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Einschulung

Vorziehen des Einschulungsstichtags

Vorziehen des Einschulungsstichtags - Bild: dpa
Das Kultusministerium steht ohne Wenn und Aber zur Zusage, den Einschulungsstichtag vom 30. September auf den 30. Juni vorzuverlegen. Um eine organisatorisch gute Lösung zu finden, hält das Kultusministerium eine Vorverlegung in drei monatlichen Schritten, beginnend zum Schuljahr 2020/21, für sinnvoll.  

Liebe Eltern,

wie Sie wissen, wurde der Stichtag für die Einschulung vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt. Uns ist dabei sehr daran gelegen, die Veränderung auch gut umzusetzen, nicht zuletzt im Sinne der Eltern und vor allem der Kinder.

Für diese Stichtagsverlegung wurde das Schulgesetz geändert. Der Einschulungsstichtag wird schrittweise, beginnend zum Schuljahr 2020/21, auf den 30. Juni vorverlegt. Das bedeutet, dass zum Schuljahr 2020/2021 der Stichtag auf den 31. August vorverlegt wird, im Jahr 2021/2022 ist es der 31. Juli und im Jahr 2022/2023 der 30. Juni. Das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren wurde abgeschlossen.

Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.

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