistungsfähigkeit und Qualität sind Kernelemente unseres Schulsystems. Im neuen Schuljahr greifen daher wieder neue Maßnahmen, damit wir uns hier nachhaltig weiterentwickeln und steigern“, sagt die Ministerin, die zu diesem Zweck eigens zwei neue Institutionen errichten ließ, und fügt an: „Stichworte in diesem Zusammenhang sind die Digitalisierung, die neue gymnasiale Oberstufe, eine fundiertere Datenanalyse, Demokratiebildung und weiterentwickelte Prüfungen. Ich freue mich auf das neue Schuljahr und wünsche allen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern schon heute einen guten Start.“ Schulentwicklung sei ein fortlaufender Prozess, unterstreicht Eisenmann und verdeutlicht: „Dabei stehen unsere Kinder im Mittelpunkt, alle sollen möglichst gute Bildungschancen haben.“

Neue Kursstufe geht an den Gymnasien an den Start

Im neuen Schuljahr startet für die Schülerinnen und Schüler, die nun in die Kursstufe eintreten, die neue gymnasiale Oberstufe. Sie haben von nun an eine flexiblere Kurs- und Prüfungsfächerwahl und bekommen mehr Unterrichtszeit in den Leistungsfächern. Zudem erfahren die Naturwissenschaften eine Stärkung. Die Schüler wählen drei Leistungsfächer mit je fünf Stunden, in den Basisfächern Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Naturwissenschaften werden sie dreistündig unterrichtet, die restlichen Basisfächer bleiben zweistündig. Die Kultusministerin betont: „Die zusätzliche Stunde in den Leistungsfächern dient der Vertiefung und Übung – und soll denjenigen Schülern, die sich bewusst für diese Fächer entschieden haben, mehr Raum für Spitzenleistungen ermöglichen. Das Mehr an Unterrichtszeit soll auch dazu beitragen, komplexe Themen systematisch und zusammenhängend vermitteln zu können.“ In der neuen Abiturprüfung müssen die Prüflinge drei schriftliche und zwei mündliche Leistungen erbringen. „All diese Neuerungen dienen dem Zweck, mehr Qualität und mehr Raum für Vertiefung und individuelle Begabung zu ermöglichen. Außerdem sollen die Abiturientinnen und Abiturienten so noch besser auf das Studium oder die berufliche Ausbildung vorbereitet werden“, sagt Eisenmann. Die Neuregelung gilt auch für die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen. Die Einführung der neuen Oberstufe wird durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung mit dem Angebot umfangreicher Fachfortbildungen für Lehrkräfte unterstützt.

Weitere Poolstunden für Realschulen

Schülerinnen und Schüler an den Realschulen können im neuen Schuljahr erstmals die Hauptschulabschlussprüfung ablegen. Entsprechend wird auch das Konzept zur Stärkung der Realschulen weiter umgesetzt. Seit dem Schuljahr 2017/18 können die Realschulen selbst entscheiden, ob sie Gruppen, Klassen oder Züge bilden oder im Unterricht differenzieren, um die jeweils beste Art der Förderung anzubieten. Um die Schülerinnen und Schüler dabei leistungsdifferenziert zu fördern, stehen den Realschulen Poolstunden zur Verfügung, die bis zum Schuljahr 2020/21 sukzessive auf 20 Stunden je Zug erhöht werden sollen. Zum Schuljahr 2019/20 werden die Poolstunden von bislang 16 auf dann 18 Stunden pro Zug erhöht. Ministerin Eisenmann: „Mit den zusätzlichen Stunden können sowohl leistungsschwächere als auch leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler noch besser gefördert werden.“

Mehr Ethik und mehr Informatik

Im Schuljahr 2019/20 wird das Fach Ethik auf die Klassenstufe 7 mit zwei Wochenstunden an den Haupt,- Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ausgeweitet. In den kommenden Jahren sollen dann auch die Klassenstufen 6 und 5 an allen allgemein bildenden Schulen folgen. „Der Ausbau des Ethikunterrichts ist für die Werteerziehung in den Schulen zentral. Angesichts der wachsenden Anzahl an Schülerinnen und Schülern ohne kirchliche Bindung übernimmt der Ethikunterricht hier eine immer wichtigere Aufgabe“, sagt Eisenmann. Ebenfalls zum neuen Schuljahr wird der Informatikunterricht ausgeweitet. Aufbauend auf den bereits eingeführten Aufbaukurs Informatik startet das Wahlfach Informatik an den Haupt-, Werkreal- und Realschulen, das die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 8 bis 10 freiwillig zusätzlich belegen können. An den Gemeinschaftsschulen wird ab dem neuen Schuljahr als Vertiefungsmöglichkeit für die Klassenstufen 8 bis 11 das neue Profilfach Informatik, Mathematik, Physik (IMP) angeboten, das bereits im vergangenen Schuljahr an den Gymnasien gestartet ist. Im Rahmen der Fortbildungsoffensive läuft der einjährige Kontaktstudiengang für das Wahlfach Informatik und IMP weiter, 240 Personen haben hier den ersten von vier Durchgängen im Juni dieses Jahres abgeschlossen.

Neue Impulse für mehr Qualität durch neu eingerichtete Institutionen

Im Rahmen des Qualitätskonzepts hat das Kultusministerium die Bildungsverwaltung neu aufgestellt und zwei neue Institutionen gründet: das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowie das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Hiermit wurden die Voraussetzungen geschaffen für ein an der Wissenschaft orientiertes, übersichtliches und auf Unterrichtsqualität ausgerichtetes Ausbildungs-, Fortbildungs- und Unterstützungssystem. Die beiden Einrichtungen gehen nun in ihr erstes Schuljahr – und generell gilt es 2019/20, die grundsätzliche Arbeitsfähigkeit beider Institutionen auszugestalten. Ein besonderes Augenmerk liegt in den nächsten Wochen und Monaten darauf, die Regionalstellen weiter aufzubauen sowie die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung durch Aus- und Fortbildner zu gewährleisten. Die Umsetzung des Qualitätskonzepts mit dem Übergang der Aufgaben auf die neuen Institutionen ist bereits weit fortgeschritten, wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Inhaltlich sind ZSL und IBBW für das kommende Schuljahr gut gerüstet. Lehrkräftefortbildungen werden wie vorbereitet durchgeführt, die Fortbildungsveranstaltungen für die Folgejahre sind in Planung.

Eingehen in die Konzeptionen werden hier auch zahlreiche Impulse, die das Ergebnis des Austauschs im Rahmen des „ZSL-Qualitätsdialogs“ sind. Das Thema der mehr als 3.000 Teilnehmer aus Schulen, Schulaufsicht, Seminaren, Hochschulen und von weiteren Kooperationspartnern war die Weiterentwicklung der Qualität von Schule und Unterricht. Arbeitsschwerpunkte des neuen Gesamtkonzepts der Lehrkräfteausbildung und Lehrkräftefortbildung des ZSL werden vor allem die Stärkung der Qualität des Fachunterrichts, neue Impulse im Bereich der Führungskräftequalifizierung, die stärkere Verzahnung der Lehrkräfteaus- und -fortbildung mit Hilfe einer Fachteamstruktur, die Nutzung digitaler Medien für Arbeiten, Lehren und Lernen sowie die Sicherung von Basiskompetenzen und Anschlussfähigkeit sein. Ein Beispiel ist hier die Entwicklung eines Förderkonzepts zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen und Schreiben sowie die Sicherung der Basiskompetenz Rechnen. In puncto digitale Kompetenzen ist eine mehrjährige Fortbildungsoffensive unter der Zielsetzung „Arbeiten, Lehren und Lernen mit digitalen Medien“ in Teilen bereits in Umsetzung.

Das IBBW arbeitet derzeit an einem neuen Gesamtkonzept im Bereich zentraler Lernstandserhebungen, das verstärkt gerade auch die Grundschulen in den Blick nehmen soll. Lernstandserhebungen sind standardisierte Testverfahren, die landesweit überprüfen, wo jede einzelne Schule, jede Schülerin und jeder Schüler steht. Das neue Konzept sieht vor, schrittweise weitere Lernstandserhebungen einzuführen, welche die bestehenden – VERA 3 und VERA 8 sowie der vom ehemaligen Landesinstitut für Schulentwicklung entwickelte Lernstand 5 – sinnvoll ergänzen. Das langfristige Ziel ist dabei, eine schullaufbahnbezogene Verlaufsdiagnostik aufzubauen. „Wir brauchen ein durchgängiges Fördersystem von Anfang an. Schülerinnen und Schüler, die vorgegebene Ziele nicht erreichen, etwa beim Lesen, in der Rechtschreibung oder beim Rechnen, brauchen eine punktgenaue Förderung“, erklärt Eisenmann.

Rechtschreibunterricht weiter verstärkt im Fokus

Die länderübergreifende Fortbildungsinitiative „Orthographie lehren und lernen in der Grundschule“ geht im neuen Schuljahr weiter. Nach der Auftaktveranstaltung im Mai 2019 werden seitens des ZSL kontinuierlich Webinare sowie die Möglichkeit der inhaltlichen Vertiefung durch Fachberaterinnen und Fachberater angeboten. Ziel ist, dass alle Kinder richtig lesen und schreiben lernen und die vorhandenen Orthographieansätze an den Schulen beleuchtet und konsequent weiterentwickelt werden. Auch um das Augenmerk noch mehr auf diese Basiskompetenzen zu legen und das Niveau in der Breite zu erhöhen, werden die Rechtschreibleistungen bei schriftlichen Aufgaben in die Benotung mit einfließen. Dazu Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Rechtschreibung gehört wie Lesen und Rechnen zu den Schlüsselqualifikationen. Deshalb räumen wir der Rechtschreibung einen besonderen Stellenwert in den Schulen ein. Wir wollen den Rechtschreibunterricht qualitativ weiterentwickeln und die Lehrerinnen und Lehrer bei dieser wichtigen Aufgabe noch stärker unterstützen.“ Mit der Neuregelung der Notengebungsverordnung erhalten die Lehrkräfte nun noch mehr Verbindlichkeit und Orientierung für ihr pädagogisches Handeln. Die Stärkung der Basiskompetenzen ist ein Thema für alle Schularten.

Darüber hinaus wird die Pilotierung eines schulbezogenen Datenblatts in ausgewählten Regionen vorbereitet. Dieses ist die Grundlage für die Gespräche zwischen Schulverwaltung und Schulleitungen und ein wesentliches Element einer datengestützten Qualitätsentwicklung. In den Zuständigkeitsbereich des IBBW fällt auch die Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW). Der Einsatz der Software ist ab dem anstehenden Schuljahr 2019/20 an den Schulen aller Schularten auf freiwilliger Basis möglich. Die Funktionalitäten sind vollständig verfügbar und die rechtlichen Regelungen zur Verpflichtung der öffentlichen Schulen in Vorbereitung.

DigitalPakt startet im Land

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung ist auch der DigitalPakt zu nennen. Die Verwaltungsvorschrift zu dessen Umsetzung im Südwesten tritt am 7. September in Kraft, die Anträge können ab dem 1. Oktober direkt bei der L-Bank eingereicht werden, welche die Prüfung und Abwicklung der Förderanträge übernimmt. Von den Bundesmitteln mit einem Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro fließen etwa 650 Millionen nach Baden-Württemberg. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen zu stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen nachhaltig zu verbessern. Dabei wurden im Südwesten Budgets auf Basis der Schülerzahlen gebildet, die den Schulträgern bis 30. April 2022 reserviert zur Verfügung stehen. „Mir war es wichtig, dass die Schulträger von Beginn an Planungssicherheit haben und unsere Schulen Zeit bekommen, ihren Weg in die digitale Zukunft gründlich auszugestalten“, sagt Eisenmann. „Ich freue mich sehr, dass wir für Baden-Württemberg einen Haken hinter die Vorbereitung dieses wichtigen Vorhabens gesetzt haben, das unsere Schulen bei der Digitalisierung in den nächsten Jahren einen großen Schritt voranbringen wird.“

Demokratie im digitalen Zeitalter

Von besonderer Bedeutung ist auch das Eintreten für und das Verständnis von Demokratie. Der Leitfaden Demokratiebildung wird mit Beginn des neuen Schuljahrs verbindlich an allen allgemein bildenden und beruflichen Schulen umgesetzt. Fortbildungen des ZSL und weitere Angebote unterstützen die Schulen bei der Umsetzung. „Wir wollen junge Menschen zur Demokratie einladen. Denn Demokratie war noch nie ein Selbstläufer, und gerade heute müssen wir einfachen Parolen differenzierte Antworten entgegensetzen“, sagt Eisenmann. Dabei ist auch das Projekt #RespektBW zu nennen, das ein deutliches Zeichen gegen Hass, Hetze und Fake News im Internet setzen soll. Toleranzförderung, Werteordnung des Grundgesetzes, Informationskompetenz, Falschnachrichten oder Algorithmen und ihr Einfluss auf die Meinungsbildung sind Themen, die bei dem neuen Projekt, welches das Landesmedienzentrum durchführt, im Fokus stehen. „Ich möchte alle Schulen noch einmal ausdrücklich ermuntern, bei #RespektBW, das Ende September startet, mitzumachen. Wir sind alle aufgerufen, gegen Fake und Hass im Netz Stellung zu beziehen und sollten das Thema daher auch in unseren Schulen und in Projekten aufgreifen“, sagt die Ministerin.

Demokratiebildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche

Die Vermittlung von Werten und demokratischen Prinzipien ist auch ein wichtiger Bestandteil des schulischen Angebots für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Neben der Sprachförderung wird in den Vorbereitungsklassen (VKL) deshalb auch das Fach „Demokratiebildung“ unterrichtet. Die Rückmeldungen aus der Praxis haben gezeigt, dass Schulen mit VKL weitere Unterstützung benötigen. Aus diesem Grund wurden die bisherigen Curricula für die Fächer Deutsch und Demokratiebildung überarbeitet und greifen nun in ihrer neuen Form ab diesem Schuljahr. Das Curriculum Deutsch wurde dabei von Prof. Dr. Dorren Bryant (Universität Tübingen) und das Curriculum Demokratiebildung von Robert Feil (Landeszentrale für politische Bildung) erstellt.

Neue Prüfungen in der Sekundarstufe I

Vom neuen Schuljahr an werden die Schülerinnen und Schüler an den Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg die Hauptschulabschlussprüfung erstmals nach der neuen Prüfungsordnung ablegen. Ein Jahr später, zum Schuljahr 2020/21, folgt dann die Umstellung der Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfung auf die überarbeitete Prüfungsordnung. „Im Bildungsplan 2016 wurden Standards für die inhaltsbezogenen Kompetenzen der Schüler festgelegt, damit an den verschiedenen Schularten vergleichbare Inhalte angeboten werden. Da ist es nur konsequent, dass wir nun dafür sorgen, dass sich das auch bei den Abschlussprüfungen widerspiegelt“, erklärt die Ministerin.

Gute Inklusion braucht Beharrlichkeit

Im neuen Schuljahr steht auch die Weiterentwicklung sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Plan. Immer mehr Schulen haben sich für inklusive Bildungsangebote geöffnet. Damit dies nachhaltig wird, muss die Kultusverwaltung die Entwicklungen weiterhin beobachten, begleiten und fachlich unterstützen. „Ein inklusives Bildungssystem muss als langfristiger Entwicklungsprozess gesehen werden“, sagt die Kultusministerin. „Die erfreulichen Nachrichten dürfen uns also nicht dazu verleiten, einen Gang zurückzuschalten. Vielmehr müssen alle Beteiligten den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und sich auch auf neue Entwicklungen einstellen.“ Die Verordnung des Kultusministeriums über die regionale Schulentwicklung an SBBZ ist auf diesem Weg ein Meilenstein. Sie zielt darauf ab, die Wahlfreiheit der Eltern zu sichern und den Kindern ein erreichbares Bildungsangebot zur Verfügung zu stellen.

Lernfabriken – immer mehr Landkreise sind 4.0

Auch an den beruflichen Schulen starten mit dem anstehenden Schuljahr einige Neuerungen. So wird das pädagogische Gesamtkonzept der Lernfabrik 4.0 ausgebaut, indem neu entstandene Lernfabriken integriert und die Lehrerfortbildungsangebote in den Bereichen smartFactory und smartEnergy ausgebaut werden. In Lernfabriken lernen Schüler realitätsnah hochtechnologisierte Prozesse kennen und werden auf die veränderten Arbeitsbedingungen vorbereitet. Mit mittlerweile etwa 40 Lernfabriken und 70 beteiligten Schulen sowie der Tatsache, dass in Baden-Württemberg 35 von 44 Stadt- und Landkreisen „4.0“ sind, hat sich das Projekt gut weiterentwickelt und wird sukzessive flächendeckend. Zudem beginnt nun die dritte Ausbaurunde beim Tablet-Unterricht in der dualen Ausbildung, dabei werden 25 neue Standorte aufgenommen. Somit sind im neuen Schuljahr dann fast 50 Standorte am Tablet-Projekt tablet.BS.dual beteiligt. Darüber hinaus wird das Tablet-Projekt auf die Berufsfachschulen erweitert (tablet2BFS), Fortbildungen und der Aufbau der technischen Voraussetzungen begleiten diese Entwicklung. Die Projekte sind ein weiterer Beitrag im Rahmen der baden-württembergischen Digitalisierungsoffensive digital@BW, um den Unterricht weiterzuentwickeln und die Schüler auf die vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten.

Neue Bildungspläne für berufliche Schulen

In puncto Bildungsplanarbeit liegen für die beruflichen Gymnasien für mehr als 50 Fächer Entwurfsfassungen vor, die nun überprüft werden. Zugleich erstellt das ZSL eine unterstützende Handreichung sowie ein Fortbildungskonzept. Die Bildungspläne sollen zum Schuljahr 2021/22 eingeführt werden. Bereits zum nun beginnenden Schuljahr finden die neuen Bildungspläne in Mathematik, Deutsch und Englisch für die zweijährige Berufsfachschule Anwendung. Derweil liefert die neue Handreichung „Berufs- und Studienorientierung im beruflichen Gymnasium – Die Studien- und Berufswahlkompetenz stärken“ konkrete Impulse für die Berufs- und Studienorientierung an den beruflichen Gymnasien. Außerdem wird mit dem neuen Schuljahr verbindlich festgesetzt, dass berufs- und studienorientierende Maßnahmen an mindestens zwei Unterrichtstagen während der Oberstufe durchgeführt werden müssen.

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Baden-Württemberg macht zum Kindergartenjahr 2019/20 einen großen Schritt zur Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das Kultusministerium und die kommunalen Spitzenverbände haben im Januar 2019 den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ geschlossen – für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, mehr Fachkräfte und eine intensivere Förderung für alle Kinder. Das Land wird dafür ab Herbst 2019 schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 insgesamt bis zu 80 Millionen Euro jährlich investieren. Diese dauerhaften und jährlichen Landesmittel werden um befristete Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz ergänzt. Rund 729 Millionen Euro werden in den Jahren 2019 bis 2022 aus dem Gute-Kita-Gesetz nach Baden-Württemberg fließen und die Maßnahmen des Pakts ergänzen. Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung steht bei den Kindertagesstätten ab dem neuen Kindergartenjahr eine groß angelegte Ausbildungsoffensive für mehr Fachkräfte im Land an. Durch eine Ausbildungspauschale als Anreiz für Kita-Träger, zusätzliche PiA-Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, sollen zusätzliche Auszubildende gewonnen werden. Das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ sowie die baden-württembergischen Handlungsfelder im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes geben der Ausbildungsoffensive einen zusätzlichen Schub. Insgesamt können damit 1.000 weitere Ausbildungsplätze gefördert werden, weshalb auch die schulischen Kapazitäten aufgestockt werden müssen. Deshalb werden zusätzliche Lehrkräfte eingesetzt, um weitere Klassen an den Fachschulen für Sozialpädagogik einzurichten. Das Land erhöht die schulischen Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher damit langfristig auf insgesamt fast 6.000 Plätze. Ein weiterer Schwerpunkt des Pakts für gute Bildung und Betreuung liegt auf der sprachlichen und elementaren Förderung von Kindern. Im neuen Kindergartenjahr startet deshalb das neue Konzept „Kompetenzen verlässlich voranbringen“. Aus den Resultaten der Einschulungsuntersuchung (ESU) und aus strukturierten Beobachtungen der pädagogischen Fachkräfte ergibt sich, dass rund 30 Prozent der Kinder in den baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen einen sprachlichen Förderbedarf haben. Das Land hat eine Neugestaltung der sprachlichen und elementaren Förderung als Teil des Pakts für gute Bildung und Betreuung beschlossen und will Kinder mit Unterstützungsbedarf intensiver als bisher fördern. Ausgehend von der ESU werden künftig alle Eltern bei einem festgestellten Förderbedarf des eigenen Kindes in einem von der Kita verbindlich anzubietenden Entwicklungsgespräch über Fördermöglichkeiten informiert. An diesem „Runden Tisch“ nehmen Eltern, pädagogische Fachkräfte der Kita und nach Möglichkeit Kooperationslehrkräfte der Grundschulen sowie Vertreter des Gesundheitsamts und von Frühförderstellen teil. „Mit der Neukonzeption wollen wir allen Kindern eine frühzeitige Unterstützung und damit auch einen guten Start in die Grundschule ermöglichen. Jedes Kind, das zusätzliche Unterstützung benötigt, soll diese auch erhalten“, sagt Susanne Eisenmann.

Islamischer Religionsunterricht wird fortgeführt

Der islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung wird im neuen Schuljahr fortgeführt. Das Land hat zum 1. August 2019 die Stiftung „Sunnitischer Schulrat“ errichtet. Die Stiftung des öffentlichen Rechts übernimmt hinsichtlich des Religionsunterrichts die Zuständigkeit für Fragen des religiösen Bekenntnisses. Durch das Stiftungsmodell entwickelt das Land das bisherige Modellprojekt mit einem Beirat weiter. „Mit dem Stiftungsmodell schaffen wir eine verlässliche Perspektive für die Zukunft des islamischen Religionsunterrichts, die zudem den religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben Rechnung trägt. Baden-Württemberg beschreitet damit einen Weg, der in Deutschland bisher einmalig ist“, erklärt Ministerin Eisenmann.

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